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Die AKM eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung,https://www.akm.at/wp-content/uploads/2023/08/AKM-Statut-2023.pdf vormals AKM Autoren, Komponisten und Musikverleger reg. GenmbH, ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Österreich die Rechte der öffentlichen Aufführung, die Senderechte sowie die Rechte der Zurverfügungstellung der Autoren, Komponisten, und Verleger von musikalischen Werken vertritt, die bei ihr oder einer anderen (ausländischen) Verwertungsgesellschaft Mitglied sind.

Aufgaben Die AKM erteilt Veranstaltern, Sendeunternehmen und anderen Anbietern gegen Bezahlung Lizenzen für die öffentliche Aufführung bzw. Sendung/Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Musik und verteilt diese nach Abzug des Verwaltungsaufwands zur Gänze an ihre Mitglieder bzw. im Rahmen von Gegenseitigkeitsverträgen über ausländische Verwertungsgesellschaften an deren Mitglieder; im Aufführungsbereich erteilt die AKM die Nutzungsbewilligung auch für andere Verwertungsgesellschaften (Literar-Mechana, LSG). Die Abrechnung der Tantiemen an die Urheber erfolgt auf Basis der gesetzlichen Regelungen, des Statuts und der durch die AKM erstellten Abrechnungsregeln. Dabei verbleibt der AKM kein Gewinn.

Ihre Schwestergesellschaft Austro Mechana vertritt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung gegenüber der Tonträgerindustrie, der Video- und Filmindustrie, der Leerkassettenindustrie, Hörfunk und Fernsehen.

Mitgliedschaft Die Aufnahme als Tantiemenbezugsberechtigter erfolgt nach Antrag. Aufgenommen werden Komponisten, Textautoren, Bearbeiter/Arrangeure sowie Verlage wenn zumindest ein Werk, an dem der Antragsteller beteiligt ist, innerhalb des letzten bzw. laufenden Jahres öffentlich aufgeführt, gesendet, online genutzt oder auf einem im Handel erhältlichen Tonträger veröffentlicht wurde. Bei Aufnahme ist eine einmalige Beitrittsgebühr zu zahlen. Die AKM ist offen für neue Mitglieder, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz.

Struktur Die AKM ist die größte Urheberrechtsgesellschaft in Österreich und als private Genossenschaft organisiert. Gesetzlicher Prüfungsverband (Revisionsverband) ist der Österreichische Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch). Der Firmensitz ist in Wien, in mehreren Landeshauptstädten gibt es eine Geschäftsstelle. Die wichtigsten Organe der AKM sind:

Mitgliederhauptversammlung Das oberste Organ der AKM besteht aus allen ordentlichen Mitgliedern, das sind Tantiemenbezugsberechtigte die nach Erreichen eines Mindest-Tantiemenaufkommens auf Antrag Genossenschafter wurden. Jeder Genossenschafter ist Mitglied entweder der Komponisten- oder der Textautoren- oder der Musikverlegerkurie.

Zur Vertretung der nicht ordentlichen Mitglieder findet jährlich eine Versammlung der Tantiemenbezugsberechtigten statt. Diese wählen Delegierte aus ihren Reihen, die an der Mitgliederhauptversammlung teilnehmen.

Vorstand Der Vorstand und in seinem Auftrag der Generaldirektor führen laut Statut der AKM die Geschäfte. Er setzt sich aus je vier Mitgliedern der Textautoren-, Komponisten- und Musikverlegerkurie zusammen, die Funktionsdauer beträgt fünf Jahre.

Aufsichtsrat Das kontrollierende Organ der AKM setzt sich aus je zwei Mitgliedern der Textautoren-, Komponisten- und Musikverlegerkurie mit fünfjähriger Funktionsdauer zusammen.

Geschichte Gegründet wurde die AKM im Jahr 1897 und ist somit (nach der französischen SACEM) die zweitälteste Verwertungsgesellschaft Europas. Sie ist Mitglied in der GESAC, der europäischen Dachvereinigung der Urheberrechtsgesellschaften und im internationalen Dachverband CISAC.

