Der Gudelmannkonvent (später auch: Heilig Kreuz, Reicher Konvent, St. RichardikonventEntgegen der Bezeichnung war der Heilige Richard nie Kirchenpatron der Einrichtung (Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 795), das Kloster besaß aber im 18. Jahrhundert eine Reliquie von ihm (Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 802)., Großer Konvent und St. AugustinusKlapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 795ff.) war eine geistliche Einrichtung für Frauen in Worms, die bis zur Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts bestand.
mini|300px|Lageskizze auf Grund einer Vermessung von ca. 1802
Geografische Lage Das Konventsgebäude war ein Hof, der ursprünglich dem Ritter David von Guntheim gehört hatte. Konvent – und später Kloster – lagen in der Nähe der westlichen inneren Stadtmauer, „hinter der Stephanskirche“ des Bischofshofs.Wolf: Beginen in Worms, S. 33. Das Gelände nahm einen erheblichen Teil des Inneren des Baublocks ein, der sich zwischen mittlerer Stephansgasse (ehemals: Bischofshofgasse), Schildergasse und Kohlgasse erstreckte, berührte die Gassen aber nur jeweils in der Breite einer Parzelle. Die im 15. Jahrhundert errichtete Kapelle befand sich an der Stephansgasse.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 817, 820.
Beginenhaus Geschichte Der – damals bereits bestehende und erst später so genannte – Gudelmannkonvent soll 1248 erstmals erwähnt worden sein.Das ist allerdings eine frühneuzeitliche Überlieferung (Johann Friedrich Schannat: Historia episcopatus Wormatiensis Band 1. Franz Varrentrapp, Frankfurt am Main 1734, S. 182, Digitalisat), zeitgenössische Belege dazu gibt es nicht (Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 796). Dies wäre zugleich das älteste erhaltene Zeugnis eines Beginenkonvents in Worms. Die Gemeinschaft wurde danach ursprünglich als „conventus sororum ad St. Crucem“ bezeichnet. Inwieweit diese Überlieferung den Tatsachen entspricht, kann heute nicht mehr festgestellt werden.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 797. Nach der umfangreichen Zustiftung durch den ehemaligen Schultheißen des Wormser Domstifts, Gudelmann, 1288 wurde die Einrichtung als „Gudelmannkonvent“ bezeichnet.Wolf: Beginen in Worms, S. 32f. Gudelmann kaufte den Hof als Wohnhaus für 20 Beginen von den Erben des Ritters David von Guntheim. Seine Stiftung war eine Seelgerätstiftung, in die er sein gesamtes Vermögen einbrachte.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 797. Die Stiftungsurkunde von 1288 und eine folgende Bestätigung darüber sind im Stadtarchiv Worms erhalten.Stadtarchiv Worms: 1 A I Nr. 80, 97 = Boos Bd. 1, Nr. 459, S. 304 und Bd. 2, Nr. 40, S. 29. Die Stiftungsurkunde ist zugleich das älteste heute noch erhaltene schriftliche Zeugnis zu dem Konvent.Kranzbühler, S. 109.
1413 ist ein heftiger Streit zwischen der Meisterin und anderen Schwestern belegt. Es ging um die Rechnungslegung und interne Zuständigkeiten. Vertreter des Bischofs und des städtischen Rates wirkten als Schlichter.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 798.
Organisation Die Organisation des Konvents ordnete Gudelmann 1288 umfassend.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 797; Stadtarchiv Worms: 1 A I Nr. 80 = Boos Bd. 1, Nr. 459. Dem Beginenkonvent stand eine Magistra vor, die den Wirtschaftsbetrieb leitete. Die erste Magistra ist namentlich bekannt: Agnes von Friesenheim.Wolf: Beginen in Worms, S. 34. Der Konvent war dem Franziskanerkloster in Worms unterstellt, dessen Kirche die Beginen auch bis zum Bau der eigenen Kapelle wohl nutzten.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 797f. Die Statuten des Gudelmann von 1288 blieben bis zur Reform von 1469 weitgehend in Kraft. 1307 traten die Regeln der Franziskaner hinzu, auf die die Schwestern ihr Gelübde erweiterten. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Gudelmannkonvent als Franziskanerinnenkloster, die nach den Regeln des Dritten Ordens der Franziskaner lebten.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 798.
