Der Begriff Suchtprävention wird für Maßnahmen benützt, welche versuchen, einer allfälligen Sucht vorzubeugen. Suchtprävention ist die Auseinandersetzung mit Sucht, Suchtursachen, sowie den Auswirkungen von riskantem Substanzkonsum und exzessiven Verhaltensweisen. „Handeln, bevor Sucht entsteht“ ist ein Leitsatz, der dies in wenigen Worten sehr treffend formuliert. Suchtprävention kommt bei illegalen und legalen Substanzen zum Einsatz sowie bei Verhaltensweisen, die süchtig machen können.

Begrifflichkeit Definition und Kontext Definition „Sucht“ geht auf „siechen“ zurück, „das Leiden an einer Krankheit“. Alltagssprachlich ist der Begriff „Sucht“ weit verbreitet. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ersetzte 1964 den Suchtbegriff durch den Begriff „Abhängigkeit“ und definiert ihn als einen seelischen, eventuell auch körperlichen Zustand, der dadurch charakterisiert ist, dass ein dringendes Verlangen oder unbezwingbares Bedürfnis besteht, sich die entsprechende Substanz fortgesetzt und periodisch zuzuführen. Durch zunehmende Gewöhnung besteht die Tendenz, die Dosis zu steigern. Einer Abhängigkeit liegt der Drang zugrunde, die psychischen und/oder körperlichen Wirkungen der Substanz zu erfahren, oft auch das Bedürfnis, unangenehme Auswirkungen ihres Fehlens zu vermeiden. Je nach Grad der psychischen und körperlichen Abhängigkeit definiert die WHO verschiedene Abhängigkeitstypen. Vor allem umgangssprachlich bestehen fließende Übergänge zwischen der Gewohnheit (dem nicht zwingenden Wunsch nach Einnahme), der Abhängigkeit und der Sucht, bei der besonders die körperlichen Entzugserscheinungen betont werden. Die Diagnostiksysteme ICD-10 und DSM-IV grenzen stoffgebundene und nicht stoffgebundene Verhaltensstörungen ab. Eine schrittweise Integration ist absehbar denn die Gemeinsamkeiten überwiegen. Grundlagen sind empirische Befunde, ein Konsens unter Experten und ein bio-psycho-soziales Denkmodell.

Mit Prävention werden alle Strategien und Maßnahmen bezeichnet, die ergriffen werden, um das Auftreten, die Verbreitung und die negativen Auswirkungen von Krankheiten und Risikoverhalten zu verhindern oder zu vermindern.

Politischer Kontext in der Schweiz Die Suchtpolitik der Schweiz ist mit Art. 118 der Schweizerischen Bundesverfassung gefordert, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu treffen. Damit besteht eine umfassende Rechtsgrundlage für die Schweiz, die den Bund zu suchtpolitischen Maßnahmen anhält und diese auch legitimiert. Auf Verfassungsstufe sind auch Maßnahmen verankert gegen den Alkoholmissbrauch und gegen die Gefahren des Glücksspiels. Eine ganze Palette von spezifisch suchtpolitisch relevanten Maßnahmen in den Bereichen illegale Drogen, Alkohol, Tabak und Medikamente, sind auf Gesetzesstufe geregelt.

Im Bereich der illegalen Drogen unterstützt der schweizerische Bundesrat seit 1994 das Viersäulenmodell. Die Viersäulenpolitik legitimiert den Aufbau schadensmindernder Angebote und ermöglicht die zielgerichtete Zusammenarbeit von Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression.

mini|Viersäulenpolitik

Das Viersäulenmodell wird von Fachleuten begrüßt, weil es eine problemorientierte und integrale Suchthilfe ermöglicht. Zwei Volksbegehren, die nicht mit der Viersäulenpolitik vereinbar gewesen wären, weil sie entweder ein ausgesprochen restriktives Vorgehen oder aber eine äußerst liberale Drogenpolitik verlangt hätten, wurden von der Bevölkerung in gesamtschweizerischen Abstimmungen (1997 und 1998) verworfen. Das Viersäulenmodell als pragmatischer Mittelweg fand zudem international große Anerkennung. In verschiedenen Ländern in Europa, in Kanada und im Iran geht die Entwicklung heute in eine ähnliche Richtung.

