Werner Georg Kollath (* 11. Juni 1892 in Gollnow (Pommern); † 19. November 1970 in Porza (Lugano)) war ein deutscher Bakteriologe und Hygieniker. In der Zeit des Nationalsozialismus trug er als Hochschullehrer und Lehrbuchautor zur Popularisierung der Rassenhygiene bei. Kollath forschte und publizierte auch zu Fragen der Ernährung. Er prägte den Begriff „Vollwert der Nahrung“ und gilt als ein Pionier der Vollwerternährung.

Leben Werner Kollath wurde am 11. Juni 1892 in Gollnow als Sohn des praktischen Arztes Georg Kollath geboren. Er ging in Gollnow und in Stettin zur Schule und legte im Herbst 1911 die Reifeprüfung ab.

Studium, Militärdienst, an der Universität Breslau Kollath studierte Medizin in Leipzig, Freiburg im Breisgau, Berlin und Kiel. Als Student wurde er Mitglied im Verein Deutscher Studenten. Während des Ersten Weltkrieges, zu dem er sich als Kriegsfreiwilliger meldete, diente er als Feldunterarzt. Nach dem Krieg setzte er sein Studium in Marburg fort. Er wurde dort 1920 promoviert und erhielt seine Approbation zum Arzt.

1923 wurde Kollath wissenschaftlicher Assistent bei Richard Pfeiffer am Hygiene-Institut der Universität Breslau. 1926 erfolgte die Habilitation für das Fach Hygiene und Bakteriologie mit einer Arbeit zum Thema „Vitaminsubstanz oder Vitaminwirkung? Eine Studie über Zusammenhänge zwischen Mineral- und Sauerstoffwechsel, Phosphatiden und ultraviolettem Licht, geprüft an den Wachstumsbedingungen des Influenzabazillus (Bazillus Pfeiffer)“.

Wissenschaftliche Arbeiten veröffentlichte Kollath in dieser Zeit hauptsächlich im Zentralblatt für Bakteriologie. Ab 1929 bekam er Publikationszugang zum angeseheneren Archiv für experimentelle Pathologie und Pharmakologie. Als erstes erschien dort ein Aufsatz .

1932 ernannte die Uni Breslau Kollath zum außerordentlichen Professor. Im Herbst 1933 wurde er stellvertretender Direktor des Hygiene-Instituts. Im Dezember 1934 folgte dort die Ernennung zum Oberassistent.

Karriere im NS-Staat Kollath trat zum 1. Mai 1933 in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 3.522.586).Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/22190972 Ab Oktober 1933 gehörte er dem Nationalsozialistischen Lehrerbund (NSLB), ab 1934 war er Förderndes Mitglied der SS, später gehörte er dem NS-Dozentenbund, der NSV und dem Reichsluftschutzbund an.Jörg Melzer: Vollwerternährung. Diätetik, Naturheilkunde, Nationalsozialismus, sozialer Anspruch. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2003, ISBN 3-515-08278-6, S. 216.

1935 folgte er einem Ruf an die Universität Rostock auf den freiwerdenden Lehrstuhl für Hygiene und Bakteriologie. Der Dekan der Universität Rostock bewertete Kollath als „eine der größten Begabungen des Nachwuches“. Weil er sich aber erst 1933, nach der Machtübernahme, zum Nationalsozialismus „bekannt hat“, galt Kollath noch nicht als „verdienter Kämpfer“ der Partei. Im Rahmen der üblichen Erkundigungen über die politische Eignung von Beamten bestätigte die Hochschulkommission der NSDAP, dass Kollath seinen zwei Mitbewerbern „weltanschaulich (…) nicht an die Seite zu stellen“ sei, deswegen aber „keineswegs eine absolute Ablehnung erfahren müsste“. So wurde Kollath im April 1935 zum ordentlichen Professor in Rostock ernannt. Gleichzeitig wurde er Direktor des Landesuntersuchungsamtes in Rostock. Kollaths Vorlesungen im Wintersemester 1935 umfassten allgemeine Hygiene und Staatsmedizin, darüber hinaus eine . Er bekannte sich ausdrücklich zur Neuen Deutschen Heilkunde.Robert Jütte: Geschichte der Alternativen Medizin. Beck, München 1996, S. 58.

