Als Budapest-Komplex werden Angriffe von mutmaßlichen Linksextremisten auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Rahmen des sogenannten Tages der Ehre in Budapest im Februar 2023 und die darauffolgenden Entwicklungen und Prozesse bezeichnet. Auf Seiten der Tatverdächtigen bestehen personelle Überschneidungen zum Dresdner Linksextremismusprozess. In der Folge wurde die mutmaßliche Mittäterin Ilaria Salis in das Europaparlament gewählt und aufgrund ihrer dadurch errungenen politischen Immunität aus der Haft entlassen. Zudem kam es zur Auslieferung von Maja T., einer tatverdächtigen Person, an die ungarischen Strafbehörden, welche laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes rechtswidrig war. Ende September 2025 wurde die deutsche Linksextremistin Hanna S. vom Oberlandesgericht München wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im Februar 2026 wurden vom Stadtgericht Budapest u. a. T. wegen versuchter lebensbedrohender Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von acht Jahren und Anna M. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Angriffe in Budapest Der sogenannte Tag der Ehre ist ein jährlich am 12. Februar von Rechtsextremen in Budapest begangener Gedenktag. Er gilt als eines der wichtigsten Vernetzungstreffen europäischer Neonazis. Seit Jahren zieht der Gedenktag Gegendemonstranten aus der linken Szene an, die gegen die verschiedenen Veranstaltungen protestieren. Im Laufe des Wochenendes um den 12. Februar 2023 kam es zu mehreren Attacken auf Menschen, die von den mutmaßlich linksextremen Tätern offenbar für Teilnehmer des „Tags der Ehre“ gehalten wurden. Laut den ungarischen Behörden soll bei vier Angriffen insgesamt neun Personen aus dem Hinterhalt aufgelauert worden sein, welche unter anderem mit Metallstangen, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen worden seien. Auch Schlagstöcke und Kubotane sollen zum Einsatz gekommen sein. Die Täter sollen auch auf bereits am Boden liegende, bewusstlose Personen eingeschlagen haben. Sechs Personen erlitten bei den Angriffen schwere Verletzungen. Die ungarischen Behörden sprechen bei den Opfern von Passanten, Antifa-Gruppierungen dagegen von Neonazis. Die Behörden lösten eine Großfahndung aus und veröffentlichten Namen und Fotos der Tatverdächtigen. Ein 29-jähriger Deutscher, eine 26-jährige Deutsche, eine 38-jährige Italienerin und eine 42-jährige Ungarin wurden von der Polizei festgenommen.

Ungarische und deutsche Behörden ermitteln aufgrund der Gewalttaten sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die deutschen Ermittlungen führt der Generalbundesanwalt. Unter den Verdächtigten sind insgesamt 13 Personen aus Deutschland und zwei aus Italien.

Tatverdächtige In Ungarn festgenommene Personen Ilaria Salis Die italienische Aktivistin und spätere Politikerin Ilaria Salis wurde im Februar 2023 von der ungarischen Polizei festgenommen. Die Staatsanwaltschaft legte ihr zur Last, zwei mutmaßliche Rechtsextremisten attackiert und schwer verletzt zu haben. Die Verletzungen seien „potenziell tödlich“ gewesen. Auch soll sie ein Mitglied der „Hammerbande“, einer gewaltbereiten, linksextremen Gruppierung aus Deutschland, sein. Insgesamt forderte die Staatsanwaltschaft elf Jahre Haft. Salis bestritt die Vorwürfe. Bei Prozessbeginn im Februar 2024 in Budapest wurde Salis in Ketten in den Gerichtssaal geführt. Ihre Behandlung im Gerichtssaal und ihre Haftbedingungen wurden in Italien und international kritisiert. Der italienische Außenminister Antonio Tajani bestellte den ungarischen Botschafter in Rom ein und bezeichnete die während des Prozesses getroffenen Sicherheitsmaßnahmen als „übertrieben“. Ungarn wies Berichte über menschenverachtende Haftbedingungen als „falsch“ und als „Verleumdungen“ zurück. Im Anschluss wurde Salis von der italienischen Allianz von Grünen und Sozialisten als Kandidatin zur Europawahl 2024 aufgestellt. Nachdem Salis im Juni 2024 ins Europaparlament gewählt wurde, erlangte sie politische Immunität. Fünf Tage nach der Wahl wurden sie auf richterlichen Beschluss aus der Haft entlassen.

