Bei einem Messerangriff in Aschaffenburg wurden am 22. Januar 2025 ein marokkanisches Kleinkind und ein Deutscher getötet sowie drei weitere Menschen schwer verletzt, darunter ein weiteres Kleinkind. Der Messerangriff ereignete sich im innerstädtischen Park Schöntal. Der Täter ist ein 28-jähriger Afghane, der zu jenem Zeitpunkt ausreisepflichtig war und der unmittelbar nach der Tat von der Polizei festgenommen wurde. Als Motiv der Tat stellte das Landgericht Aschaffenburg eine paranoide Schizophrenie fest.
Tathergang und Opfer Am 22. Januar 2025 um 11:45 Uhr verfolgte ein Mann im Park Schöntal eine Kita-Gruppe aus zwei Erzieherinnen und fünf Kleinkindern. Einen in einem Bollerwagen sitzenden zweijährigen Jungen marokkanischer Abstammung tötete er mit mindestens sieben Stichen eines 32 cm langen Küchenmessers. Danach stach er auf ein ebenfalls im Bollerwagen sitzendes zweijähriges Mädchen syrischstämmiger ElternDer Spiegel Nr. 8 vom 15. Februar 2025, S. 31 ein, das schwer verletzt wurde. Eine 59 Jahre alte, deutsche Erzieherin versuchte einzugreifen, wurde von dem Mann weggestoßen, stürzte und brach sich dabei eine Hand. Zwei Männer stellten sich gegen den Täter: Der 41-jährige Deutsche Kai-Uwe Danz wurde tödlich verletzt, ein 72-jähriger Deutscher wurde schwer verletzt.
Der flüchtende Täter wurde von zwei weiteren Passanten verfolgt und nach zwölf Minuten unter der Grünbrücke der Wilhelm-Hoegner-Anlage im Gleisbett der Bahnstrecke Aschaffenburg–Miltenberg von der Polizei gestellt und festgenommen. Das mutmaßliche Tatmittel wurde sichergestellt. Der Bahnverkehr in Aschaffenburg war zeitweise eingestellt worden.
Täter Der festgenommene Afghane Enamullah Omarzei wurde 1997 in Kundus geboren. Er reiste 2022 über die Türkei nach Bulgarien und somit illegal in die Europäische Union ein. In Bulgarien wurde er registriert und seine Fingerabdruckdaten im System EURODAC gespeichert; das Land war fortan verantwortlich für sein Asylverfahren. Von dort reiste Omarzei allerdings unerlaubt über die Balkanroute weiter und im November 2022 illegal nach Deutschland ein. Am 9. März 2023 stellte er einen Asylantrag. Diesen lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 19. Juni 2023 ab und ordnete gemäß Dublin-Verfahren die Zurückschiebung nach Bulgarien an. Die sogenannte Abschlussmitteilung verschickte das BAMF statt nach einer Woche im Regelverfahren jedoch erst über einen Monat später, am 26. Juli 2023, an die zuständige Ausländerbehörde am Aufenthaltsort. (Das BMI gab im Januar 2025 dazu an, dass die Verzögerung wohl durch eine „hohe Arbeitsbelastung aufgrund der hohen Zugangszahlen im Jahr 2023“ zustande kam.) Eine Woche vor Ende der Rückführungsfrist konnte damit keine Rückführung mehr durchgeführt werden, so dass Deutschland für das Asylverfahren zuständig wurde.
Der Täter war wegen verschiedener Delikte, darunter mehrere Gewalttaten, polizeibekannt:
Bereits am 4. März 2023 beging Omarzei in einem Asylzentrum eine „tätliche Auseinandersetzung“ und wurde deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt, die er in der Folge nicht bezahlte.
Im Januar 2024 folgten Gewalttätigkeiten gegen Mitbewohner einer Asylunterkunft in Alzenau, darunter das Würgen einer Ukrainerin. Insgesamt war es zu zwei Fällen von leichter und einem Fall von schwerer Körperverletzung gekommen.
Im Mai 2024 kam es zu Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung. Unter der Wirkung von Cannabis als Rauschmittel hatte Omarzei auf einem Polizeirevier auf einen Polizisten eingeschlagen und versucht, einer Polizistin die Dienstwaffe zu entreißen.
Im Juni 2024 hat sich Omarzei am Aschaffenburger Hauptbahnhof vor Polizisten entkleidet und ist gewalttätig geworden.
