Der Begriff Neutralitätspflicht oder Neutralitätsgebot steht für

die Neutralität des Gerichts die dauernde Neutralität mancher Staaten die Dienstpflicht von deutschen Amtsträgern, wonach diese dem ganzen Volk, nicht einer Partei dienen sollen im deutschen Gemeinnützigkeitsrecht die Obliegenheit gemeinnütziger Organisationen, sich nicht parteipolitisch zu betätigen eine Pflicht des Staates in Deutschland in Bezug auf Religion und Weltanschauung, siehe Religionsfreiheit in Deutschland #Weltanschauliche Neutralität des Staates

Siehe auch: Neutralität