mini|hochkant|Staatswappen der Russischen Föderation Die Gerichtsorganisation in Russland zeichnet sich durch die Teilung in drei Gerichtsbarkeiten aus: die Verfassungsgerichtsbarkeit, zu der nur das Verfassungsgericht der Russischen Föderation zurzeit gehört (bis 1. Januar 2023 gab es darüber hinaus die Verfassungsgerichte der Föderationssubjekte), die Arbitragegerichtsbarkeit, die die Prüfung der gerichtlichen Sachen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten beinhaltet, und die ordentliche Gerichtsbarkeit, die die Zuständigkeiten der zivilen und militärischen Gerichte umfasst. Dabei sind die Arbitragegerichte und die ordentlichen Gerichte seit 6. August 2014 von einem einzigen höchsten Gericht geleitet, das Oberstes Gericht der Russischen Föderation ist.
Überblick Die Gerichtsorganisation wird vom Kapitel 7 der Verfassung der Russischen Föderation und vom Föderalen Verfassungsgesetz vom 31. Dezember 1996 Nr. 1-FKS "Über gerichtliches System der Russischen Föderation" geregelt. Gemäß dem Artikel 4 des obengenannten Verfassungsgesetzes sind alle Gerichte föderal außer Friedensrichter und Friedensrichterinnen, die die Gerichte der Föderationssubjekte sind (die ehemaligen Verfassungsgerichte der Föderationssubjekte waren die Gerichte der Föderationssubjekte auch). Die Rechtsstellung der Richter und Richterinnen ist vom Bundesgesetz vom 26. Juni 1992 Nr. 3132-1 festgelegt.
Der Prozess in russischen Gerichten einschließlich Instanzbeziehungen wird von Prozessgesetzbücher geregelt, die zur Kategorie der föderalen Gesetze gehören.