mini Das Älteste bayerische Herzogsurbar, auch Urbarium Ducatus Baiuwariae antiquissimum ex anno 1240 (!) genannt, ist ein Urbar, das in den ersten Regierungsjahren Herzog Ottos II. zwischen 1231 und 1234 angelegt wurde.

Vorarbeiten dazu stammen aus der Hofkanzlei seines Vorgängers Ludwig der Kelheimer. Zweck des Urbars war zum einen die Dokumentation des Grundbesitzes, das dem herzoglichen Obereigentum unterstand, und zum anderen die möglichst vollständige Erfassung der regelmäßigen herzoglichen Einkünfte, gleichgültig aus welchen Rechtstiteln. Dabei überwogen Naturalabgaben, nur zwei Ämter (Karlstein und Schwandorf) leisteten fast ausschließlich Gelddienste.

Form Die Originalhandschrift des Ältesten bayerischen HerzogsurbarsKurbayern Äußeres Archiv: Ältestes Urbarbuch des Herzogtums Bayern, abgerufen am 30. Dezember 2024. ältesten bayerischen Herzogurbars ist im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München überliefert. Dabei handelt es sich um einen 17 × 24,5 cm großen Pergamentband. Das Urbar ist in deutscher Sprache auf 104 nummerierten Blätter geschrieben und in relativ einfacher Buchschrift des 13. Jahrhunderts niedergeschrieben. Marginalien sind mit einer Ausnahme lateinisch abgefasst. Die Überschriften und die Initialen sind rubriziert und mit roter Tinte ausgeführt. Aufgrund seiner sehr sauberen und regelmäßigen äußeren Form und der durchdachten Struktur ist anzunehmen, dass es bereits vorher schriftliche Aufzeichnungen von urbariellem Charakter in der bayerischen Herzogskanzlei gegeben haben muss. Die Einträge sind durchgängig von einer Hand in Buchschrift festgehalten. Die rot geschriebenen Überschriften stammen von einer zweiten Hand, einem Rubrikator. Die meisten Marginalien hingegen stammen von der Haupthand. An drei Stellen finden sich Nachträge, die durch abweichende Schrift als Werke anderer Schreiber ausgewiesen sind; in einem Falle wurde außerdem Latein verwendet. Eine Identifikation der Schreiber (Mitglieder der herzoglichen Kanzlei oder Kleriker aus den wittelsbachischen Hausklöstern) ist nicht möglich.

Die einzelnen Güter und Titel werden nach ihrer Zugehörigkeit zu den verschiedenen Ämtern mit genauer Angabe der zu leistenden Abgaben in Naturalien und Geld aufgeführt. Einnahmen stammten von Meierhöfen, Höfen, Hofstätten, Huben, Lehen, von watschar (= Teilstücken von Höfen), Schwaighöfen, Mühlen, Tavernen, Fischgerechtigkeiten, Anteilen an Salzquellen und Salzpfannen, Abgaben aus der Ablösung von Fuhrgerechtigkeiten, von wisot- und werchart- (= Fronarbeit) Diensten, von Zehnten, Einkünfte aus Kloster- und Kirchenvogteien, aus Herbergsrecht, aus situra (= Abgaben, die auf grundherrliche oder vogteiliche Wurzeln zurückzuführen sind), Leistungen des Marchfutters (= Haferabgabe im Zusammenhang mit einer Mark), Abgaben von Geleitrechten, Märkten, Zoll, vom Recht des Goldwaschens, Abgaben aus der Forsthoheit, sog. Forsthafer, Getreidedienste, Schweinegült, Kleindienst (Abgabe von Loden, Honig, Brot, Bier, Nüsse, Weinzinse, Böcke und Marderfelle, Heu) und Pfenniggeld.Ingrid Heeg-Engelhart, 1990, S. 16–20. Grundlagen des Urbars waren vorhandene Urkunden, Auskünfte der Pflichtigen vor Ort sowie von Personen, die aufgrund ihres Alters und ihrer Stellung zur Berichtlegung besonders befähigt warenIngrid Heeg-Engelhart, 1990, S. 78–79., darunter Richter, Schergen und Kastner. Die Auskünfte wurden durch besondere Amtsleute (sog. precuratores) erhoben.