Im Juli 2024 erhielt Omarzei einen Strafbefehl über eine Geldstrafe wegen „versuchten Betrugs mittels falschen Fahrscheins“.
Im August 2024 beging Omarzei eine Sachbeschädigung vor seiner Asylunterkunft und wurde gewalttätig. Ebenso hatte er im Verlauf des Monats eine ukrainische Mitbewohnerin mit einem Messer verletzt. Die örtliche Polizei hatte den Angriff dokumentiert und Omarzei vorübergehend in Gewahrsam genommen. Es wurde danach jedoch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet und keine Strafanzeige erstellt. Die Staatsanwaltschaft Coburg klagte im August 2025 einen Polizisten wegen Strafvereitelung im Amt an, da dieser den Fall nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hatte. Eine einstweilige Unterbringung oder ein Haftbefehl wäre vermutlich von der Staatsanwaltschaft zumindest geprüft worden. Das Amtsgericht Alzenau verurteilte den Polizisten am 28. Oktober 2025 wegen Strafvereitelung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten und setzte die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Als Auflage muss er 3.000 Euro an den Weißen Ring zahlen.
Am 2. Dezember 2024 wurde wegen der ersten der beiden nicht bezahlten Geldstrafen eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verhängt, beginnend am 23. Dezember 2024 und bis zum 1. Februar 2025 andauernd. Diese trat Omarzei nicht an; ein Vollstreckungshaftbefehl wurde wegen bürokratischer Hemmnisse gleichwohl nicht erlassen. Bei erfolgtem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe hätte sich Omarzei zum Tatzeitpunkt in Haft befunden.
Omarzei war mehrfach in stationärer psychiatrischer Behandlung und wurde wieder entlassen. Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung lagen weder die rechtlichen Voraussetzungen für einen Haftbefehl noch für eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor. Im Dezember 2024 sei gerichtlich eine Betreuung angeordnet worden.
Der spätere Täter soll im Dezember 2024 seine freiwillige Ausreiseabsicht schriftlich kundgetan haben. Daraufhin stellte das BAMF das Asylverfahren ein, und er wurde ausreisepflichtig.
Ermittlungen und Urteil Einen Tag nach dem Vorfall ordnete eine Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Aschaffenburg eine einstweilige Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik an, unter dem Vorwurf zweifach vollendeten und zweifach versuchten Mordes, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.SpOn: Tatverdächtiger von Aschaffenburg muss in die Psychiatrie, 23. Januar 2025, abgerufen am 23. Januar 2025. Ein psychiatrisches Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Tatverdächtige zum Zeitpunkt des Angriffs aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Die Staatsanwaltschaft kündigte daraufhin an, den Mann im Rahmen eines Sicherungsverfahrens dauerhaft in der Psychiatrie unterbringen zu wollen. Das Landgericht Aschaffenburg schloss sich dem in der Hauptverhandlung im Oktober 2025 an. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig.
Reaktionen mini|Kerzen am Tatort mini|Kränze Trauer und Gedenken Am 25. Januar 2025 fand die Trauerfeier für den getöteten zweijährigen Jungen in der Frankfurter Tarik-Ben-Ziyad-Moschee statt. Rund tausend Menschen nahmen teil, Frankfurts Oberbürgermeister Mike Josef legte einen Kranz nieder. Tags darauf fand in Aschaffenburg in der Stiftskirche St. Peter und Alexander ein ökumenischer Gedenkgottesdienst statt, an dem auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teilnahmen, der von den Bischöfen Christian Kopp und Franz Jung geleitet wurde und in dem Zischan Mehmood, der Imam der Aschaffenburger Ahmadiyya Muslim Jamaat daran erinnerte, dass nicht nur der mutmaßliche Täter, sondern auch der getötete marokkanische Junge einen Migrationshintergrund hat. Faeser und Söder legten am Tatort Kränze nieder, Söder hatte für den 26. Januar Trauerbeflaggung angeordnet.
Politik Infolge der tödlichen Tat einen Monat vor der Bundestagswahl 2025 – nach dem Messerangriff in Mannheim im Mai, dem Messeranschlag in Solingen im August und dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 – intensivierte sich die politische Debatte über Migration. Führende Politiker von CSU, CDU, AfD, BSW und FDP forderten Verschärfungen in der Asylpolitik. Der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Manuel Ostermann forderte mehr Abschiebehaftplätze und eine Zuständigkeitserweiterung der Bundespolizei. Vertreter der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung warfen sich gegenseitig vor, für die nicht erfolgte Abschiebung des Tatverdächtigen verantwortlich zu sein.
