Die Volksabstimmung im Saargebiet fand am 13. Januar 1935 statt. Das Plebiszit hatte die Frage zum Gegenstand, ob das 1920 vom Deutschen Reich abgetrennte Saargebiet weiterhin ein Mandatsgebiet des Völkerbundes bleiben, mit Frankreich vereinigt oder an Deutschland zurückgegliedert werden sollte. Eine sehr deutliche Mehrheit von 90,7 % sprach sich für einen Anschluss an Deutschland aus, etwa 8,9 % stimmten für die Beibehaltung des Status quo und nur 0,4 % der Abstimmenden wünschten den Anschluss an Frankreich. Vorbereitet und durchgeführt wurde die Volksabstimmung durch eine vom Völkerbund eigens eingesetzte Plebiszitkommission.

Diese fünfte und letzte gemäß Versailler Vertrag durchzuführende Volksabstimmung fiel in eine Zeit steigender diplomatischer Spannungen in Europa und des Totalitarismus in Deutschland. Die 1933 an die Macht gelangten Nationalsozialisten verfolgten eine ausdrücklich revanchistische Politik. Sie engagierten sich daher umfänglich im Abstimmungskampf, der von der nationalsozialistischen Propaganda zum „Saarkampf“ stilisiert wurde. Aufgrund der zahlreichen Versuche der Nationalsozialisten, die Volksabstimmung in ihrem Sinne zu manipulieren, konnten die Grundsätze einer freien Abstimmung, trotz aufrichtiger Bemühungen seitens der Plebiszitkommission sowie der Regierungskommission des Saargebietes, nicht durchgängig gewahrt werden.

Hintergrund Das Saargebiet (französisch: , englisch: ) war bis 1918 kein einheitliches politisches Gebilde, es wurde als solches überhaupt erst durch den Versailler Vertrag begründet. Das knapp 2000 km² große Gebiet am Mittellauf der Saar wurde am 30. September 1920 aus Teilen des preußischen Regierungsbezirks Trier sowie Teilen der zum Freistaat Bayern gehörenden Bezirksämter St. Ingbert, Homburg und Zweibrücken gebildet. Im Saargebiet lagen zu diesem Zeitpunkt bedeutende Teile der deutschen Kohleindustrie, seinerzeit das drittgrößte Revier Europas, sowie wichtige Betriebe der Metall-, Glas- und Keramikherstellung. Seit der Erschöpfung der lokalen Eisenerzvorkommen im frühen 19. Jahrhundert, war die Industrie an der Saar von den Eisenvorkommen in Lothringen abhängig.Sarah Wambaugh: The Saar plebiscite, S. 8–10.

Das Territorium wurde geschichtlich die weitaus meiste Zeit zum Römisch-deutschen Reich gerechnet. Zwischen dem Westfälischen Frieden (1648) und dem Frieden von Rijswijk (1697) gehörte es erstmals zu Frankreich. In diese Periode fällt auch die Gründung von Saarlouis, das bis 1815 als eine wichtige Festungsstadt durchgängig Teil Frankreichs war. Nach der Französischen Revolution fiel das Gebiet im Ersten Koalitionskrieg ab 1793 erneut unter französische Herrschaft. Teilweise geschah dies durch die Abhaltung von gefälschten Plebisziten in Gemeinden. Mit dem Ersten Pariser Frieden verlor Frankreich 1814 jedoch den Großteil des Saargebiets wieder, mit dem Zweiten Pariser Frieden 1815 dann auch Saarlouis. Der weitaus größere Teil ging 1816 in der preußischen Provinz Großherzogtum Niederrhein, ab 1822 dann als Teil der Rheinprovinz auf. Der kleinere Teil gehörte ab 1818 zum bayerischen Rheinkreis, der ab 1837 als Pfalz bezeichnet wurde. Gemäß dem preußischen Zensus von 1910 gaben über 99 % der Bewohner des Regierungsbezirks Trier „Deutsch“ als Umgangssprache an.

Der Weg zur Volksabstimmung (1918–1920) Das Gebiet an der Saar im Ersten Weltkrieg mini|Die linksrheinisch von den Alliierten besetzten Gebiete, darunter das Saargebiet Das spätere Saargebiet erlebte im Ersten Weltkrieg (1914–1918) die Kampfhandlungen nur mittelbar, als Aufmarschort für den Krieg gegen Frankreich, als Standort wichtiger Lazarette aber auch durch den Einsatz von Kriegsgefangenen in der Montanindustrie. Als eines der bedeutendsten deutschen Industriereviere wurden an der Saar kriegswichtige Güter produziert, wie beispielsweise Teile für Stahlhelme in der Völklinger Hütte der Gebr. Röchling KG. Aufgrund der relativen Nähe zur Westfront flogen die Alliierten bereits ab August 1914 regelmäßig Bomberangriffe auf die Industrieanlagen an der Saar, wobei es jedoch kaum zivile Opfer gab.