Im Oktober 2024 beantragte Ungarn die Aufhebung ihrer Immunität. In einer Plenarsitzung warf ihr Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán vor, „friedliche Menschen in den Straßen von Budapest mit Eisenstangen zusammengeschlagen“ zu haben. Ende September 2025 lehnte es der Rechtsausschuss in geheimer Abstimmung mit 13 zu 12 Stimmen ab, Salis’ Immunität aufzuheben. Anfang Oktober 2025 folgte das Europaparlament der Empfehlung seines Rechtsausschusses in geheimer Abstimmung mit 306 gegen 305 Stimmen denkbar knapp.

Tobias E.

Der ursprüngliche Vorwurf eines Gewaltverbrechens wurde bei der Anklageerhebung in Budapest fallengelassen. Vor Gericht warf die Staatsanwaltschaft Tobias E. vor, Mitglied in einer kriminellen Vereinigung um die Leipziger Linksextremistin Lina E. zu sein. Bei einer Verurteilung drohte eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft bot mit Billigung des Gerichts zu Prozessbeginn eine reduzierte Strafe an. Im Gegenzug räumte Tobias E. die Mitgliedschaft ein und verzichtete auf seine Prozessrechte. Im Anschluss wurde er im Januar 2024 zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Zudem darf er Ungarn für fünf Jahre nicht betreten. Das Gericht wertete das Geständnis als strafmildernd. Strafverschärfend sei die Heftigkeit der Angriffe. Zudem sei Tobias E. einer der „Anführer“ der kriminellen Vereinigung gewesen. Gegen das Urteil legte Tobias E. Berufung vor dem Tafelgericht Budapest ein. Dieses reduzierte die Haftstrafe Ende Mai 2024 auf ein Jahr und zehn Monate. Das Gericht befand, Tobias E. habe nicht aktiv an den bandenmäßig ausgeführten Attacken teilgenommen, sondern „nur“ zugeschaut. Zudem wurde ihm die Untersuchungshaft höher angerechnet, da er als Ausländer ohne Sprachkenntnisse einer ungleich schwereren Belastung ausgesetzt gewesen sei. Nach Ende seiner Haftstrafe wurde er in Auslieferungshaft genommen und im Dezember 2024 nach Deutschland ausgeliefert. Dort wurde er erneut festgenommen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährliche Körperverletzung vor.

Anna M. Neben einer Ungarin wurde auch die deutsche Anna M. in Budapest festgenommen, wo gegen sie ein Verfahren eingeleitet wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor und bot ihr gegen ein Geständnis eine reduzierte Haftstrafe von dreieinhalb Jahren an. Anna M. bestritt die Vorwürfe. Sie wurde am 4. Februar 2026 vom Budapester Stadtgericht wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.Tanja Podolski: Urteil im Budapest-Komplex in Ungarn: Acht Jahre Freiheitsstrafe für Maja T., Legal Tribune Online vom 4. Februar 2026.

