mini|Das Boardingsicherungsteam der Spezialisierten Einsatzkräfte Marine übt das schnelle Anbordgehen auf verdächtigen Kontakten Maritime Interdiction Operation (MIO, zu dt.: Maritime Abfangoperation), auch "Visit, Boarding, Search and Seizure" (kurz VBSS, zu dt.: Besuch, Entern, Suchen und Beschlagnahmung), ist eine Operationsart des Militärs oder von Strafverfolgungsbehörden zum Durchsetzen von politischen oder strafrechtlichen Willen.

Der Operationstyp hat das Ziel der Störung von gegnerischen, maritimen Versorgungslinien im Kriegsfall oder der Kontrolle von (Fracht-)Schiffen nach Embargogütern oder Personen in Friedenszeiten oder durch zivile Behörden. Auch die Inbesitznahme des Schiffes bzw. maritimen Objekt (wie bspw. eine Bohrinsel) kann das Ziel einer entsprechenden Operation sein.

Ursprünglich bezeichnet es das Abfangen und vernichten feindlicher Kräfte auf See, bevor sie ihren eigentlichen Einsatzraum erreichen. Aufgrund der gesunken, symmetrischen Bedrohungslage ist dies in der Moderne zu vernachlässigen.

Operationstypen bei MIO Sollte ein Kriegsschiff ein verdächtiges Schiff kontrollieren wollen, wird dieses zu aller erst abgefangen. Des Weiteren wird ein sogenanntes "hailing", das Rufen des bzw. die Kontaktaufnahme mit dem verdächtigen Schiff, durchgeführt. Sollte entschieden werden, dass das Schiff weiterhin verdächtig ist, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.

Es wird dabei unterschieden in ein "unopposed", "non-cooperative" und in ein "opposed" Boarding. Diese Stufen der Operation unterscheiden sich maßgeblich von dem Einsatz militärischer Waffengewalt, wobei diese Maßnahmen sich strikt an die geltenden "Rules of Engagement" halten müssen, welche durch die politischen Mandate sowie durch das internationale See- und Kriegsvölkerrecht festgelegt werden. Auch gibt es den "friendly approach", welcher unter konkreter Einladung des Schiffskapitäns durchgeführt wird und eine freiwillige Maßnahme von diesem darstellt und auch unabhängig von einem konkreten Verdacht erfolgen kann.

+OperationsnameGrad militärischer GewaltVoraussetzungen/Parameterbefähigte EinheitenBeispielfriendly approach (dt. freundlich Annäherung)kein Einsatz militärischer Gewaltaktive Zustimmung des Kapitäns, keine aktive Durchsuchungsämtliche KräfteKapitän lädt Kriegsschiff ein das Schiff vorzustellenunopposed boarding minimaler Einsatz militärischer Gewalt, zur Selbstverteidigungaktive Zustimmung des Kapitäns sowie des Flaggenstaats, Durchsuchung spezialisierte KräfteVerdacht auf Schmuggelware, Kapitän gibt Erlaubnis mit Flaggenstaat, Boardingteam durchsucht unter Kooperation der Besatzungnon-cooperative boarding (dt. nicht-kooperatives Boarding)Einsatz militärischer Gewalt zur Sicherung des eigenen Personal keine aktive Zustimmung des Kapitäns, passiver Widerstand gegen Durchsuchung und Boarding jedoch Überwindung mit nicht-militärischen Mitteln überwindbarspezialisierte KräfteVerdacht auf Schmuggelware, Kapitän antwortet nicht auf "hailing", Besatzung verweigert Anspracheopposed boarding (dt. widersetzendes Boarding)Einsatz militärischer Gewalt zur Durchführung des Auftragsaktives Verweigern der Zustimmung durch Kapitän, aktiver und passiver Widerstand gegen Boarding und Durchsuchung mit dem Ziel dem Boardingteam schaden zuzufügen, konkrete Informationen auf Gefahrenlage an BordSpezialeinheitenVerdacht auf Schmuggelware und bewaffnete Feindkräfte, Besatzung nutzt physische Gewalt gegen Boardingteam zur Verhinderung der Durchsuchung; Geiselnahme der Besatzung durch Piraten

Situation in Deutschland In Deutschland sind die Bundeswehr (militärisch) bzw. die Polizeien der Länder und des Bundes sowie der Zoll (zivil), für MIO bzw. VBSS zuständig.

Innerhalb der Marine ist das Seebataillon die primär zuständige Einheit, zusammen mit dem Kommando Spezialkräfte der Marine. Innerhalb des Seebataillons werden zwei Kompanien (die Bordeinsatzkompanien 1 und 2) für diese Aufgabe vorgehalten, welche auch das Personal für die Bedienung der Speedboote der Marine bereithalten. Verbracht wird ein Boardingteam, abhängig von der Gefahren- und Wetterlage, per Speedboot oder Helikopter.

Jedes Bordeinsatzteam (kurz BET) besteht aus einem Alpha- und Bravotrupp, welcher aus je 5 Soldaten besteht. Die 5 Soldaten übernehmen dabei je eine, ihnen zugewiesene Rolle, welche nummeriert ist.

1: Breacher/Zugangstechniker 2: Risikoanalyst 3: Dokumentator 4: Teamführer 5: Combat First Responder

Bei jedem Einsatz steht ein Bordeinsatzoffizier (kurz BEO) auf dem Schiff, teilweise auch direkt bei auf dem zu boardenden Schiff und damit das BET begleitend, als kommandierender Offizier zur Verfügung.

Die BETs können ja nach Notwendigkeit mit weiteren Kräften wie Feldnachrichtenkräften, Scharfschützen oder Minentauchern augmentiert werden. Bei einer konkreten Gefahrenlage ist das KSM als Spezialeinheit der Marine für die Durchführung der Operation zuständig.

Sollte eine MIO innerhalb von deutschen Hoheitsgewässern notwendig werden, sind dafür die Antiterroreinheit der Bundespolizei, die Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9), sowie die Spezialeinsatzkommandos der Landespolizeien zuständig.

Formationen zuständig/befähigt für MIO und VBSS (Auswahl) Deutschland Marine Bordeinsatzkompanie 1 und 2, SeeBtl Kommando Spezialkräfte der Marine (KSM) Bundespolizei Grenzschutzgruppe 9 der Bundespolizei (GSG 9) Landespolizei Spezialeinsatzkommando (SEK)

USA USN US Navy SEALs USMC MARSOC Fleet Antiterrorism Security Teams (FAST) Maritime Special Purpose Force (MSPF) USCG Maritime Safety and Security Team (MSST)

UK Royal Navy Special Boat Service (SBS) Metropolitan Police CT-SFO der SCO 19

Israel Israelische Marine Shayetet 13

Beispiele von MIO-Operationen (Auswahl) EUNAVFOR Med Irini EUNAVFOR Somalia - Operation Atalanta Durch die israelische Marine Boarding der MV Francop Operation Sea Breeze - Entern der "Gaza Freedom Flottille" Operation Iron Law - Entern der MV Victoria Operation Full Disclosure - Entern der Klos C Einnahme der Galaxy Leader im Roten Meer durch die Huthi-Rebellen

Einzelnachweise

Kategorie:Kriegs- und Gefechtsführung