Obwohl Kollaths Mitarbeiter, Medizinalrat Friedrich Winkler, regelmäßig Vorlesungen über Erb- und Rassenfragen hielt, beantragte Kollath im Sommer 1936, ein „Gemeinschaftskolleg über Erbfragen“ zu veranstalten, was ihm auch genehmigt wurde. Daraufhin übernahm er im Wintersemester 1936 die „Gemeinschaftsvorlesung über Erb- und Rassenfragen für Mediziner“. Im Rahmen der Vorlesung referierte er über die „Nationalsozialistische Rassengesetzgebung“ und über die „Ursachen der Rassenverschlechterung“. Aufgrund seines Einsatzes für die Rassenhygiene wurde Kollath vom Landesgerichtspräsident für die Zeit August 1936 bis Ende 1937 zum ersten stellvertretenden medizinischen Beisitzer im Erbgesundheitsgericht Rostock bestellt. Zwischen August und November 1936 nahm Kollath an zwei Sitzungen des Erbgesundheitsgerichts teil. Danach bat er darum, aus zeitlichen Gründen von dieser Verpflichtung entbunden zu werden.

In seiner Universitätsrede „Von den Aufgaben der hygienischen Wissenschaft im 3. Reich“ forderte Kollath am 30. Januar 1937, dass die Anwendung der Forschung „für die Erhaltung des Volkes politisch“ erfolgen soll. Er lobte den „biologisch orientierten Staat“, der die Durchführung der Zwangssterilisierung gesetzlich festgelegt habe. Im Mai 1937 wurde Kollath für eine Amtszeit Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock. In dieser Zeit setzte er sich erfolgreich für die Berufung von Hermann Boehm auf den Rostocker Lehrstuhl für Erbbiologie und Rassenhygiene ein.

1937 publizierte Kollath ein Lehrbuch für Hygiene unter dem Titel Grundlagen, Methoden und Ziele der Hygiene. Darin systematisiert er die Hygiene nach „naturwissenschaftlichen Grundlagen“, „kulturellen Grundlagen“ und den sich daraus ergebenden „hygienischen Aufgaben“. Er erklärt „die Erhaltung der Arten auf Kosten des Einzelnen“ zum „ersten Naturgesetz“ und bezeichnet die „Erhaltung minderwertiger Individuen“ als „Gefahr der Hygiene“. Im Begleittext bemüht er die „psychische Hygiene“ als Methode, um die Menschen davon zu überzeugen, das Volksganze höher zu bewerten als den Einzelnen. Kollath bewertet es als „Humanität in falscher Auslegung“, dass der „Minderwertige“ in der Vergangenheit „höhere Ansprüche auf die Unterstützung durch die Allgemeinheit als der Gesunde“ hatte. Zugleich lobt er die nationalsozialistische Gesetzgebung: Dieser Haltung entsprechend, richtet Kollat sein „System der Hygiene“ so aus, dass alles auf die „Rassenhygiene, (…) diesem wesentlichen Ziel unserer Bevölkerungspolitik“ hinweist. In dem Kapitel über den Bevölkerungsaufbau referiert er über „positive und negative Auslese“. Auch hier setzt er sich für die „Ausschaltung Minderwertiger von der Fortpflanzung“ ein, was er als „vorbeugende Medizin“ bezeichnet. Er verweist auf die Aufgabe der Erbgesundheitsgerichte, den bindenden Charakter ihrer Beschlüsse, die unter Zwang umgesetzt werden könnten, und darauf, dass Schwangerschaftsunterbrechungen „nur“ aus eugenischer Indikation erlaubt sind. Kollaths Hygienelehrbuch fand im Dritten Reich, wohl auch wegen der Ausführungen zur Rassenhygiene, die Zustimmung von Seiten der Behörden.Jörg Melzer 2003, S. 215. Die Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums wählte es zu einem der „100 besten deutschen Bücher des Jahres 1936/37“ und die Nordische Gesellschaft stellte es im Rahmen ihrer „Reichstagung“ aus.

1942 publizierte Kollath sein Hauptwerk Die Ordnung unserer Nahrung. Dieses Veröffentlichungsdatum deutet darauf hin, dass das Buch vom NS-Staat als ein „kriegswichtiges Buch“ angesehen wurde.Jörg Melzer 2003, S. 249. In Die Ordnung unserer Nahrung verwendete Kollath den Begriff Vollwertkost. Vollwertkost steht für eine Kost, die „alles enthält, was der Organismus zu seiner Erhaltung und zur Erhaltung der Art benötigt“. Was das Ernährungskonzept selbst anbelangt, griff er vor allem auf die Veröffentlichungen Bircher-Benners zurück.

Kollaths Engagement für den Nationalsozialismus hielt bis zum Frühjahr 1945 an. Vor der Kapitulation beteiligte er sich an Übungen des Volkssturms.