An Ungarn ausgelieferte Personen Maja T. Festnahme und Auslieferung nach Ungarn Vor den Ereignissen in Budapest wurden in Deutschland insgesamt acht Strafverfahren unter anderem wegen Gewaltdelikten und Drogenhandel gegen T. eingeleitet. Ungarn erließ im November 2023 einen Europäischen Haftbefehl gegen T. – damals 22-jährig – wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Das Amtsgericht Dresden erließ im Dezember 2023 zudem einen nationalen Haftbefehl wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. T. wurde daraufhin in einem Hotel in Berlin-Mitte festgenommen und nach Dresden überstellt. Kurz nach der Festnahme gab T. an, nicht-binär zu sein. Ende Februar 2024 übernahm die Bundesanwaltschaft das Verfahren und entschied, eine Auslieferung nach Ungarn habe Vorrang gegenüber einem deutschen Ermittlungsverfahren. Eine Klage von T. gegen die drohende Auslieferung wurde am 27. Juni 2024 vom Kammergericht Berlin abgelehnt. Das Gericht akzeptierte ungarische Garantien, denen zufolge T. im Falle einer Verurteilung die Freiheitsstrafe in Deutschland verbüßen kann. Zudem wurden Erklärungen zu den Haftbedingungen abgegeben, deren Einhaltung durch deutsche Diplomaten kontrolliert werden könne. Gegen 15:30 Uhr desselben Tages erging der Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Auslieferung. Um 6:50 Uhr des nächsten Tages wurde T. den österreichischen Behörden übergeben. Auf Ersuchen der ungarischen Behörden wurde T. an die ungarische Grenze gebracht und dort um etwa 10 Uhr in Empfang genommen.

Um 7:40 Uhr stellte die Verteidigung einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, um die Auslieferung zu verhindern. Das Gericht informierte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin über den Antrag um 8:30 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt hatte T. Deutschland jedoch bereits verlassen und die Abschiebung konnte nicht mehr gestoppt werden. Gegen 10:50 Uhr untersagte das Gericht die Auslieferung einstweilen und wies die Behörden an, T.s Rückführung nach Deutschland zu erwirken.

Kritik an der Auslieferung und Beurteilung durch die Behörden Der Anwalt von T. sagte, er habe dem Landeskriminalamt Sachsen schon in der Nacht mitgeteilt, beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag stellen zu wollen. Diese Ankündigung wurde der Generalstaatsanwaltschaft Berlin nach eigenen Aussagen jedoch nicht weitergeleitet. Laut Aussage mehrerer Expertinnen und Experten lieferte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin T. aus, obwohl sie mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht rechnen musste. Dies lege den Schluss nahe, dass die Generalstaatsanwaltschaft nicht das Risiko eingehen wollte, dass der Auslieferungsbeschluss noch zurückgenommen werden könnte. Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte das Vorgehen und hielt die Vorgänge um die Auslieferung für „in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar“. Auch Amnesty International kritisierte das Vorgehen als „unverständlich & rechtsstaatlich bedenklich“. Die Generalstaatsanwaltschaft begründete ihr schnelles Handeln mit befürchteten Störaktionen aus dem linksextremen Milieu. Es kam nach der Auslieferung zu Drohungen aus der linksextremistischen Szene gegen Richter, Polizisten und Justizbeamte, welche vom Bundeskriminalamt als „hochgradig besorgniserregend“ bezeichnet wurden. In einer Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses bezeichnete die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft als „absolut beanstandungsfrei“.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache Ende Januar 2025 entschied das Bundesverfassungsgericht, die Auslieferung von T. sei rechtswidrig gewesen, da Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt wurde, der das Verbot von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung festschreibt. Das Kammergericht habe die Haftbedingungen nicht hinreichend aufgeklärt, obwohl es hinsichtlich der Haftumstände hinlängliche Anhaltspunkte für systemische oder allgemeine Mängel gehabt habe. Die Ausführungen der ungarischen Behörden zur Rechtslage seien nicht ausreichend gewesen. Das Kammergericht hätte sich nicht auf die ungarischen Garantien hinsichtlich des besonderen Risikos von non-binären Personen allein verlassen dürfen, da in Ungarn keine Zahlen von körperlichen Übergriffen auf queere Menschen erhoben und keine Register über die Geschlechtsidentität von Gefangenen geführt würden. Ein gezieltes Vorgehen gegen derartige Diskriminierung sei daher kaum möglich.

Prozess in Budapest