1991 beschloss der Bundesrat ein erstes Maßnahmenpaket zur Verminderung der Drogenprobleme. Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurde beauftragt, die Umsetzung von Maßnahmen in den Interventionsbereichen Prävention, Therapie und später auch Schadensminderung in die Wege zu leiten. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen eines zweiten Maßnahmenpakets (1998–2002) und dritten Maßnahmenpakets (2006–2011) gestärkt und weiterentwickelt. Im Rahmen der Maßnahmenpakete wurden insbesondere innovative Ansätze gefördert und diese auf der Basis von wissenschaftlicher Forschung beurteilt. Der Bund führte die Aktivitäten in der Regel nicht selber durch, sondern setzte auf andere, sowohl staatliche als auch private Akteure. Damit trug er zu einer breit abgestützten drogenpolitischen Mobilisierung bei.

Politischer Konsens als Grundlage für pragmatischen Mittelweg Elend, Dreck, Leid und Tod: Die Bilder der offenen Drogenszene auf dem Zürcher Platzspitz gingen Anfang der 90er-Jahre um die Welt. Das „Drogenproblem“ stand ganz oben im Schweizer Sorgenbarometer.

Die Viersäulenpolitik ermöglichte das wirkungsvolle Zusammenspiel von Prävention, Therapie, Überlebenshilfe/Schadensminderung und Repression. Die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes wollte die Viersäulenpolitik und ihre Errungenschaften gesetzlich verankern. Sie wurde im März 2008 vom Eidgenössischen Parlament angenommen und am 30. November 2008 per Volksabstimmung von der Bevölkerung bestätigt. Das revidierte Betäubungsmittelgesetz sichert somit das Zusammenwirken von Maßnahmen der Polizei, der medizinischen Versorgung sowie der Sozialarbeit und stärkt die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Es verankert die bewährte Aufgabenverteilung und setzt einen Akzent auf den Kinder- und Jugendschutz.

Im September 2007 hat der Bundesrat die Erarbeitung eines Präventionsgesetzes in Auftrag gegeben, welches für Prävention und Gesundheitsförderung national eine gesetzliche Grundlage schaffen soll. Damit sollen die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung und eine Verbesserung der Koordination und der Effizienz erreicht werden.

Ebenen, Gliederung Prävention (Vorbeugung/Verhütung) Prävention steht als Oberbegriff für alle Maßnahmen, die zur Reduktion des Auftretens, der Ausbreitung und der negativen Auswirkungen von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen beitragen. Die Prävention will gesundheitliche Schäden verhüten und öffnet sich vermehrt in Richtung der Gesundheitsförderung. Die einzelnen Substanzen bzw. Verhaltensweisen und ihr rechtlicher Status (legal oder illegal) treten dabei in den Hintergrund.

Verhaltens- und Verhältnisprävention Eine andere Gliederung der Prävention, bezieht sich auf die Interventionsebene: Die personenorientierte Suchtprävention, die sogenannte Verhaltensprävention, hat zum Ziel das Verhalten des einzelnen Menschen zu beeinflussen und dessen Handlungskompetenz zu erhöhen. Die strukturorientierte Suchtprävention, die sogenannte Verhältnisprävention, richtet sich primär an Strukturen und Settings (Gesellschaft/Politik/Gesetzgebung/Gemeinwesen/Familien/Schulen etc.) und will die Lebensbedingungen verbessern: „make healthy choices easier choices“. Beide Präventionsansätze können sowohl substanzspezifisch als auch substanzunspezifisch sein (siehe folgende Grafik): Prävention Substanzspezifische Suchtprävention Substanzunspezifisiche SuchtpräventionVerhaltensprävention (personenorientierte Prävention) Information und Aufklärung Beratung Früherkennung und Frühintervention Erhöhung der individuellen Kompetenzen Stärkung der Persönlichkeit Früherkennung und Frühintervention Verhältnisprävention (strukturorientierte Prävention) Verbote und Regelungen Jugendschutzmaßnahmen Zugangsbeschränkungen Werbebeschränkungen und Preispolitik Schaffung optimaler Lebensbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten „Make healthy choices easier choices“.

