Das Landgericht Posen war von 1815 bis 1834 ein preußisches Landgericht mit Sitz in Posen.

Geschichte Nach dem Ende der Franzosenzeit wurde die der französische Gerichtsorganisation entsprechende Gerichtsorganisation im Herzogtum Warschau zunächst übernommen. Es bestanden damit Friedensgerichte, darüber Landgerichte und dann das Oberlandesgericht.Patent wegen Wiedereinführung der Preußischen Gesetze in Großherzogtum Posen vom 9. November 1816, §21; in: GS 1816, S. 230, Digitalisat. Das Gericht zweiter Instanz Posen wurde als Landgericht Posen fortgeführt und dem Oberlandesgericht Posen nachgeordnet. Seinen Sprengel bildeten die Kreise Posen, Buk, Obornik, Schrimm, Schroda und Samter. Ihm waren sechs Friedensgerichte zugeordnet:

Friedensgerichte Sitz Anmerkungen Friedensgericht Buk Buk Friedensgericht Posen Posen Friedensgericht Rogasen Rogasen Friedensgericht Samter Samter Friedensgericht Schrimm Schrimm Friedensgericht Schroda Schroda

Am Gericht war ein Präsident, ein Direktor und acht Räte beschäftigt. Es war damit ein Landgericht 1. Klasse. Diese wirkten bei wesentlichen Fällen als Kollegialorgan.

1834 wurde die Gerichtsorganisation geändert und einheitlich Land- und Stadtgerichte gebildet. In dem – nun verkleinerten – Sprengel des Oberlandesgerichtes Posen bestanden 20 dieser GerichteGS 1834, S. 75, Digitalisat., darunter das Land- und Stadtgericht Posen als Nachfolger des Landesgerichtes Posen. Auch in Samter, Schrimm und Schroda entstanden Kreisgerichte.

Weblinks Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat für das Jahr 1824, S. 362 f. Digitalisat

Einzelnachweise

Posen Kategorie:Organisation (Posen) Kategorie:Gerichtsgründung 1816 Kategorie:Aufgelöst 1834