Unweit der Grenze zu Frankreich gelegen und historisch eng mit der Montanindustrie im von Frankreich beanspruchten Lothringen verbunden, wurden in Frankreich Forderungen nach Annexion des Saargebiets laut. Diese wurden umso nachdrücklicher, je mehr das bedeutsame nordfranzösische Kohlerevier von den Kampfhandlungen in Mitleidenschaft gezogen wurde. Einerseits zog sich die Frontlinie bereits ab Mitte 1914 hindurch, sodass die Förderung dort praktisch zum Erliegen kam. Andererseits zerstörte das Deutsche Heer bei seinem Rückzug auf die Siegfriedlinie 1918 gemäß einer Politik der verbrannten Erde systematisch alle Förderanlagen. Dies verstärkte auf französischer Seite nur den Wunsch nach Ausgleich für den erlittenen Verlust an Industrie.Sarah Wambaugh: The Saar plebiscite, S. 38.

Nachdem die militärische Lage für das Deutsche Reich im Verlauf des Jahres 1918 aussichtslos geworden war, stimmte die Reichsregierung schließlich Waffenstillstandsverhandlungen zu.Sarah Wambaugh: The Saar plebiscite, S. 40. Am 11. November 1918 wurde eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet und der Erste Weltkrieg endete. Gemäß der vereinbarten Bedingungen demobilisierte das Deutsche Reich weite Teile seiner Truppen und zog diese auf das rechte Rheinufer zurück. Die linksrheinischen Gebiete wurden gemäß Waffenstillstandsabkommen von den Alliierten besetzt.Sarah Wambaugh: The Saar plebiscite, S. 42. In das Saargebiet rückten am 22. November 1918 französische Truppen ein und errichteten dort eine eigenständige, von der Interalliierten Rheinlandkommission unabhängige Militärverwaltung. In den folgenden Monaten verhängte die französische Militärverwaltung eine strenge Zensur, ging teils harsch gegen ihre Kritiker vor, orientierte das Saargebiet wirtschaftlich in Richtung Westen und bemühte sich durch kulturelle Angebote und eine verbesserte Lebensmittelversorgung, um eine „friedliche Durchdringung“ () der öffentlichen Meinung. Faktisch bereitete Frankreich ab Dezember 1918 die schrittweise Annexion des Saargebiets vor.Frank Becker: „Deutsch die Saar, immerdar!“, S. 75–79.

Am 18. Januar 1919 begann die Pariser Friedenskonferenz, in der die Siegermächte und ihre Verbündeten unter Ausschluss der besiegten Staaten die Friedensbedingungen aushandelten, wobei Frankreich zunächst keine Forderungen bezüglich der Saar erhob.Sarah Wambaugh: The Saar plebiscite, S. 44.

Die Pariser Friedensverhandlungen mini|Gebietsverluste Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg (farblich schraffierte Flächen) In den Pariser Verhandlungen brachte der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau erstmals am 17. März 1919 die französischen Ansprüche auf das Saargebiet vor. Die Angelegenheit wurde im Rat der Vier am 28. März 1919 erneut diskutiert und führte zu einer ernsten Krise. Sowohl Großbritannien als auch die USA lehnten den Anschluss des Saargebiets an Frankreich entschieden ab.Sarah Wambaugh: The Saar plebiscite, S. 49–50.

Die Verhandlungen wurden in den nächsten Tagen fortgesetzt und man einigte sich am 31. März 1919 zunächst auf die Übertragung der Kohlebergwerke im Saargebiet an Frankreich, jedoch nur unter der Bedingung, dass der freie Verkehr von Waren und Personen zwischen dem Saargebiet und dem Deutschen Reich nicht unterbrochen werden dürfe. Zugleich wurde eine „Kommission für die Saar“ () eingesetzt, die die Frage weiter behandeln sollte. Nach nur wenigen Tagen legte diese Kommission einen Kompromissvorschlag als Ausgangspunkt der weiteren Gespräche vor. Am 8. April wurde im Rat der Vier erneut ohne Einigung diskutiert, wobei die Frage der Abspaltung des Saargebiets der zentrale Punkt war: Frankreich wollte das Saargebiet unbedingt aus dem Deutschen Reich lösen, während die USA dies kategorisch ablehnte.

