Beim Mordfall Leonie W. wurde am 26. Juni 2021 in einer Gemeindewohnung in Wien-Donaustadt die 13-jährige Leonie W. aus Tulln von drei Asylwerbern aus Afghanistan in Missbrauchsabsicht unter Drogen gesetzt und vergewaltigt, wobei das Mädchen infolge einer Suchtmittelvergiftung und durch Ersticken eines gewaltsamen Todes starb. Der zum Tatzeitpunkt 22-jährige Haupttäter wurde wegen Mordes und Vergewaltigung zu lebenslanger Haft, die beiden Mittäter wegen Mordes durch Unterlassen und Vergewaltigung nach Jugendstrafrecht zu Freiheitsstrafen von 20 bzw. 19 Jahren verurteilt.

Opfer Leonie W. wurde als Tochter einer aus Nürnberg stammenden Pflegerin und eines aus Wels stammenden Notfallsanitäters geboren und verbrachte ihre ersten beiden Lebensjahre in Nürnberg, ehe die Familie aus familiären Gründen nach Wien, anfangs auf die Wieden, später in die Donaustadt, sowie schließlich im August 2019 in das niederösterreichische Tulln zog. Leonie W. hatte vier Geschwister und besuchte die Sportmittelschule Donaustadt und nach dem Umzug eine Mittelschule im Raum Tulln. Laut ihren Eltern sei sie rebellisch gewesen und habe immer wieder nächtliche Ausflüge unternommen, wobei ihre Mutter sie dreimal als abgängige Minderjährige bei der Polizei gemeldet habe. Später habe die Mutter auch das Jugendamt informiert und Leonie in einem Krisenzentrum in Hollabrunn untergebracht. Eine Psychologin habe die Familie wöchentlich besucht und ab Herbst 2021 hätte Leonie einen Platz in der Tagesklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie Tulln erhalten. Ein ehemaliger Lehrer/Betreuer der Schule teilte mit, dass Leonie oft gefehlt und Probleme in der Schule gehabt habe, sie jedoch ein liebes Kind gewesen sei.Eltern von Leonie (13): "Bitte verurteilt uns nicht!"Mutter von Leonie (13): "Sie war mein geliebter Rebell"Mitschüler von 13-Jähriger nach Todesnachricht betreut"Bild von Leonie gestohlen": Eltern entsetzt über Menschheit

Tathergang Am 25. Juni 2021 gegen 23 Uhr waren Leonie W. und ihre 15-jährige Freundin von einem 27-Jährigen Bekannten aus Tulln nach Wien gefahren worden. Laut ihrer Mutter hätte Leonie um 21 Uhr zu Hause sein sollen, jedoch überredete Leonie ihre Mutter, noch eine weitere Stunde ausbleiben zu können. Das letzte Lebenszeichen gegenüber ihrer Mutter war eine WhatsApp-Nachricht, in welcher sie ihr weiteres Fernbleiben über 22 Uhr hinaus bekannt gab. Laut den Ermittlungen traf sich Leonie bei der U-Bahn-Station Schottenring mit den drei Afghanen Ali H., den sie von Instagram kannte und der sich als 16-Jähriger ausgab, dem 18-jährigen Ibraulhaq A. und dem 22-jährigen Rasuili Z., wobei das Trio noch von einem Zeugen beim Donaukanal gesehen wurde. Während ihre Freundin gegen Mitternacht nach Hause fuhr, begab sich Leonie in die Gemeindewohnung von Ibraulhaq A. im Bereich Viktor-Kaplan-Straße/Erzherzog-Karl-Straße, wo „gechillt“ worden sei. Am 26. Juni gegen 02:00 Uhr hatte das Mädchen noch telefonischen Kontakt mit einem Freund, wo sie noch nicht beeinträchtigt geklungen haben soll. Danach soll Ali H., das Mädchen bedrängt haben. Zu diesem Zeitpunkt sei laut Staatsanwaltschaft damit begonnen worden, den Tatplan umzusetzen.

