mini|Silbergrüner Bläuling, Roter Apollo mini|Dickkopffalter, Sechsfleck-Widderchen und Hummel mini|Libelle

Insektenschutz ist ein Oberbegriff für Programme und Maßnahmen, um die Lebensbedingungen von Insekten zu verbessern und dem Insektensterben entgegenzuwirken. Der enorme Rückgang der Biomasse und der Artenzahl von Insekten gilt in der Ökologie als besonders problematisch, da Insekten nicht nur über die Nahrungsketten, sondern auch über ihre Funktionen als Bestäuber oder Destruenten in komplexer Weise eingebunden sind in den gesamten Naturhaushalt mit seiner für die Menschheit unverzichtbaren Ökosystemleistung. Ein erfolgreicher Insektenschutz zur Eindämmung und Überwindung des Insektensterbens ist ein wesentlicher Teilbereich der weltweiten Anstrengungen zum Schutz der biologischen Vielfalt, was als eine der existenziellen Zukunftsaufgaben der Menschheit gilt.

Handlungsfelder mini|Hauptursachen des Insektenrückgangs Die wesentlichen Handlungsfelder des Insektenschutzes ergeben sich aus den Hauptursachen des Insektensterbens, wobei diese heute immer noch nicht allumfassend erforscht sind. Der wirksamste Weg ist die Wiederherstellung ihrer Lebensräume in Verbindung mit drastisch reduziertem Einsatz von Agrochemikalien und einer Änderung der Bewirtschaftungsformen hin zu weniger intensiver Landwirtschaft.

Lebensräume und ihre Vernetzung

Als eine der Hauptursachen gelten Habitatverlust und Habitattrennungalso der Verlust und die Zerstückelung von Lebensräumen durch Überbauung, Versiegelung, Abholzung, Umwandlung in landwirtschaftliche Nutzflächen Degradation von Lebensräumen durch Umgestaltung z. B. zur Nutzflächenmaximierung oder (vermeintlichen) Minimierung von Pflege- und Unterhaltungsaufwänden durch Einträge von Nährstoffen (Eutrophierung), Agrochemikalien und verschiedenster Umweltgifte

Primärbiotope Ein Grundpfeiler des Insektenschutzes ist die Unterschutzstellung von Lebensräumen, insbesondere von Primärbiotopen, also von weitgehend von menschlichen Eingriffen verschonter Natur bzw. Wildnis wie z. B tropische Regenwälder, boreale Nadelwälder, ursprünglich erhaltene Feuchtgebiete, intakte Moore, Hochgebirge, Dünenlandschaften und Seegraswiesen.

Eine im Februar 2023 im Fachjournal „One Earth“ erschienene Studie hat erstmals das Vorkommen von Insekten weltweit mit Schutzgebieten abgeglichen, wobei 89.151 Insektenarten (von geschätzt weltweit insgesamt 5,5 Millionen vorkommenden Insektenarten) betrachtet wurden. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Verbreitungsgebiete von 76 % der betrachteten Insektenarten nur unzureichend durch Schutzgebiete abgedeckt sind. Fast 1.900 Arten aus 225 Familien überschneiden sich überhaupt nicht mit Schutzgebieten. Arten mit geringer Schutzgebiet-Abdeckung kommen in Nordamerika, Osteuropa, Süd- und Südostasien sowie Australasien vor. Auch regionale Studien kommen hinsichtlich der Abdeckung und Wirksamkeit der Schutzgebiete zu kritischen Ergebnissen.

Schutzgebiete werden bislang in der Regel ausgewiesen, um Vorkommen weniger, meist seltener Arten zu erhalten oder um Lebensräume mit globaler Bedeutung zu schützen – zum Beispiel Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete für Zugvögel. Um den weitreichenden Rückgang an Insekten aufzuhalten, sind nach Expertenmeinung jedoch Maßnahmen erforderlich, die stärker auf den Erhalt vieler Arten als auf den Erhalt einzelner Arten ausgerichtet sind. Das in der Abschlusserklärung der 15. Konferenz des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (UNCBD) (COP 15) im Jahr 2022 vereinbarte 30x30-Flächenschutzziel, nach dem bis zum Jahr 2030 mindestens 30 % der globalen Land- und Meeresfläche unter Schutz gestellt werden sollen, wird in dieser Hinsicht als geeignete Maßnahme angesehen.

