Das Landgericht Schneidemühl war von 1815 bis 1834 ein preußisches Landgericht mit Sitz in Schneidemühl.

Geschichte Nach dem Ende der Franzosenzeit wurde die der französische Gerichtsorganisation entsprechende Gerichtsorganisation im Herzogtum Warschau zunächst übernommen. Es bestanden damit Friedensgerichte, darüber Landgerichte und dann das Oberlandesgericht.Patent wegen Wiedereinführung der Preußischen Gesetze in Großherzogtum Posen vom 9. November 1816, §21; in: GS 1816, S. 230, Digitalisat. Das Gericht zweiter Instanz Schneidemühl wurde als Landgericht Schneidemühl fortgeführt und dem Oberlandesgericht Posen nachgeordnet. Seinen Sprengel bildeten die Kreise Czarnikau, Chodziesen und Wirsitz. Ihm waren vier Friedensgerichte zugeordnet:

Friedensgerichte Sitz Anmerkungen Friedensgericht Chodziesen Chodziesen Friedensgericht Filehne Filehne Friedensgericht Lobsens Lobsens Friedensgericht Schönlanke Schönlanke

Am Gericht war ein Präsident, ein Direktor und vier Räte beschäftigt. Es war damit ein Landgericht 1. Klasse. Diese wirkten bei wesentlichen Fällen als Kollegialorgan.

1834 wurde die Gerichtsorganisation geändert und einheitlich Land- und Stadtgerichte gebildet. Gleichzeitig wurde das Oberlandesgericht Bromberg gebildetGS 1834, S. 75, Digitalisat., darunter das Land- und Stadtgericht Schneidemühl im Sprengel des Oberlandesgerichts Bromberg als Nachfolger des Landesgerichtes Schneidemühl.

Weblinks Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat für das Jahr 1824, S. 363 f. Digitalisat

Einzelnachweise

Schneidemuhl Kategorie:Organisation (Piła) Kategorie:Gerichtsgründung 1816 Kategorie:Aufgelöst 1834