Die Geschichte der AKM ist eng mit der Entwicklung des Urheberrechts verbunden. Die Bemühungen zur Gründung setzten kurz nach Erlass des Urheberrechtsgesetzes 1895 ein. Einige Komponisten, Autoren und Musikverleger erkannten gleich sehr klar, dass die individuelle Durchsetzung von Entgeltansprüchen für die „konzertmäßige“ öffentliche Aufführung ihrer Musikwerke für den einzelnen Berechtigten in der Praxis nicht möglich sein würde. Die konstituierende Generalversammlung der Genossenschaft fand am 17. Oktober 1897 statt. Die constituirende Generalversammlung der Gesellschaft der Autoren, Componisten und Musikverleger in Wien findet Sonntag, den 17. d. M., Vormittags um 10 Uhr im Vortragssaale des wissenschaftlichen Clubs, 1. Bez., Eschenbachgasse Nr. 9, statt. In jüngster Zeit hat sich in Wien ein neuer Verein, gebildet, der für die literarisch und künstlerisch schaffenden Kreise in Oesterreich von nicht zu unterschätzender Bedeutung werden kann, sofern nämlich die Leitung des Vereines eine zielbewußte sein und sich mit der nöthigen Energie ausstatten wird. Der Titel der neuen Vereinigung lautet: „Gesellschaft der Autoren, Componisten und Musikverleger“. Eine Gesellschaft der Autoren, Componisten und Musikverleger hat sich in Wien gebildet. Im Saale des wissenschaftlichen Clubs hat vor einigen Tagen die constituirende Generalversammlung vorstehend genannten Vereins stattgefunden, der den Zweck verfolgt, diejenigen Rechte und Vortheile practisch zu verwerthen, die das neue österreichische Urheberrechtsgesetz den Autoren und Componisten gewährt.

Ziel und Zweck der AKM gemäß ihrem 1. Statut war in erster Linie die Wahrung der materiellen Interessen ihrer Mitglieder, also die Obsorge, dass die Veranstalter für die Nutzung der geschützten musikalischen Werke ein entsprechendes Aufführungsentgelt an die Gesellschaft leisten, das diese – entsprechend der Nutzung der Werke – an ihre Mitglieder verteilte. Die Gesellschaft sah es von Anbeginn auch als ihre Aufgabe, die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu fördern und für Alters- und Hinterbliebenenversorgung und finanzielle Unterstützung in Notfällen zu sorgen.

Die AKM war nach ihrer Gründung zunächst stark gefordert, Aufklärungsarbeit bei den Veranstaltern musikalischer Darbietungen zu leisten. Die Mitgliederzahl der musikalischen Urheber und Verleger wuchs beständig und rasch, zum Stand 1. Juli 1901 versammelten sich alle bekannten und berühmten Komponisten und Musiktextdichter (bzw. deren Rechtsnachfolger): Johann Strauss (Sohn), Franz Lehár, Franz von Suppè, Victor Léon, Carl Michael Ziehrer, Eduard Kremser, die „Schrammelbrüder“, Wilhelm Kienzl, Siegfried Wagner, Robert Lienau, Richard Heuberger, Gustav Mahler, Bedřich Smetana, Carl Millöcker, Engelbert Humperdinck, Carl Zeller, Ignaz Brüll, Richard Genée, Carl Goldmark, Joseph Hellmesberger, Paul Lincke, Karl Lindau, Oscar Straus, Josef Bayer, Charles Weinberger, Viktor Keldorfer, Ludwig Rochlitzer uvm. Was mit 227 Mitgliedern im Jahr 1898 begann, ist heute eine Vereinigung mit mehr als 27.000 Mitgliedern.

1898 wurde der erste Gegenseitigkeitsvertrag mit der SACEM beschlossen. Dadurch konnte den Veranstaltern in Österreich auch die Bewilligung zur Aufführung von ausländischem Repertoire erteilt werden, gleichzeitig war sichergestellt, dass die AKM ihren Mitgliedern auch für die Aufführung ihrer Werke im Ausland Tantiemen zahlen konnte.

1920 trat Österreich der Berner Übereinkunft zum Schutz der Werke der Literatur und Kunst bei, ein Wunsch der AKM, den sie gegenüber dem Justizministerium immer wieder mit Nachdruck vertreten hatte. Ihrem beharrlichen Kampf um eine Verlängerung der Schutzfrist von 30 auf 50 Jahre war 1933 ein Erfolg beschieden.

Im Jahr 1936 wurde ein neues Urheberrechtsgesetz und das VerwertungsgesellschaftengesetzErläuternde Bemerkungen zu Regierungsvorlage 1936. beschlossen, dieses orientierte sich an der in der Praxis bestens bewährt habenden kollektiven Rechteverwaltung der AKM und schuf eine gesetzliche Grundlage für das Entstehen von weiteren Verwertungsgesellschaften auf anderen Gebieten der Kunst.