Leonie W. wurden mindestens sechs Ecstasy-Tabletten in einem Getränk verabreicht. Laut späterem toxikologischem Gutachten konnte im Körper des Mädchens eine dreifach letale Dosis festgestellt werden. Dann wurde Leonie W. von allen drei Männern vergewaltigt. Gegen 04:57 Uhr entstanden Videos durch die Täter, auf denen der Todeskampf des Mädchens zu sehen war und die in der späteren Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Geschworenen vorgespielt wurden. Als sich der Zustand der 13-Jährigen verschlechterte, hätten die Täter ihr noch zu trinken gegeben und sie geduscht. Danach brachten sie das Mädchen in einen Teppich eingewickelt ins Freie und lehnten sie auf einem Grünstreifen an einen Baum zwischen geparkten Fahrzeugen, wo sie von einer zufällig vorbeikommenden Pflegeassistentin bemerkt wurde, welche mit der erfolglosen Reanimation begann. Auch die Wiederbelebungsversuche der eintreffenden Berufsrettung Wien blieben erfolglos. Die Ersthelferin begegnete auch zwei der Tätern, welche um 06:56 Uhr die Rettung verständigten und sich als unbeteiligte Passanten ausgaben. Leonie wies bei ihrem Auffinden Hämatome am ganzen Körper und Würgemale am Hals auf.Mord oder Vergewaltigung mit Todesfolge? Leonie-Prozess geht in die SchlussphaseTrotz Beweisvideos keine Reue im Fall der getöteten 13-jährigen LeonieErmittler wissen nun, wie Leonie (13) starb Der gerichtsmedizinische Sachverständige konnte den Todeszeitpunkt, auch aufgrund der Tätervideos, auf den Zeitraum zwischen 05:57 und 06:30 Uhr eingrenzen.16 grässliche Seiten zum Tod der 13-jährigen Leonie

Die Eltern von Leonie W., welche diese am Morgen des 27. Juni 2021 bei der Polizei Tulln als abgängig gemeldet hatten, erfuhren aus den Medien vom Fund der Leiche und mussten diese im Laufe des Tages identifizieren, wobei sie durch ein Kriseninterventionsteam betreut wurden.Der Tatort war nicht der Fundort13-Jährige in Wien erstickt auf Grünstreifen gefunden

Festnahme und Hintergrund der Täter Laut Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl seien die Täter durch Zeugenbefragungen und Einvernahmen rasch ermittelt worden, vor allem aufgrund der Aussagen eines Zundgebers. Ali H. und Ibraulhaq A. wurden bereits am Nachmittag des 28. Juni 2021 in Alsergrund bzw. Donaustadt festgenommen und in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert.Dritter Tatverdächtiger gefasst13-Jährige erstickt – Opfer ging freiwillig in Tatwohnung Rasuili Z. war nach der Tat geflohen und reiste auf einem Flüchtlingsboot nach Großbritannien, wo er am 18. Juli 2021 unter falschem Namen Asyl beantragte. Er wurde in einem Hotel in Whitechapel im Osten Londons untergebracht, bis er mit Hilfe österreichischer Zielfahnder aufgespürt, aufgrund eines europäischen Haftbefehls am 29. Juli 2021 festgenommen und in das Wandsworth-Gefängnis eingeliefert wurde.Verdächtiger im Fall Leonie in London gefasst Nach Ausschöpfung seiner Rechtsmittel wurde am 12. Jänner 2022 seine Auslieferung nach Österreich angeordnetAfghan man suspected of raping and killing girl, 13, in Austria arrested in UKAfghan man in UK accused of raping and killing girl, 13, ordered back to Austria to stand trialAfghan refugee who 'drugged girl, 13, with seven ecstasy pills then raped and murdered her in Austria before sneaking to Britain under a false name' tries to use legal technicality to stay in UK, court hears, welche laut Staatsanwaltschaft Wien am 23. März 2022 erfolgte.Fall Leonie: Verdächtiger Afghane endlich nach Wien ausgeliefert Jeder der Beschuldigten gab später an, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen gehabt zu haben. Alle hätten danach geschlafen und dann Erste Hilfe geleistet.War es im Fall Leonie doch Mord?Leonie-Prozess: "Zundgeber" führte Ermittler zu zwei Beschuldigten

Der 18-jährige Ibraulhaq A. war ursprünglich als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling 2015 nach Österreich gekommen. Nach einem Asylantrag erhielt er 2016 den subsidiären Schutzstatus. Seit 2018 wurde er elfmal als Beschuldiger wegen gerichtlich strafbarer Handlungen geführt, unter anderem nach dem Suchtmittelgesetz und wegen Gewaltdelikten. Wegen Räuberischen Diebstahls war er 2020 zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, aus der er im August desselben Jahres vorzeitig entlassen wurde. Aufgrund seiner Verurteilungen war im Juli 2019 ein Asylaberkennungsverfahren eingeleitet und im Oktober 2019 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit der Begründung, er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, der subsidiäre Schutz aberkannt worden. Es erging eine Rückkehrentscheidung in Verbindung mit einem sechsjährigen Einreiseverbot. Der 18-Jährige legte dagegen Berufung ein, wobei das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zum Tatzeitpunkt noch andauerte. Da der Betroffene noch minderjährig war, war aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Abschiebung unzulässig. Im Hinblick auf die mehrfache Straffälligkeit des Mannes hätte die Möglichkeit bestanden, den Abschiebeschutz aufzuheben und im Sinne eines Beschleunigungsgebots eine Abschiebung ab Volljährigkeit zu ermöglichen, was nicht geschah.13-Jährige getötet – Verdächtiger vorzeitig aus der Haft entlassenAfghane nicht abgeschoben: Zwist um VerantwortungVerdächtiger war 3-mal verurteilt und im Gefängnis