Aus den Unterlagen zu dem Streit von 1413 ist erstmals bekannt, dass es einen städtischen Pfleger für das Kloster gab, der weitreichende Kompetenzen hatte.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 798.
Die Frauen nutzten als Begräbnisplatz den Friedhof an der Kirche St. LambertusHier erstreckt sich heute ein Teil des Ludwigsplatzes., zu deren Gemeindebezirk sie gehörtenKlapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 799. und auf dem sie eine Begräbniskapelle besaßen. Dort wurden aber wohl nur die Priorinnen bestattet. Das Gebäude wurde um 1800 abgerissen.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 819.
Augustinerinnenkloster Geschichte 1468 gab es Pläne das Beginenhaus dem Chorherrenstift Kirschgarten zu unterstellen. Letztendlich unterstellte der Wormser Bischof Reinhard von Sickingen (1445–1482) den Konvent aber am 13. Januar 1469 der Augustinerregel mit für ein Frauenkloster angepassten Regeln.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 798. Damit war die Einrichtung kein Beginenhaus mehr, sondern ein Augustinerinnenkloster.
In der Folge der Reformation versuchte der lutherische Stadtrat von Worms seinen Zugriff auf das Kloster zu verstärken und hat vielleicht auch eine Auflösung angestrebt. Zunächst ließ er den Klosterbesitz schon einmal inventarisieren. Der Konvent hatte in dieser Zeit – soweit Zahlen vorliegen – immer ca. 17 Schwestern. 1580/81 sank die Zahl jedoch durch krankheitsbedingte Todesfälle auf fünf.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 800. 1583 folgte ein Brand, der einen Teil der Anlage zerstörte. Das nutzte der Stadtrat, um sich das Kloster anzueignen. Die Besetzung des Klosters lief brutal ab, anschließend waren zwei der Nonnen schwanger. Letztendlich heirateten zwei von ihnen und drei wurden finanziell abgefunden. Die Magistra, Elisabeth Glaser, wurde mit Gewalt gezwungen, einen Verzicht auf ihr Amt zu unterschreiben.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 801. Das beim Brand beschädigte Gebäude ließ der Rat 1584 reparieren.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 801, 818.
Elisabeth Glaser hatte sich ins Exil nach Mainz begeben. Dort widerrief sie vor dem geistlichen Gericht ihren in Worms unterschriebenen Verzicht und die Richter betätigten sie als Vorsteherin des Konvents. Bischof Georg von Schönenberg verklagte daraufhin den Rat der Stadt Worms vor dem Reichskammergericht in Speyer auf Herausgabe des Klosters. Der Rat widersprach und 1584 verstarb Elisabeth Glaser. Da kein Konvent mehr bestand, konnte eine Nachfolgerin nicht mehr gewählt werden. Allerdings entsprach das Reichskammergericht am 30. Dezember 1587 der Klage des Bischofs und verurteilte die Stadt Worms zur Herausgabe des Konventeigentums. Dies wurde am 18. Januar 1588 vollzogen. Der Klosterbetrieb wurde wieder aufgenommen.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 802. In der Folge war es ein Schwesternhaus, das den Windesheimer Chorherren zugeordnet war, aber nicht zur Windesheimer Kongregation gehörte.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 795. Die Seelsorge übernahmen Mitglieder des Karmeliterklosters.Berthold Schnabel und Matthias Untermann: Worms, St. Maria, später St. Joseph. Karmeliterkloster. In: Jürgen Keddigkeit, Matthias Untermann, Sabine Klapp, Charlotte Lagemann, Hans Ammerich (Hg.): Pfälzisches Klosterlexikon. Handbuch der pfälzischen Klöster, Stifte und Kommenden Band 5 = Beiträge zur pfälzischen Geschichte Band 26.5. Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde, Kaiserslautern 2019. ISBN 978-3-927754-86-7, S. 894–920 (910).