Ein Teil seiner Aufzeichnungen – was insbesondere seine medizinischen Untersuchungen anbelangt – soll in Folge von Kriegshandlungen verloren gegangen sein.Werner Kollath: Die Ordnung unserer Nahrung, 13. Auflage 1987, Seite 201.

Nach dem Zweiten Weltkrieg Rostock gehörte zur Sowjetischen Besatzungszone. Aufgrund des Runderlasses vom Präsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Bereinigung der Verwaltung vom 30. August 1945 wurde Kollath wegen seiner NSDAP-Mitgliedschaft im Oktober 1945 als Universitätsprofessor und Direktor des Hygieneinstituts entlassen. Als Direktor des mecklenburgischen Medizinaluntersuchungsamtes blieb er hingegen bis August 1946 im Amt. Zum „Bewährungseinsatz“ war er ab August 1945 Seuchenkommissar und später Oberseuchenkommissar für die Kreise Rostock, Wismar und Güstrow.Jörg Melzer 2003, S. 225f.Michael Buddrus, Sigrid Fritzlar: Kollath, Werner In: Die Professoren der Universität Rostock im Dritten Reich: Ein biographisches Lexikon., Walter de Gruyter 2007, S. 236. ISBN 3-598-11775-2.

Kollath widersprach den Entlassungen mit der Behauptung, er sei kein „aktiver Faschist“ gewesen, sondern habe im Gegenteil sogar entgegengesetzte Auffassungen vertreten. Im Winter 1945 forderte ihn der Präsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Stellungnahme auf, weil ihm mitgeteilt worden war, dass Kollath förderndes Mitglied der SS gewesen ist. Kollath rechtfertigte seine SS-Mitgliedschaft damit, dass er sich wegen seiner projüdischen Einstellung hätte rehabilitieren müssen. Er wäre sonst nicht in die NSDAP aufgenommen worden und „seine gesamte spätere wissenschaftliche Arbeit“ wäre so unmöglich geworden. Belege für diese Argumentation blieb Kollath schuldig.Jörg Melzer 2003, S. 231. Im Februar 1946 unterstützte der Rektor der Universität Rostock Kollaths Bitte um Druckerlaubnis der Werke Lehrbuch der Hygiene und Der Vollwert der Nahrung. Aus „politischen, menschlichen und wissenschaftlichen Gründen“ bestünden keine Bedenken und sogar russische Ärzte hätten die Absicht, das Lehrbuch ins Russische zu übersetzen. Am 1. Juni 1946 erhielt Kollath vom SED-Ortsverband Rostock eine Bescheinigung, dass er „nur nominelles Mitglied der NSDAP“ gewesen sei und bereits im Dezember 1945 einen Aufnahmeantrag für die KPD gestellt habe. Er sei „als Parteianwärter in die SED aufgenommen“ worden. Diese Bescheinigung und die positive Einstellung des Rektors verbesserten zunächst Kollaths Chancen auf den Lehrstuhl für Hygiene an der Universität Rostock. Sowohl der Rektor als auch der Dekan der Medizinischen Fakultät unterstützten seine Berufung. Allerdings kam im Sommer 1946 der Landamtsarzt von Mecklenburg-Vorpommern, Redetzky, zum Urteil, dass Kollath „als unverträglich gelten“ müsse. Er kritisierte, dass Kollath nach Ablauf der Fristen noch immer keine Stellungnahme zu den gegen ihn gerichteten Vorwürfen eingereicht hatte. Das in Kollath zunächst „gesetzte große Vertrauen“ sei nun nicht mehr gerechtfertigt. Kollath habe während der Bewährungszeit als Seuchenkommissar . Die habe gezeigt, . Es folgte Kollaths Entlassung als Direktor des mecklenburgischen Medizinaluntersuchungsamtes mit sofortiger Wirkung.Jörg Melzer 2003, S. 232–233.Michael Buddrus, Sigrid Fritzlar: Kollath, Werner In: Die Professoren der Universität Rostock im Dritten Reich: Ein biographisches Lexikon., Walter de Gruyter 2007, S. 236–237. ISBN 3-598-11775-2.

Kollath untersuchte die Wirkung seiner Ernährungsvorschläge und dokumentierte die Ergebnisse entsprechend. So will er 1945/1946 deutliche Verbesserungen beim Verlauf von Infektionskrankheiten an den 350 Patienten eines Stadtkrankenhauses in Mecklenburg festgestellt haben.