Sekundärbiotope Durch menschliche Aktivität entstandene Biotope, die – gewollt oder zufällig – zu einem Lebensraum für unterschiedliche Arten geworden sind, werden als Sekundärbiotope bezeichnet. Dem Schutz und der Aufwertung von Sekundärbiotopen wird enorme Bedeutung für den Insektenschutz beigemessen, zumal biodiversitätsförderliche Aufwertungen in vielen Fällen mit geringen Kosten realisierbar wären und auch ästhetisch und wirtschaftlich keine Nachteile nach sich zögen.

Saumbiotope

Saumbiotope sind lineare Landschaftselemente, die meistens durch menschlichen Einfluss in der Kulturlandschaft an den Rändern von Äckern (Feldraine), Grünlandflächen und Wegen entstanden sind, aber auch entlang von Hecken, Gewässern oder an Straßen- und Eisenbahnanlagen. Natürliche Säume entwickeln sich z. B. an Waldgrenzstandorten oder an Rändern von Mooren und Geröllhalden. Saumbiotope sind Korridore für Wanderungsbewegungen und Ausbreitung von Tier- und Pflanzenarten; sie nehmen eine wichtige Funktion wahr als Trittsteinelemente im Biotopverbund.

Saumbiotop-förderliche Maßnahmen sind im Wesentlichen: Erhalt bestehender Säume und FeldraineEine Erhaltung krautiger Weg- und Feldraine bedeutet in jedem Fall Pflege durch Mähen, anderenfalls verfilzt und verbracht der Saum und Gehölze siedeln sich an. Die Mähtechnik, der Schnittzeitpunkt und die Schnitthäufigkeit wirken sich auf die Artenzusammensetzung aus, d. h. einzelne Arten werden begünstigt, andere verdrängt. Wegrandpflege ist in der Praxis fast immer ein Kompromiss zwischen ökologisch wünschenswertem Ergebnis und praktikablen und wirtschaftlich vertretbaren Vorgehensweisen. Neuanlage und Aufwertung von Säumen und FeldrainenIn intensiv genutzten und ausgeräumten Landschaften sind die verbliebenen Randstrukturen oftmals artenarm und von Gräsern dominiert. In den meisten Fällen ist eine spontane Wiederansiedlung saumtypischer Pflanzenarten aufgrund mangelnder Samenverfügbarkeit nicht möglich, sodass die gewünschten Zielarten aktiv eingebracht werden müssen. Durch Ansaaten mit gebietseigenen Wildpflanzen können monotone Grasstreifen nach einer intensiven Bodenstörung und einer angepassten Entwicklungs- und Folgepflege in mehrjährige blütenreiche Bestände umgewandelt werden. Rückgewinnung überackerter SäumeImmer wieder kommt es vor, dass Landwirte – bewusst oder unbewusst – über die Grenzen ihrer Felder hinweg auch die Randstreifen angrenzender Wege abpflügen und bewirtschaften, die in den allermeisten Fällen Eigentum der Kommune sind. Durch diese Bewirtschaftung werden rechtswidrig öffentliche Flächen beackert, die als Saumstreifen nach § 21 (6) Bundesnaturschutzgesetz oder teilweise noch weitergehenderen Landesnaturschutzgesetzen gesetzlich geschützt sind. Daraus ergibt sich für die betroffenen Kommunen die Verpflichtung, überackerte Wegränder zurückzugewinnen. Offenbar hat das Problem überackerter Wegränder eine Dimension, dass 2013 mit ELER-Fördermitteln ein eigener Leitfaden zur Rückgewinnung solcher Flächen und Reaktivierung ihrer ursprünglichen Nutzung entwickelt wurde.

Für die Erhaltung oder Neuanlage artenreicher Säume können Akteure verschiedene Fördermöglichkeiten und Fördermittel in Anspruch nehmen. Eine Möglichkeit nach deutschem Recht besteht darin, vorhandene Wegränder und verarmte Randstrukturen entlang landwirtschaftlich genutzter Flächen im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 15 Bundesnaturschutzgesetz als Kompensationsflächen aufzuwerten, wobei sich auch die Aufnahme in einen Flächenpool der Ökokontoregelung nach § 16 BNatSchG anbietet. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union wird die Anlage mehrjähriger Blühstreifen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM) gefördert, wobei die Ausgestaltung und Prämienhöhe je nach Bundesland unterschiedlich ist. Diese Art der AUKM-Förderung steht in der Kritik, da sie jeweils Fünf-Jahres-Zeiträume umfasst und die Flächen in der Regel anschließend wieder umgepflügt werden. Außerdem sind Säume als Ökologische Vorrangflächen (Feldrandstreifen) im Rahmen des Greenings anrechenbar, wenn sie auf Ackerstandorten angelegt werden. Darüber hinaus bieten die einzelnen Bundesländer in der Regel eigene Förderprogramme an.