Das Konzil von Trient (1545–1563) übertrug die Aufsicht über Frauenklöster dem örtlich zuständigen Diözesanbischof, so dass diese im Fall des Reichen Konvents nun beim Bischof von Worms lag.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 809.
1689 wurde die Stadt Worms im Pfälzischen Erbfolgekrieg durch Truppen König Ludwig XIV. zerstört, auch der Reiche Konvent. Die Schwestern waren zuvor schon geflohen. Als 1690 dann auch die Vorsteherin starb, wurde der formale Fortbestand des Klosters gesichert, indem Bischof Johann Karl von Franckenstein die älteste der Nonnen des Konvents, Anna Margarethe Kurmann, zur Vorsteherin ernannte. Diese erwies sich als außerordentlich tatkräftig und es gelang ihr zusammen mit drei Mitschwestern nach 1697, auf dem verwüsteten Klostergelände wieder ein Wohnhaus und ein „Kirchlein“ zu errichten.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 802f. Aber noch 1699 erwies es sich als sehr schwierig, den Konvent für eine Neuwahl der Vorsteherin zusammenzubringen: Nur zwei der zehn zum Konvent gehörenden Frauen wohnten damals in Worms.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 803. Und auch 1716 war die Klausur baulich noch nicht wiederhergestellt.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 804.
Nach 1689 nennen sich die Schwestern selbst „Augustinerchorfrauen“Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 795., nach 1729 „Regulierte Kanonissen des hl. Augustinus“.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 810.
Am 26. Juni 1718 weihte Weihbischof Johann Baptist Gegg das wiederaufgebaute „Kirchlein“. Es hatte drei Altäre: Der Hochaltar war dem Heiligen Augustinus, die beiden Seitenaltäre dem Heiligen Kreuz und der Maria geweiht.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 818.
Die interne Situation des Klosters war im beginnenden 18. Jahrhundert von Streit geprägt. 1719 musste Weihbischof Johann Baptist Gegg die Priorin wegen Trunksucht aus dem Amt entfernen.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 804.
In den 1740er Jahren war der Konvent durch die Aufnahme einiger reicher Töchter wieder zu Vermögen gekommen. Dies sollte auch dazu genutzt werden, den Konvent baulich zu erweitern, indem ein benachbartes Gebäude und dessen Grundstück einbezogen und genutzt werden sollten, einem Vorhaben, dem der Stadtrat heftigen Widerstand entgegensetzte. Gleiches geschah auch 1768, als das Kloster die Kirche erweitern wollte.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 804.
1782/83 gab es Überlegungen das Kloster in eines der Englischen Fräulein umzuwandeln, die dort eine Mädchenschule betreiben sollten. Nach mehrjährigen Sondierungen wurde das Projekt aber 1790 wegen der damit verbundenen Kosten aufgegeben. In dieser Zeit hatte das Kloster auch erhebliche Probleme, Nachwuchs zu rekrutieren.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 806.
Organisation Mit der Umwandlung in ein Augustinerinnenkloster waren auch neue Organisationsstrukturen verbunden. Dazu gehörte, dass der Magistra (Meisterin) nun eine Unter-Meisterin zur Seite gestellt wurde. Nach 1700 trugen die Frauen die Titel „Priorin“ und „Unterpriorin“.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 796. Die Magistra und die Schaffnerin (Wirtschaftsverwalterin) wurden vom Konvent gewählt, die Aufsicht über die Einrichtung lag weiter beim Bischof.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 799.
1493 erfolgte eine Überarbeitung der Statuten, die der Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg im Auftrag von Papst Alexander VI. für eine Reihe Augustinerinnenklöster im Südwesten des Deutschen Reichs erließ.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 799, 808.
Wirtschaft Der Konvent und später das Kloster hatten umfangreich Besitz im weiteren Umfeld von Worms auf der linken Seite des Rheins. Der verteilte sich in einem Gebiet, das im Norden bis Bechtheim, im Westen bis Harxheim und im Süden bis Oggersheim reichte. Vornehmlich handelte es sich um Gülten.Klapp, Schnabel, Untermann: Worms, Heilig Kreuz, S. 813.
Liste der Besitzungen