mini|Ein heterosexuelles Paar
Partnerschaft bezeichnet eine gleichzeitig sexuelle und soziale Gemeinschaft zwischen zwei Menschen (Zweierbeziehung). Als Oberbegriff bezeichnet Partnerschaft seit den 1970er-Jahren alle auf Dauer angelegten sexuellen Beziehungen, ohne Ansehen der Rechtsform der Beziehung und ohne Ansehen der sexuellen Orientierung oder der Haushalts- und Wohnverhältnisse der Beteiligten. Der Begriff „Partnerschaft“ kann also umfassen: Ehen, eingetragene Partnerschaften, eheähnliche Gemeinschaften („wilde Ehen“) und feste Liebesbeziehungen gleichgeschlechtliche und gemischtgeschlechtliche Gemeinschaften Lebensgemeinschaften, Beziehungen von Paaren ohne gemeinsamen Haushalt, Fernbeziehungen die Einzelbeziehungen (Dyaden), die einer Dreiecksbeziehung (oder noch größeren Systemen) zugrunde liegen, etwa im Kontext von Vielehen oder von Polyamorie
Eine Partnerschaft ist zumindest in ihrem Ursprung sexuell motiviert, wobei „Sexualität“ im Sinne der Verhaltensbiologie zu verstehen ist und nicht zwingend im Sinne von genitalen Sexualpraktiken. Auch ist die langfristige Entwicklung der Sexualität des Paares als Definitionskriterium ohne Belang; der Begriff kann sexuell aktive Paare ebenso einschließen wie sexuell inaktive Paare oder Paare, die in einer offenen Beziehung leben. Lebensgemeinschaften und Lebensbünde von Freunden, Geschwistern und andere, zwischen denen keine sexuellen Beziehungen bestehen, werden jedoch nicht als Partnerschaft bezeichnet. Reine Sexbeziehungen genügen den Definitionskriterien für eine Partnerschaft deshalb nicht, weil hier die soziale Zusammengehörigkeit fehlt.
In einem engeren Sinne bezeichnet Partnerschaft auch die Selbstverpflichtung zweier Menschen, eine auf dauerhaften Bestand angelegte sexuelle Beziehung einzugehen. Während traditionelle soziologische Definitionen häufig eine Interaktion auf Augenhöhe voraussetzen, schließen moderne ökonomische und psychologische Ansätze auch bewusste, einvernehmliche Asymmetrien mit ein. So wird Asymmetrie in der Kommunikationstheorie (etwa als komplementäre Beziehung nach Paul Watzlawick) oder in nutzenzentrierten Modellen der ökonomischen ArbeitsteilungChristina Boll: Die Arbeitsteilung im Paar. https://doi.org/10.25595/1362 als rationale, komplementäre Wahl begründet, sofern sie den Bedürfnissen beider Partner entspricht. In der modernen Beziehungsrealität und Ratgeberliteratur spiegelt sich dies in Modellen wie der weiblich geführten (Female Led Relationship) oder männlich geführten Partnerschaft wider.Rupert Späth: Geführte Partnerschaft. ISBN 978-3-6963-9365-6.
Geschichte der Partnerschaft im deutschsprachigen Raum
Die Monogamie ist durch das Christentum nicht entstanden, erfuhr durch diese Religion jedoch eine so starke sittliche Begründung, dass sie in der westlichen Welt bis heute Leitbild geblieben ist. Das Christentum kennt die Ehe als jüdische Tradition bereits im Evangelium (z. B. Johannes 2,1–12), zum Sakrament wurde sie allerdings erst unter dem Einfluss von Augustinus. (); Claudia Köck: Kirchenvater Augustinus und seine Zeit, Folge 2: , Würzburger Katholisches Sonntagsblatt, 1. Juni 2008 In seinem um 400 entstandenen Traktat De bono coniugali bestimmte Augustinus als Zweck der Ehe nicht nur die Fortpflanzung, sondern auch die „freundschaftliche Geselligkeit“ von Mann und Frau, d. h. Treue und Vertrauen; deren Wert veranschlagte er so hoch, dass er die Ehe für unauflöslich hielt. () Das Scheidungverbot, an dem die meisten christlichen Kirchen und insbesondere das Eherecht der katholischen Kirche bis heute festhalten, war überdies bereits im Evangelium begründet. Im Mittelalter entwickelten Theologen trotz der Vorstellung von der Ehe als gottgewollter Lebensform die Auffassung, dass die Ehelosigkeit eine noch höhere Einrichtung sei. ()
Luther griff im 16. Jahrhundert den Zölibat an und bestritt den sakramentalen Charakter der Ehe. Bei Ehebruch und böswilligem Verlassen ließ er nicht nur eine Trennung von Tisch und Bett, sondern für den unschuldigen Teil sogar die Möglichkeit einer Wiederverheiratung zu. Nachdem die Ehe in die Hand der protestantischen Obrigkeit gefallen war, wurde sie allerdings auch strenger als jemals zuvor normiert; nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie vor- und außereheliche sexuelle Beziehungen wurden kriminalisiert und verboten – eine Praxis, der sich die katholische Kirche bald anschloss.Westphal, Schmidt-Voges, Baumann (2011), S. 17 f. Die Arbeitswelten von Frau und Mann waren, wie Heide Wunder aufgewiesen hat, in der frühen Neuzeit allerdings noch komplementär und gleichberechtigt nebeneinander; eine Festlegung des weiblichen Beitrages auf eine von der Wirtschaftswelt abgeschiedene private häusliche Sphäre begann erst mit der Entstehung der bürgerlichen Gesellschaft.