Privatgärten

Privatgärten haben durch ihre große Heterogenität und die Verteilung kleinräumiger Strukturen im Siedlungsraum insbesondere als Trittstein-Biotope ein großes spezifisches Potenzial für den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt. Das absolute Potenzial wird deutlich in Verknüpfung mit den statistischen Eckdaten: Allein in Deutschland machen die rund 17 Mio. Privatgärten mit ihrer Fläche von ca. 680.000 ha knapp 2 Prozent (in Bayern rund 10 %) der Landesgesamtfläche aus. Diesem Potenzial steht bisher ein sehr geringes Interesse seitens der Forschung und auch der Biodiversitätspolitik gegenüber, so dass zur tatsächlichen Wirkung bislang nur wenig statistische Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen und auch die Auswirkungen der wesentlichen geschichtlichen gartenkulturellen Einflüsse nur grob dokumentiert sind:

Nicht nur in Deutschland wurden ab der Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert an den Stadträndern zahlreicher Städte oftmals Siedlungen nach dem städtebaulichen Gartenstadt-Modell errichtet, deren Gärten zu einer teilweisen Selbstversorgung der Bewohner mit Gemüse und Obst dienen sollten. Mit ihrem hohen Anteil an Obstgehölzen und oftmals bauerngartenähnlichen Gestaltungen von Teilflächen hatten solche Gärten vielfach den Charakter von Sekundärbiotopen mit relativ hohen Biodiversitätswerten.

In den 1970er-Jahren setzte ein Trend ein zu vermeintlich aufwandsarmen Freizeitgärten, in denen Rasen, Koniferen und wenige andere Ziergehölz-Arten dominieren und damit in der Regel ein deutlich geringerer Biodiversitätswert gegeben ist. Dieser Freizeitgarten-Standard fand seitdem nicht nur bei der Anlage von Neubaugrundstücken Anwendung, sondern auch für Umgestaltungen zahlreicher Bestandsgärten. Ebenfalls in den 1970er-Jahren kam es zu ersten Gegenbewegungen, die auch im Zusammenhang standen mit Gründungen verschiedener Naturschutzorganisation (z. B. BUND, DUH) und maßgeblich beeinflusst wurden durch Praktiker und Publizisten wie Marie-Luise Kreuter oder den englischen Farmer John Seymour; den Trend zu den Freizeitgärten konnten sie aber nur unwesentlich abschwächen.

Über die heutigen Anteile der verschiedenen Gestaltungsformen von Privatgärten liegen nur spärliche Daten vor, die auch nur grobe Angaben wie rund 76 % Ziergartenanteil in Hausgärten oder rund 55 % „Klassischer“ Garten mit Rasen, Hecke, Sitzgelegenheit enthalten und damit lediglich vage Rückschlüsse über den daraus resultierenden Biodiversitätswert erlauben. Die Einflussfaktoren auf die biologische Vielfalt in Privatgärten sind dagegen recht gut bekannt, lassen sich aber bislang nur recht aufwändig im konkreten Einzelfall bestimmen. Auch Smartphone-Apps können dabei in Zukunft Hilfestellung leisten. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt gARTENreich – Präferenzen und Hemmnisse für die Gestaltung artenreicher Privatgärten hat sich über drei Jahre auf wissenschaftlicher und praktischer Ebene der Frage gewidmet, wie sich die biologische Vielfalt in Gärten im Einklang mit den Bedürfnissen der Gartennutzer erhöhen lässt. Eine erfolgversprechende Vorgehensweise könnten niedrigschwellige Einstiegskonzepte mit Biodiversitätsanreicherungen in kleinen Schritten darstellen, die aufwandsarm umzusetzen sind und auch besonders ordnungsgeprägten bzw. insektenabgeneigten Gartennutzern behutsame Annäherungen an das Thema ermöglichen.

Andere Grünflächen im Siedlungsraum Neben den Gärten verdienen auch andere öffentliche, halböffentliche und private Grünflächen im Siedlungsraum eine eigene Betrachtung, denn sie bergen ebenfalls ein immenses, heute weitgehend noch ungenutztes Potenzial, um durch biodiversitätsförderliche Aufwertungen als Trittstein-Biotope maßgeblich zum Erhalt und der Förderung der biologischen Vielfalt beizutragen. Dabei kann es sich z. B. handeln um:

Parks und andere kommunale Grünflächen begrünte Freiflächen von Behördenstandorten und öffentlichen Einrichtungen