Friedrich Merz kündigte an, er werde im Falle eines Wahlsiegs anweisen, alle deutschen Landgrenzen dauerhaft zu kontrollieren und alle Versuche der illegalen Einreise ausnahmslos zurückzuweisen. Ob dies mit deutschem und europäischem Recht vereinbar und praktisch umsetzbar ist, ist umstritten.
Die CDU veröffentlichte Entwürfe, die die Bekämpfung illegaler Migration und die Verbesserung der Inneren Sicherheit zum Ziel haben sollen. Der Entschließungsanträge „Fünf-Punkte-Plan“ wurde in den Bundestag eingebracht und das im September 2024 eingebrachte „Zustrombegrenzungsgesetz“ wurde zur Abstimmung gestellt. Dass Merz für seine Vorhaben eine Mehrheit mit den Stimmen der AfD in Kauf nahm, stieß auf starke Kritik, insbesondere von SPD, Grünen und Linken, aber auch aus der Zivilgesellschaft. Medien sprachen von einem „beispiellose[n] Vorgang“ (Tagesschau) Reaktionen auf Migrationsabstimmung. "Ein schwarzer Tag für unsere Demokratie". In: Tagesschau.de, 29. Januar 2025. Abgerufen am 30. Januar 2025. und einem Tag, der „die Politik in Deutschland“ verändere (Spiegel Online).Dieser Tag verändert die Politik in Deutschland. In: Spiegel Online, 29. Januar 2025. Abgerufen am 30. Januar 2025. Die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und das Berliner Büro des römisch-katholischen Kommissariats der Deutschen Bischöfe sprachen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die Gesetzentwürfe aus. Die Stellungnahme stieß jedoch auf Kritik der Bischofskonferenz, deren Generalsekretärin Beate Gilles in einem offenen Brief erklärte, dass das Vorgehen nicht abgestimmt war. „Zeitpunkt und Tonlage der aktuell geführten Debatte befremden uns zutiefst“. FDP und BSW begrüßten den Vorstoß der CDU und signalisierten, ihre Zustimmung nicht vom Abstimmungsverhalten der AfD abhängig zu machen. Dass Bundeskanzler Olaf Scholz beim Migrationsthema nur darüber rede, was nicht geht, wurde von Julius Betschka im Stern als „Bankrotterklärung“ gewertet.
RND-Redakteur Matthias Koch warf Politikern vor, insbesondere in Zeiten des Wahlkampfs schnell zu Etiketten zu greifen, ohne das eigentliche Problem, „das Abdriften einsamer Männer in eine psychische Krankheit“, wahrhaben zu wollen.https://www.rnd.de/politik/terror-oder-wahnsinn-aschaffenburg-und-magdeburg-werfen-fragen-auf-psychische-krankheiten-H6Q5IEEWLFBPNOQ7X4MSNBNZPQ.html So kritisierte auch Jan van Aken (Die Linke), dass nach der Tat vor allem um Abschiebung und Asyl diskutiert worden sei, während die Aufmerksamkeit auf die psychische Krankheit des Täters sowie auf den gesellschaftlichen Umgang damit gerichtet werden müsse.
Am Tatabend kam es nach einem Aufruf in rechten Foren zu einer Kundgebung vor dem Aschaffenburger Rathaus und einem Schweigemarsch von etwa 80 bis 100 Personen. Linke Gegendemonstranten protestierten gegen diese Gruppe. Die Polizei trennte beide Lager. Als Zeichen ihrer Anteilnahme legten Menschen am Ort des Geschehens Blumen und Kränze ab, zündeten Lichter an und zeigten sich nach Ansicht des Lokalsenders Radio Primavera „angewidert von der politischen Vereinnahmung der Bluttat“.
Björn Höcke versuchte bei einer von der AfD ausgerichteten Gedenkveranstaltung am 24. Januar 2025 einen „Kranz zu Ehren der Getöteten“ niederzulegen, woran er aber von „Gegendemonstranten der Antifa“ gehindert wurde, die darin eine „Vereinnahmung des Gedenkens durch die AfD“ sahen.Höcke bei AfD-Gedenkveranstaltung in Aschaffenburg. In: Radio Primavera, 24. Januar 2025. Abgerufen am 24. Januar 2025.