Die Hofanlage Altenbrücker Straße 5 in der niedersächsischen Stadt Osterholz-Scharmbeck-Pennigbüttel/Altenbrück im Landkreis Osterholz stammt aus dem dritten Drittel des 18. Jahrhunderts. Aktuell (2025) wird sie zum Wohnen genutzt.

Die Gebäude stehen unter Denkmalschutz (siehe auch Liste der Baudenkmale in Osterholz-Scharmbeck).Beschreibung/Bilder im Denkmalatlas Niedersachsen

Geschichte und Beschreibung Zwischen Wümme, Hamme und Oste liegt das Moorgebiet, das Moorkommissar Jürgen Christian Findorff als Leiter der Moorkolonisation des Teufelsmoores um 1760 urbar machte und aufsiedelte. Dabei entstand auch der Ort Altenbrück.

Die Hofanlage in der Hammeniederung besteht aus dem eingeschossigen giebelständigen Wohn- und Wirtschaftsgebäude als Zweiständer-Hallenhaus von 1765 in Fachwerk mit Steinausfachungen, mit reetgedecktem Krüppelwalmdach mit Schleppgauben und Niedersachsengiebel mit Uhlenloch und der Grooten Door mit Korbbogen,Beschreibung/Bilder im Denkmalatlas Niedersachsen der giebelständigen Scheune von um 1790 in Fachwerk, mit Backstein- und Flechtwerkausfachung, mit reetgedecktem Walmdach und mit einer Querdurchfahrt.Beschreibung/Bilder im Denkmalatlas Niedersachsen

Das Landesdenkmalamt befand u. a.: „… Moorgebiet, das Moorkommissar Jürgen Christian Findorff als Leiter der Moorkolonisation um 1760 urbar machte und aufsiedelte. … der Bestand von sechs Wohn-/Wirtschaftsgebäuden mit Scheunen lässt sich an der Altenbrücker Straße 1–6 noch nachvollziehen.“

Zur Gruppe der denkmalgeschützten Gebäude zählen auch die benachbarte Hofanlage Altenbrücker Straße 1, die Hofanlage Altenbrücker Straße 4 und die Scheune Altenbrücker Straße 6.

Einzelnachweise

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