Universelle, selektive und indizierte Prävention Neben der Unterscheidung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention hat in den letzten Jahren die Unterscheidung von universeller, selektiver und indizierter Prävention an Popularität gewonnen. Sie geht auf Gordon (1987) zurück. Gordon spricht von „universeller Prävention“ wenn sich präventive Maßnahmen an Bevölkerungsgruppen richten, denen keine spezifischen Risikofaktoren zugeschrieben werden wie z. B. die Schüler einer Schule. Von „selektiver Prävention“ ist nach Gordon die Rede, wenn bei einer Zielgruppe bestimmte Risikofaktoren in Bezug auf das zu verhindernde Problem ausgemacht werden – etwa wenn sich alkoholpräventive Maßnahmen an Kinder von Alkohol missbrauchenden Eltern richten. Als „indizierte Prävention“ schließlich bezeichnet GordonR. Gordon: An operational classification of disease prevention, 1987 alle Maßnahmen, die sich an Individuen richten, bei denen Risikoverhalten für das zu verhindernde Problem entdeckt worden oder das Problem in einer Frühphase diagnostiziert worden ist. Beispiel einer solchen Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene, die an den meisten Wochenenden exzessiv Alkohol konsumieren.

Fazit: Die Unterscheidung Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention stellt ganz eindeutig keine Taxonomie mit scharfen Grenzen dar, sondern dient als gedankliche Orientierungshilfe und ist als solche durchaus sinnvoll. Viele präventive Interventionen in Settings und bei Zielgruppen haben sowohl primärpräventive als auch sekundärpräventive Anteile. Die Unterteilung in universelle, selektive und indizierte Prävention bietet mit der klaren Definition der Zielgruppen für die geplanten Interventionen eine inhaltliche Präzisierung.

Abgrenzungen Gesundheitsförderung und Prävention werden oft in einem Atemzug genannt. Sowohl für die theoretische Klärung wie für die praktische Verwendung empfiehlt es sich jedoch, Gesundheitsförderung und gesundheitsrelevante Prävention als zwei Formen der sozialen Intervention zu identifizieren, die auf gleicher Augenhöhe liegen. Sie überlappen sich und haben Gemeinsamkeiten, aber sie unterscheiden sich auch. Die hauptsächliche Unterscheidung liegt in der Zielsetzung: Gesundheitsförderung verfolgt Entwicklungsziele, während Prävention Vermeidungsziele setzt. Diese Unterscheidung ist dann angebracht, wenn Gesundheit (Wohlbefinden, gesundheitliche Lebensqualität) und Krankheit (Beeinträchtigung, Gefährdung, z. B. Sucht) als voneinander unabhängig verstanden werden. Für den Vergleich von Gesundheitsförderung und Suchtprävention gilt entsprechend: Die universelle oder primäre Suchtprävention ist mit Gesundheitsförderung nicht identisch, da sich die beiden Strategien auf unterschiedliche Ziele ausrichten und darum verschiedene Erfolgsnachweise zu erbringen haben.

Beratung und Therapie tragen zur Verringerung von problematischem Verhalten bzw. problematischem Suchtmittelkonsums bei, indem sie den nachhaltigen Ausstieg aus der Sucht ermöglichen bzw. auf diese Möglichkeit nachhaltig hinwirken. Zudem fördern sie die soziale Integration und die Gesundheit der behandelten Personen. Im Bereich der Beratung und Therapie erhalten Menschen nachhaltig Hilfe, die aufgrund ihres problematischen Verhalten bzw. ihres Konsums psychoaktiver Substanzen leiden. Ihnen soll der Ausstieg aus der Sucht ermöglicht werden, oder es soll auf einen unproblematischen Konsum hin gearbeitet werden. Manche Personen wollen oder können unter Umständen (noch) gar nicht aus dem Konsum psychoaktiver Substanzen aussteigen. In diesen Fällen geht es darum, vorerst die vorhandenen Ressourcen zu stärken, ihre Gesundheit zu fördern und sie sozial zu (re-)integrieren. Ihre Marginalisierung zu verhindern, ist sowohl für die Verminderung der individuellen als auch der gesellschaftlichen Auswirkungen zentral. Um dies zu erreichen, ist eine Kooperation mit den Partnern aus andern Berufsfeldern unabdingbar. Die Schnittstellen zur indizierten Prävention müssen entsprechend abgestimmt sein.

Zielsetzung Haupt- und Teilziele