Am 9. April brachte US-Präsident Woodrow Wilson schließlich einen abgeänderten Vorschlag ein, der die Aussetzung der deutschen Souveränität über das Saargebiet für 15 Jahre vorsah. In dieser Zeit würde ein unabhängiges Gremium unter Aufsicht des Völkerbundes die volle Regierungsgewalt im Gebiet ausüben. Am Ende der Frist sei wie bereits vorgeschlagen ein Plebiszit zur abschließenden Klärung der Gebietszugehörigkeit abzuhalten. Unter der Bedingung, dass die Bewohner des Saargebiets in dieser Zeit kein Wahlrecht zum deutschen Reichstag haben würden und dass die einzusetzende Regierungskommission ausdrücklich auch das Recht zur Neubesetzung der Verwaltungsleitungen habe, stimmte Clemenceau am 10. April 1919 schließlich zu.Sarah Wambaugh: The Saar plebiscite, S. 55–56. Für das Plebiszit war zunächst nur die Wahlmöglichkeit „Frankreich“ oder „Deutschland“ vorgesehen. Als letzte wesentliche Änderung einigte man sich in den folgenden Wochen einvernehmlich, zusätzlich auch den „Status quo“, also den Verbleib als Mandatsgebiet des Völkerbundes, zur Abstimmung zu stellen.

Am 7. Mai 1919 wurde der Reichsregierung der Entwurf des Versailler Vertrags übermittelt. In ihren Stellungnahmen vom 13. und 16. Mai 1919 protestierte die Reichsregierung nachdrücklich gegen die vorgebrachten Regelungen. Sie wandte sich einerseits gegen die Besitzübertragung der Kohlebergwerke an Frankreich, lehnte aber auch die Einsetzung der internationalen Regierungskommission ab, die den Bewohnern des Gebiets in keiner Form verantwortlich sei und laut Entwurf nicht einmal ihren Sitz im Saargebiet nehmen müsse. Zuletzt lehnte sie das Plebiszit rundheraus ab, da angesichts einer Einwohnerschaft, die zu 99 % muttersprachlich deutsch war, keinerlei Rechtfertigung für eine Übertragung des Gebiets an Frankreich bestehe.Sarah Wambaugh: The Saar plebiscite, S. 62.

In ihrer Antwort vom 16. Juni 1919 wies der Rat der Vier die Anschuldigungen weitgehend zurück. Die Internationale Kommission sei dem Völkerbund verantwortlich, insofern könne von Willkür keine Rede sein. Die Reichsregierung übersehe auch den Umstand, dass die Regelung auf 15 Jahre befristet sei. Der Versailler Vertrag, und damit alle Vereinbarungen zum Saargebiet, wurde am 28. Juni 1919 unterzeichnet. Tatsächlich in Kraft trat er jedoch erst nach der Ratifizierung durch alle unterzeichnenden Staaten am 10. Januar 1920. Mit diesem Tag wurde auch der Völkerbund ins Leben gerufen, der dann zum 13. Februar 1920 eine Regierungskommission für das Saargebiet ernannte und damit die dortige Regierungsgewalt von den französischen Militärbehörden übernahm.

Das Saargebiet im Versailler Vertrag mini|Amtliche Karte des Saargebiets mit französischer und englischer Legende Die Frage des Saargebiets wurde im Versailler Vertrag in Kapitel 3, Abschnitt 4 unter der Überschrift „Saarbecken“ behandelt. Dort waren zunächst grundsätzliche Regelungen in den Artikeln 45–50 enthalten. Hinzu kam eine wiederum in drei Kapitel gegliederte Anlage, die detaillierte Ausführungen zur „Abtretung und Ausbeutung der Kohlegruben“ (Kapitel 1), der „Regierung des Gebietes des Saarbeckens“ (Kapitel 2) sowie zur „Volksabstimmung“ (Kapitel 3) machte.Versailler Vertrag, S. 35–47.

Die Regierungsgewalt solle durch eine internationale Kommission ausgeübt werden, der ein Franzose, eine im Saargebiet gebürtige Person ohne französische Staatsbürgerschaft sowie drei Personen, die weder Deutsche noch Franzosen seien, angehören würden. Der Völkerbundsrat würde festlegen, welches Mitglied den Vorsitz ausübe. Die Kommission selbst würde nach einfacher Mehrheit entscheiden. Sie wäre ausdrücklich befugt, jegliches Leitungspersonal in den Verwaltungen des Saargebiets nach ihrem Ermessen zu benennen oder zu entlassen und gegebenenfalls neue Behörden einzurichten. Im Saargebiet dürfe jedoch kein Militär stationiert oder Befestigungsanlagen errichtet werden. Einzig die Aufstellung einer Gendarmerie sei zulässig. In Streitfällen über die Auslegung der Vertragsbestimmungen käme der Kommission das Letztentscheidungsrecht zu.