Der Reichstag zu Worms 1140 war eine ReichsversammlungDie begriffliche Unterscheidung zwischen Hof- und Reichstagen sowie Reichsversammlungen oder Synoden war im Mittelalter noch nicht ausgeprägt. Diese Versammlungen waren alle Treffen der Herrscher mit führenden Trägern politischer Macht im Reich. in Worms unter König Konrad III. Es war der zweite Aufenthalt von insgesamt fünf Aufenthalten des Königs in Worms.Ziegler, S. 775. Sie begann am 2. Februar 1140. Das Hauptanliegen, der Streit mit der sächsischen Opposition, konnte nicht behandelt werden, da die sächsischen Fürsten nicht erschienen.
Vorgeschichte Im Streit um das Herzogtum Sachsen konnte sich Heinrich der Stolze – der sich in Opposition gegen Konrad III. befand – 1139 gegen Albrecht den Bären – den der König eingesetzt hatte – behaupten. Im August 1139 standen sich die Heere beim thüringischen Creuzburg an der Werra kampfbereit gegenüber. Die Schlacht aber wurde vermieden, da Erzbischof Albero von Trier und der böhmische Herzog Soběslav I. einen vorläufigen Ausgleich vermittelten. Eine endgültige Lösung wurde für die nächste Reichsversammlung in Aussicht genommen. Heinrich der Stolze starb jedoch unerwartet am 20. Oktober 1139, was aber den Konflikt nicht beendete. Sein Sohn, Heinrich der LöweDie Interessen des noch unmündigen Heinrich des Löwen vertraten die Kaiserinwitwe Richenza und Gertrud, die Witwe Heinrichs des Stolzen., erhob Anspruch auf das Herzogtum Sachsen und der Bruder des Verstorbenen, Welf VI., forderte das Herzogtum Baiern.
Um an den Verhandlungen in Worms teilnehmen zu können, ohne dort festgenommen zu werden, forderten die sächsischen Fürsten von König Konrad III., dass er ihnen für den Besuch der Reichsversammlung freies Geleit gewähre. Das aber lehnte Konrad III. ab. Damit war zwar klar, dass die Sachsen nicht in Worms erscheinen würden, verschaffte dem König aber den taktischen Vorteil, dass sie damit gegen die Regel verstießen, dass einer solchen Einladung zu einer Reichsversammlung zu folgen war. Sie setzten sich damit ins Unrecht und ermöglichten dem König mit einer zweiten Vorladung ein Verfahren wegen Ungehorsam gegen sie zu eröffnen.Bernhardi: Konrad III., S. 130f.
Inhalt Zu dem Inhalt der Verhandlungen – nachdem der Hauptpunkt mehr oder weniger entfallen war – ist wenig bekannt.Bernhardi: Konrad III., S. 132. Überwiegend wurden auf oder während der Reichsversammlung Privilegien bestätigt und Schlichtungen von Rechtsstreitigkeiten beurkundet.Bernhardi: Konrad III., S. 132ff. In der sächsischen Angelegenheit wurde der formale Weg eingehalten und die ferngebliebenen sächsischen Adeligen erhielten eine zweite Ladung, diesmal für den 21. April 1140 nach Frankfurt.Bernhardi: Konrad III., S. 135.
Ein herausragendes Ereignis der Reichsversammlung in Worms war die Belehnung des 12-jährigen Landgrafen Ludwig II. von Thüringen mit seinem Reichslehen. Sein Vater, Ludwig I. von Thüringen, war erst im Vorjahr in das Lager des Königs gewechselt und nur wenige Wochen zuvor, am 12. Januar 1140 gestorben. Weiter wurde Ludwig II. in Worms mit der 6-jährigen Nichte von König Konrad III., Jutta, verlobt. Die Ehe wurde zehn Jahre später tatsächlich geschlossen.Bernhardi: Konrad III., S. 132ff.
Teilnehmer Ausweislich der Zeugenlisten der Urkunden, die der König in dieser Zeit in Worms ausstellte, war die Reichsversammlung – trotz Fehlens der sächsischen Opposition – sehr gut besuchtBernhardi: Konrad III., S. 131.:
Wissenswert Vielleicht noch während der Reichsversammlung und in Worms starb am 13. Februar 1140 Pfalzgraf Wilhelm bei Rhein.Bernhardi: Konrad III., S. 135.
Siehe auch Liste der Reichsversammlungen in Worms
Literatur Wilhelm Bernhardi: Konrad III. Duncker und Humblot, Leipzig 1883. Digitalisat Wolfram Ziegler: Konrad III. – Hof, Urkunden und Politik. Böhlau, Wien u. a. 2008. ISBN 978-3-205-77647-5
Anmerkungen
Einzelnachweise
Kategorie:1140 Kategorie:Geschichte (Worms) Kategorie:Deutsche Geschichte (12. Jahrhundert) Kategorie:Veranstaltung (12. Jahrhundert)