Infolge des „Anschlusses“ von Österreich an das Deutsche Reich wurde die AKM 1938 aufgelöst, die Firma AKM im Handelsregister gelöscht und ihr Vermögen in die reichsdeutsche Verwertungsgesellschaft STAGMA eingewiesenArchiv der Republik, 04, StiKo Wien, 37-C1 VII., die ihre Tätigkeit nunmehr auf die Ostmark erstreckte.Hartmut Krones: Das Ende der „alten“ A.K.M. (März 1938), die Gründung der „neuen“ AKM (Juni 1945) und die Folgen. Selbstverlag der AKM, Wien 2014.Wiener Stadt-Bibliothek, Sign. 91314 A; Verzeichnis mit Stagma Stempel nach dem Stande 10./II.39. Die AKM-Mitgliederliste von 1937 war gleichbedeutend mit dem Verzeichnis österreichischer Komponisten, Textautoren und Verleger und wurde im Jahr 1939 zur Kennzeichnung der Personen jüdischer Abstammung mittels rotem Buntstift herangezogen.http://www.wienbibliothek.at/bestaende-sammlungen/objekte-monats/objekte-monats-2012/objekt-monats-maerz-2012-judenspiegel-akm Anfallende Tantiemen wurden zum Teil nicht mehr ausbezahlt.

Präsidenten der AKM bis 1938: 1897–1928: Josef Weinberger 1929–1934: Wilhelm Kienzl 1934–1938: Bernhard Herzmansky

Die „neue“ AKM 1945 konnte die AKM aus rechtlichen Gründen nicht einfach wieder aufleben, sondern musste neu gegründet werden; die konstituierende Generalversammlung fand am 8. August 1945 statt. Die nächsten Jahre standen im Zeichen der Aufbauarbeit. Die Bemühungen waren bald von Erfolg gekrönt und die Einnahmen aus dem In- und Ausland stiegen beachtlich. Insgesamt betrachtet verlief die Wiederherstellung nach dem Krieg weniger dornenreich als ihre Gründung, wenn auch die sich durch den immer rascher entwickelnden technischen Fortschritt ergebenden Veränderungen und Erweiterungen der Nutzungsmöglichkeiten musikalischer Werke – wie z. B. Aufkommen von Fernsehrundfunksendungen, Sendung bzw. Weitersendung über Kabel, Satellitensendung, Internet – die AKM immer wieder zu besonderer Aktivität herausfordert.

Präsidenten der AKM seit 1945 waren: 1945–1950: Bernhard Herzmansky 1950–1964: Joseph Marx 1964–1965: Viktor Hruby (interimistisch) 1965–1970: Gottfried von Einem 1970–1975: Alfred Uhl 1975–1984: Marcel Rubin 1984–1990: Heinrich Gattermeyer 1990–1998: Gerhard Wimberger 1998–2013: Paul Walter Fürst 2013–2018: Robert Opratko 2018– heute: Peter Vieweger

Generaldirektoren waren u. a.: 1976–1995: Ernst Huemer 1995–2006: Manfred Brunner 2006– heute: Gernot Graninger

Seit 10. Juni 2013 ist die Austro Mechana eine Tochtergesellschaft der AKM.AKM Informationen. Ausgabe 2/2013.

Ende Oktober 2014 übergab die AKM das bisher nie systematisch erfasste Archiv von rund 50.000 Noten der von ihr vertretenen Komponisten an die Bibliothek der Anton Bruckner Privatuniversität. Der Bestand dokumentiert fast lückenlos das österreichische Musikschaffen seit 1897, darüber umfasst er auch zahlreiches Notenmaterial der deutschen, tschechischen und italienischen Musik der Zwischenkriegszeit.Bruckner-Uni übernimmt AKM-Noten. Auf ooe ORF.at. Abgerufen am 22. Juli 2018. Pressekonferenz am 9. Dezember 2014. Abgerufen am 22. Juli 2018 (PDF; 118 kB).

Soziale und kulturelle Förderungen Die AKM fühlt sich sozialen und kulturellen Werten verpflichtet, sie erbringt soziale Zuwendungen an Mitglieder und fördert das österreichische Musikschaffen. Die Finanzierung erfolgt statutengemäß über einen sogenannten Sozial- und Kulturabzug, die Mittelverwendung erfolgt nach festen Regeln. Für den Bereich der kulturellen Förderung hat die AKM eine Tochtergesellschaft, die Gesellschaft zur Förderung österreichischer Musik (GFÖM), die Tochtergesellschaft austro mechana vergibt ebenfalls Kunst- und Kulturförderungen. Der soziale Bereich wird durch die AQUAS – Altersquoten und andere soziale Leistungen GmbH – abgedeckt.

Siehe auch GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, Deutschland) SUISA (Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, Schweiz) GFÖM Radioquote

Literatur 100 Jahre AKM Autoren, Komponisten, Musikverleger 1897 1997. Hrsg. AKM – Staatlich Genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten, Musikverleger. Für den Inhalt verantwortlich: Manfred Brunner. AKM, Wien 1997 (= AKM-Informationen. Heft 6/1997).