Das Sondergericht Frankfurt am Main war in der Zeit des Nationalsozialismus ein Sondergericht in Frankfurt am Main. Es wurde nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten am 21. März 1933 eingerichtet und bestand bis März 1945. In dieser Zeit führte es 1.699 Verfahren gegen 2.204 Personen durch.
Geschichte Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 21. März 1933 reichsweit für jeden Oberlandesgerichtsbezirk ein Sondergericht eingerichtet, insgesamt also 26.Verordnung der Reichsregierung über die Bildung von Sondergerichten vom 21. März 1933 (Reichsgesetzbl. I, S. 136ff.) Digitalisat auf ALEX Am Oberlandesgericht Frankfurt entstand so das Sondergericht Frankfurt am Main.
Das Sondergericht Frankfurt am Main wurde am 31. März 1933 feierlich eingerichtet. Hauptredner war Roland Freisler, der erklärte, dass die Nationalsozialistische Rechtsprechung nicht das Ziel der Objektivität, sondern das Rechtsempfinden des Volkes in den Vordergrund stellen würde. Senatspräsident Heinrich Karl Heldmann wagte zu widersprechen und erklärte, das OLG Frankfurt habe immer schon ohne Ansehen der Person Recht gesprochen und werde dies auch weiter tun. Dies erfolgte jedoch nicht.
Zwischen dem 1. April 1933 und dem 16. März 1945, dem Ende der Geschäftstätigkeit führte das Frankfurter Sondergericht 1.699 Verfahren gegen 2.204 Personen durch.Jürgen Steen: Die Einsetzung des Sondergerichts; Institut für Stadtgeschichte: Frankfurt am Main 1933 bis 1845, Online. Abweichend davon schreibt Joachim Arntz, dass bis zum Kriegsbeginn 816 und während des Krieges 1522 Verfahren durchgeführt wurden.Joachim Arntz: Justiz im Nationalsozialismus - Positionen und Perspektiven, 2006, ISBN 978-3-8258-9446-7, S. 117, Digitalisat. Das Sondergericht Frankfurt am Main verhängte in weniger als 3 % der Fälle die Todesstrafe und blieb damit deutlich unter den entsprechenden Quoten der Sondergerichte der besetzten Ostgebiete.Sofia Bremer: Tagungsbericht Nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit, 2004, Digitalisat.
Sein Sprengel entsprach dem des OLG Frankfurt beziehungsweise der preußischen Provinz Hessen-Nassau.
Richter Die erste Besetzung des Sondergerichts bestand aus den Richtern Rehorn als Vorsitzendem, Arthur Ungewitter als stellvertretendem Vorsitzenden und den Richtern Aßmann, Aufdermauer, Eller, Ernst Ebel, Klöppel, Luther, Quint, Sauer, Schellenberg und Todsen.Arthur von Gruenewaldt: Die Richterschaft des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in der Zeit des Nationalsozialismus; die Personalpolitik und Personalentwicklung, 2015, ISBN 978-3-16-153843-8, S. 61, Digitalisat.
Ernst Ebel wurde später Richter am Bundesgerichtshof.Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren?, 2004, ISBN 978-3-8353-2058-1, S. 387, Digitalisat.
Literatur Gerd Weckbecker: Zwischen Freispruch und Todesstrafe: die Rechtsprechung der nationalsozialistischen Sondergerichte Frankfurt/Main und Bromberg. Nomos, Baden-Baden 1998. ISBN 3-7890-5145-4
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