Die Zivilehe und damit auch die Möglichkeit einer Ehescheidung wurden in Deutschland nach dem Vorbild des französischen Code civil eingeführt: in den französisch besetzten Gebieten erstmals 1798, in Bremen und Oldenburg 1855, in Preußen 1874. Mit dem 1875 in Kraft getretenen Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung wurde die Zivilehe im gesamten Deutschen Reich bindend. In der Schweiz wurde ebenfalls 1875 ein entsprechendes Zivilstandsgesetz verabschiedet.Chronik 1875 Österreich führte die obligatorische Zivilehe erst 1938 unter der nationalsozialistischen Besatzung ein. ()
Das Eherecht ist in der Schweiz im Zivilgesetzbuch und in Österreich durch das Ehegesetz geregelt. In Deutschland bzw. der Bundesrepublik Deutschland ist es seit dessen Inkrafttreten im Jahre 1900 durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Dieses sah zunächst vor, dass der Mann Wohnort und Wohnung bestimmte und „in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten“ entscheiden dürfe; die Frau verfügte – von gewissen persönlichen Vorbehaltsgütern abgesehen und sofern keine Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Errungenschafts- oder Fahrnisgemeinschaft vereinbart war – über kein Eigentum, war auf den „häuslichen Wirkungskreis“ beschränkt und verpflichtet, das gemeinschaftliche Hauswesen zu leiten, konnte vom Manne aber Unterhaltsleistungen erwarten. Diese Bestimmungen wurden nach und nach dem sich wandelnden Geschlechterverständnis angepasst. Der „Gehorsamsparagraph“ (§ 1354 BGB), der dem Mann in ehelichen Dingen das letzte Wort gab, wurde 1957 ersatzlos gestrichen, neuer gesetzlicher Güterstand wurde die Zugewinngemeinschaft. Mit dem 1976 verabschiedeten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts fiel schließlich auch die Festlegung der Frau zur Haushaltsführung.Eva Marie von Münch: Hausfrauen-Ehe abgeschafft Die Zeit, 15. Oktober 1976
In der Mitte des 20. Jahrhunderts begann in der Bundesrepublik Deutschland die Gleichstellung nichtehelicher Partnerschaften mit ehelichen, ein Prozess, der sich in vielen Einzelschritten vollzog und dessen Auftakt 1957 die Novellierung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) war; dessen überarbeiteter § 149 bestimmte, dass auf die Arbeitslosenhilfe nicht nur das Einkommen eines Ehepartners, sondern auch das Einkommen eines Partners angerechnet werden kann, mit dem der Arbeitslose in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebt.Verfassungsrechtliche Prüfung des § 149 Abs. 5 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Weitere Stufen waren das Nichtehelichengesetz von 1969, die Kindschaftsrechtsreform von 1998 und die Unterhaltsreform von 2008. In vielen Bereichen, etwa bei der Einkommensteuer, im Erb- und im Adoptionsrecht, werden nichteheliche und eheliche Gemeinschaften aber weiterhin ungleich behandelt. Paare können sich allerdings auch ohne Trauschein bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft einige Versicherungsverträge teilen.