Der angeblich 16-Jährige Ali H. war erst im April 2021 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in Österreich angekommen, wo bereits seine Mutter und Schwester lebten. Er hatte einen Asylantrag gestellt und wies bis zur Tat keine Vorstrafen auf. Noch im Juli 2021 wurde bekanntgegeben, dass laut einem Gutachten der forensischen Altersdiagnostik Ali H. zum Tatzeitpunkt bereits ein Alter von 18,95 bis 20,55 Jahren aufgewiesen habe und somit volljährig war.20 statt 16 Jahre: Tatverdächtiger im Fall Leonie deutlich älterFall Leonie: 16-Jähriger laut Gutachten 20 Jahre alt

Der 22-jährige Rasuili Z. war ebenfalls 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Österreich gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt, welcher im Oktober 2017 negativ beschieden wurde. Zudem wurde eine Rückkehraufforderung erlassen. Rasuili Z. wurde sechsmal unter anderem wegen Hehlerei und Körperverletzung, sowie nach dem Suchtmittelgesetz angezeigt und seit 2018 dreimal verurteilt. Bei der letzten Verhandlung im Februar 2020 wurden die offenen Vorstrafen widerrufen, sodass er bis Mai 2021 eine Haftstrafe verbüßte und dann in die Wohnung von Ibraulhaq A. zog. Im Juni 2018 war ihm per Verfahrensanordnung der Verlust seines Aufenthaltsrechts wegen Straffälligkeit mitgeteilt worden, wogegen er Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhob. Der Ausgang dieser Beschwerde wurde nicht bekannt.Fall Leonie: Flüchtiger mehrfach vorbestraft

Am 30. Juni 2021 wurde im Bereich der U-Bahnstation Michelbeuern in Wien der 23-jährige Afghane Sahel S. festgenommen. Dieser soll in der Tatnacht das Ecstasy geliefert haben. Der Afghane war ebenso 2015 als Flüchtling nach Österreich gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Es hatte fast drei Jahre gedauert, bis das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl darüber entschieden hatte und diesen ablehnte. Während der Frist für eine freiwillige Ausreise legte er Beschwerde ein, weshalb der Fall zum Bundesverwaltungsgericht ging. Zu der Verhandlung am 24. September 2019 erschien er nicht. Seit 2018 wurde er fünf Mal polizeilich angezeigt, nach dem Suchtmittelgesetz, wegen Körperverletzung, schwerer Nötigung und illegalen Waffenbesitzes. Am 14. Mai 2019 wurde er wegen Geschlechtlicher Nötigung, Körperverletzung und anderer Delikte am Landesgericht St. Pölten zu 24 Monaten Gefängnis verurteilt, sechs davon unbedingt. Weil er diese Zeit allerdings bereits in U-Haft abgesessen hatte, verließ er den Gerichtssaal als freier Mann. Obwohl er wegen der Verurteilung von der Bewährungshilfe betreut werden musste, konnte ihn das Bundesverwaltungsgericht aufgrund fehlenden Wohnsitzes im Zentralen Melderegister nicht ausfindig machen. Deshalb stellte das Gericht am 16. September 2020 das Verfahren ein, womit für den Afghanen ein zweijähriger Abschiebeschutz in Kraft trat. Nur fünf Tage später schien die erste Wohnsitzmeldung des 23-Jährigen im Zentralen Melderegister in Niederösterreich auf, worauf fünf weitere Adressen folgten. Anhand der Ermittlungsergebnisse, wie DNA-Spuren, schied er im Mordfall Leonie als unmittelbarer Mittäter aus. Im April 2022 wurde bekanntgegeben, dass er in Kürze aus der Untersuchungshaft entlassen werde.Mordfall Leonie: Dritter Verdächtiger ist verurteilter SexualstraftäterMordfall Leonie: Dritter Verdächtiger gefasst, weiterer auf der FluchtLeonie-Mord: Verdächtiger kommt frei

Gerichtsverfahren