Beispiel

Zweck und Bedeutung Das Urbar dokumentiert die Fortentwicklung der Verwaltung durch die herzogliche Kanzlei und ist Zeugnis für die straffe Organisation des jungen Herzogtums. Es zeigt, wie weit der Ausbau des Landes bereits unter Herzog Ludwig I. gediegen war. Die Grundlage der Verwaltung bildeten nicht mehr die Grafschaften, sondern 36 „Ämter“ oder „Gerichte“ (officium), denen wiederum 40 „Schergen- (officium preconis)“ bzw. „Kastenämter“ zugeteilt waren.Ingrid Heeg-Engelhart, 1990, S. 130. An der Spitze standen nicht mehr Lehensmannen, die ihre Ämter vererben konnten, sondern besoldete Amtmänner, die unter Bezeichnungen fungieren, die entweder aus der gräflichen und vogteilichen Gerichtsbarkeit stammen, wie z. B. Amann, claviger, Richter und Scherge, oder die aus der Grundherrlichkeit hervorgegangen sind, wie z. B. Kämmerer, Kastner und Probst. Diese Personen können auch die Aufgaben eines Richters, Steuereinnehmers und Heerführers wahrnehmen.

Überlieferung und Fortsetzung Nach dem Tod von Otto II. kam es unter seinen Söhnen Ludwig der Strenge und Heinrich XIII. (Bayern) zur Bayerische Landesteilung von 1255 und das Urbar wurde in der ursprünglichen Form nicht weitergeführt. Stattdessen wurden weitere Urbare angelegt, welche die Besitzungen für das Herzogtum Oberbayern und das Herzogtum Niederbayern getrennt umfasstenSammlung "Urbare des Herzogtums Bayern" in bavarikon, abgerufen am 31. Dezember 2024., wie z. B. das Ludovici Severi Salbuch über den Nordgau von 1285Kurbayern Äußeres Archiv: Ludovici Severi Salbuch. Redditus bonorum domini Ludovici ducis in vicedominatu ex altera parte Danubii (Nordgau), abgerufen am 31. Dezember 2024., das Niederbayerische Salbuch von 1300Kurbayern Äußeres Archiv: Niederbayerisches Salbuch, abgerufen am 31. Dezember 2024. oder das Salbuch des Herzogtums Bayern-Landshut von 1427Kurbayern Äußeres Archiv: Salbuch des Herzogtums Bayern-Landshut, abgerufen am 31. Dezember 2024..

Eine teilweise Fortführung stellt auch das Urbarbuch des Viztumamtes an der RottKurbayern Äußeres Archiv: Urbarbuch des Viztumamtes an der Rott, abgerufen am 13. Januar 2025. dar, angelegt unter Herzog Heinrich XIV. (der Reiche) um 1301–1307; in diesem wird mehrmals auf ein „alt Puch“ (antiquus liber) Bezug genommen, mit dem in Einzelfällen das Älteste bayerische Herzogsurbar gemeint sein kann.Ingrid Heeg-Engelhart, 1990, S. 54. Auch das Urbar über das Viztumamt Straubing mit den Gülten des Niederlands und des NordgausKurbayern Äußeres Archiv: Viztumamt Straubing mit den Gülten des Niederlands und des Nordgaus; ferner auch Agnes von Wahl, Adelheid von Alban u. N. v. Quer betreffend, abgerufen am 13. Januar 2025., entstanden ca. 1300, nimmt mehrmals Bezug auf ein „alt puch“Ingrid Heeg-Engelhart, 1990, S. 55.. Weitere bayerische Teilverzeichnisse sind das Urbar- und Schuldbuch Herzog Albrechts I. von Straubing-HollandKurbayern Hofkammer, Conservatorium Camerale: Urbar- und Schuldbuch Herzog Albrechts I. von Straubing-Holland, abgerufen am 13. Januar 2025., das durch Herzog Albrecht I. von Straubing-Holland um 1360 angelegt wurde, der Appendix ad urbarium Baiuvariae superioris, vicedominatus Monacensis, Summae redituum ex officiis et granariis citra DanubiumKurbayern Äußeres Archiv: Appendix ad urbarium Baiuvariae superioris, vicedominatus Monacensis, Summae redituum ex officiis et granariis citra Danubium, abgerufen am 13. Januar 2025. aus der 1. Hälfte 14. Jhd. oder das Oberbayerische Urbar des Viztumamtes MünchenKurbayern Äußeres Archiv: Oberbayerisches Urbar des Viztumamtes München, abgerufen am 13. Januar 2025. aus dem 14. Jahrhundert.

Literatur Ingrid Heeg-Engelhart: Das älteste bayerische Herzogsurbar: Analyse und Edition. (Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte NF 37). Verlag C. H. Beck, München 1990, ISBN 3-406-10400-2. Wilhelm Volkert: Die älteren bayerischen Herzogsurbare. Blätter für oberdeutsche Namensforschung, 7, 1962, 1–32.

Weblinks Urbare des Herzogtums Bayern auf Bavarikon, abgerufen am 30. Dezember 2024. Das Herzogsurbar von 1231/34. Das Schergamt von Vilsbiburg und Helmsdorf, abgerufen am 30. Dezember 2024.

Einzelnachweise

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