Der von der Gesellschaft ausgeübte und der gefühlte Druck auf heterosexuelle Paare, zu heiraten, wenn sie einen gemeinsamen Haushalt bilden (und ein Kind bzw. Kinder haben) wollten, nahm im späten 20. Jahrhundert europaweit kontinuierlich ab, wenn auch unterschiedlich schnell. So wurden etwa 1999 in Italien 9 Prozent aller Kinder außerhalb einer Ehe geboren, in Schweden hingegen 55 Prozent. Im deutschsprachigen Raum betrugen diese Quoten in den „alten Bundesländern“ Deutschlands 18 Prozent, in den neuen 50 Prozent (in Österreich 30 Prozent).Michaela Kreyenfeld / Dirk Konietzka: Neue Familienformen im konservativen Wohlfahrtsstaat? Heirat, Familiengründung und Lebensformen in Ost- und Westdeutschland: Eine Analyse der Mikrozensen 1996 und 2000. Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Mannheim / Köln. 8. Oktober 2003. S. 9. Umgekehrt nahm unter gleichgeschlechtlichen Partnern das Bedürfnis zu, nicht nur von der Gesellschaft geduldet und anerkannt zu werden, sondern auch eine vom Staat anerkannte Ehe eingehen zu können.
Eine gleichgeschlechtliche Ehe, wie sie im frühen 21. Jahrhundert z. B. in den Niederlanden, Belgien und Spanien eingeführt wurde, ist in Deutschland seit 2017 möglich. In der Schweiz trat 2007 das Partnerschaftsgesetz und in Österreich 2010 das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz in Kraft.
Demografie und Statistik Deutschland Im Jahre 2009 wurden in Deutschland rund 18.312.000 Ehepaare, rund 2,6 Mio. unverheiratete gemischtgeschlechtliche Paare und gut 63.000 gleichgeschlechtliche Paare (37.000 schwule und 27.000 lesbische Paare) gezählt.2010 betrug die Anzahl der Ehepaare rund 18.170.000; Paare in Deutschland: Gleich und Gleich gesellt sich gern Destatis, 5. Oktober 2010; Anzahl der Ehepaare mit und ohne Kinder in Deutschland seit 1996 Von den gleichgeschlechtlichen Paaren hatten rund 23.000 (etwa 37 %) eine Lebenspartnerschaft geschlossen.
Paare Verheiratet Unverheiratet Anzahl ca. 18,0 Mio. ca. 2,6 Mio. Bildungsstand Mann höher 31 % 22 % Frau höher 9 % 14 % Altersvergleich Mann älter 74 % 68 % Frau älter 16 % 23 %
Das Statistische Bundesamt ermittelte 2009 in einem Mikrozensus folgende Daten über gemischtgeschlechtliche Paare in Deutschland:Paare in Deutschland: Gleich und Gleich gesellt sich gern Destatis, 5. Oktober 2010. Bei 61 % der Paare haben die Partner den gleichen Bildungsabschluss, bei 30 % der Paare hat der Mann den höheren Bildungsabschluss. Bei 73 % der Paare ist der Mann älter als die Frau, bei 10 % sind beide Partner gleich alt. 47 % der Paare haben einen Altersunterschied von weniger als vier Jahren, nur bei 6 % ist der Unterschied größer als 10 Jahre. 87 % der Paare sind deutsch-deutsche Paare, 7 % sind deutsch-ausländische Paare.
Die Tabelle rechts zeigt deutliche Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren auf.
Psychologische Perspektive Die Freiheit von Frauen und Männern, aus einer unglücklichen Partnerschaft auszuscheiden, ist etwas historisch sehr Junges. De jure entstand sie erst mit der Zivilehe, und allgemein zugänglich wurde sie sogar erst mit der Einführung des Zerrüttungsprinzips (in Deutschland 1976 mit dem 1. EheRG). Wirtschaftliche, soziale oder moralische Zwänge, die Partnerschaften wie ein Korsett von außen zusammenhalten, spielen in reichen westlichen Ländern eine abnehmende Rolle.
Faktoren erfolgreicher und scheiternder Partnerschaften Wie Daniel Goleman aufgewiesen hat, ist die wichtigste Determinante des Gelingens und der Stabilität von Partnerschaften die emotionale und soziale Kompetenz der Beteiligten geworden. Partnerschaften sind nur dann von Bestand, wenn die Partner über ausreichende emotionale Selbstwahrnehmung, Selbstkontrolle, Empathie und die Fähigkeit verfügen, sich selbst und den anderen zu beruhigen. Detaillierte empirische Studien, die Golemans Vermutungen bestätigen, hat in den 1990er Jahren der Psychologe John Gottman durchgeführt. Gottman konnte insbesondere vier schlechte Kommunikationsgewohnheiten (die „apokalyptischen Reiter“ für eine Partnerschaft) von Eheleuten identifizieren, die machtvolle Prädiktoren für eine spätere Scheidung sind: Schuldzuweisungen und Anklagen Abwehr, Selbstrechtfertigung und Verleugnung eigener Fehler