Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmbH mit gebundenem Vermögen, GmbH-gebV, auch GmgV) ist eine geplante Rechtsform in Deutschland und eine Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Typusmerkmal eine fixierte Ausschüttungssperre sein soll.
Geschichte Initiiert von der Berliner Stiftung Verantwortungseigentum hatte eine Gruppe von Rechtswissenschaftlern um Barbara Dauner-Lieb, Simon Kempny, Florian Möslein, Anne Sanders und Rüdiger Veil bereits im Jahr 2020 einen Gesetzesentwurf für eine sog. GmbH mit gebundenem Vermögen (GmbH-gebV) vorgelegt,Gesellschaft/GmbH mit gebundenem Vermögen bzw. „Verantwortungseigentum“. Universität Bielefeld, abgerufen am 12. Februar 2025. den sie 2021 überarbeitetWissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen: Zum Vorschlag für eine GmbH mit gebundenem Vermögen. Gutachten 04/2022 vom 28. September 2022.Entwurf eines Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Verantwortungseigentum. Ursprüngliche Version 2020 (445.1 KB) und überarbeitete Version 2021 (2.8 MB). Links zum Download. und der Eingang in den Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode des Bundestages gefunden hat. Dort wurde vereinbart, für Unternehmen mit gebundenem Vermögen „eine neue geeignete Rechtsgrundlage“ zu schaffen.Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP), S. 24 f. Das Vorhaben wurde vor dem Bruch der Ampelkoalition 2024 nicht umgesetzt.
Im Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode wurde eine Einführung erneut vereinbart. Am 23. Februar 2026 stellte die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig Eckpunkte vor und startete das Gesetzgebungsverfahren.
Eigenschaften Die Unternehmen sollen ausschließlich im Hinblick auf deren Wettbewerbsfähigkeit, ihr Fortbestehen und die Sicherung der Arbeitsplätze ausgerichtet sein. Das Ausschüttungsinteresse der Gesellschafter sowie das Streben nach Wertsteigerung der Anteile soll bei der GmbH geb-V bedeutungslos sein. Es wird eine auf Nachhaltigkeit, Werteorientierung und Verantwortung ausgerichtete Gesellschaftsform angestrebt. Bisher sind derartige Rechtsformen nur unter komplizierter Kombination von Gesellschaften wie GmbHs, Stiftungen etc. realisierbar (ein Beispiel ist die Robert Bosch Stiftung). Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll auch für kleinere und mittlere Unternehmen realisierbar sein. Ein weiteres Ziel ist, durch Überführung eines Unternehmens in eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen die Unternehmensnachfolge zu vereinfachen.
Rezeption Nach Ansicht des Instituts für Mittelstandsforschung ist „diese Rechtsform nur für einen sehr kleinen Teil an Unternehmen wirklich von Relevanz.“ Dies führe zu der Frage, „ob sich aus Sicht des Gesetzgebers überhaupt die Einführung einer neuen Rechtsform lohnt.“Rosemarie Kay, Nadine Schlömer-Laufen, Annika Reiff: Denkpapier: Gesellschaft mit gebundenen Vermögen – eine kritische Betrachtung aus ökonomischer Sicht. Institut für Mittelstandsforschung, März 2023. Ein rechtlichen Rahmen für Unternehmen mit einem treuhänderischen Unternehmensverständnis ist auch aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) „weder geeignet noch erforderlich für die Zielsetzung eines nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmertums“.Die Idee einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“. BDI, abgerufen am 12. Februar 2025. Eine Gemeinschaft von Wirtschaftsverbänden sah in der neuen Rechtsform dagegen „eine große Chance für die Soziale Marktwirtschaft, für die Stärkung unabhängiger Unternehmen und damit für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“Gemeinsames Verbändepapier zur Einführung einer neuen Rechtsform: Wie die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt. Stand: 15. Juni 2023.
Der vorgesehene Asset-Lock steht nach Sicht von Marco Buschmann in einem Spannungsfeld zu deutschem wie europäischem Gesellschaftsrecht, insbesondere dem Umwandlungsrecht und Insolvenzrecht. Auch sei es denkbar, dass dieser Asset-Lock durch Verdeckte Gewinnausschüttungen umgangen wird. Ob es möglich sei, wie im Referentenentwurf angekündigt, eine Umsetzung „ohne steuerliche Privilegien oder Diskriminierung“ vorzunehmen, wird diskutiert. Insbesondere sei eine Erbersatzsteuer erforderlich, um eine erbschaftssteuerliche Privilegierung zu vermeiden.Unternehmer, wollt Ihr Euch ewig binden?; in: FAZ vom 25. Februar 2026, S. 16. Buschmann hatte als FDP-Justizminister die Rechtsform selbst nicht eingeführt.
Michael Hüther, Direktor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und Mitglied im Kuratorium der Stiftung Verantwortungseigentum, spricht sich für die neue Rechtsform aus, auch da Deutschland in einer „Nachfolgekrise“ stecke. Da Stiftungskonstruktionen sich erst für Firmen ab einem Jahresumsatz von 30 Millionen Euro lohnen würden, biete die neue Rechtsform auch den restlichen 95 Prozent der deutschen Unternehmen Möglichkeiten, die ihnen ohne sie verwehrt wären.
Literatur Anne Sanders, Barbara Dauner-Lieb, Simon Kempny, Florian Möslein, Noah Neitzel, Christoph Teichmann: Gesetz zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Akademischer Entwurf mit Nebengesetzen und Erläuterungen. Mohr Siebeck, 2024. ISBN 978-3-16-164077-3. Clara Marie Kattein: Die GmbH mit gebundenem Vermögen – geboten oder überflüssig? Nomos-Verlag, 2023. ISBN 978-3-7560-0743-1. Barbara Mayer, Christian Osbahr: Neues zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Haufe.de, PDF.
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