AGOV ist ein von der Schweizerischen Bundeskanzlei bereitgestellter Authentifizierungsdienst für digitale Behördenleistungen in der Schweiz. Der Dienst ermöglicht natürlichen Personen, sich bei angeschlossenen digitalen Diensten von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie – bei entsprechender Rechtsgrundlage – weiteren Organisationen anzumelden. AGOV wird von der Bundeskanzlei geführt und durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) in ihrem Auftrag betrieben. AGOV ist ein Vorhaben der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS).
Der produktive Betrieb begann am 11. Januar 2024 mit den Kantonen Zürich und Appenzell Ausserrhoden. Zu den ersten Anwendungen gehörte der Zugang zu elektronischen Steuerdiensten. Im Juni 2026 waren 14 Kantone an AGOV angeschlossen; die Bundeskanzlei wies rund zwei Millionen AGOV-Konten und mehr als 1000 angeschlossene Anwendungen aus.
Das Akronym AGOV setzt sich nach Angaben der Bundeskanzlei aus den Begriffen «Authentifizierung» und «Government» zusammen. Die Bezeichnung wurde gewählt, damit sie ohne Übersetzung in den Schweizer Landessprachen und auf Englisch verwendet werden kann.
Geschichte
AGOV wurde im Rahmen der Agenda der Digitalen Verwaltung Schweiz als gemeinsamer Authentifizierungsdienst für Bund, Kantone und Gemeinden entwickelt. Am 17. August 2023 stellten die Digitale Verwaltung Schweiz und das Projektteam der Bundeskanzlei einen teilfunktionsfähigen Proof of Concept vor. Der Prototyp stand Kantonen und weiteren Interessierten für Tests zur Verfügung.
Am 11. Januar 2024 nahm AGOV mit Zürich und Appenzell Ausserrhoden den produktiven Betrieb auf. Damit begann die Ablösung des bis dahin für zahlreiche Online-Dienste des Bundes verwendete CH-LOGIN. computerworld.ch, 11. Januar 2024 Während CH-LOGIN auf Anwendungen des Bundes ausgerichtet ist, kann AGOV auch von Kantonen und Gemeinden eingesetzt werden.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) führte AGOV im September 2025 in ihrem ePortal ein. Für diese Plattform war die vollständige Umstellung bestehender CH-LOGIN-Nutzender auf AGOV bis Ende Oktober 2026 vorgesehen.
Auch bestehende kantonale Loginverfahren wurden teilweise durch AGOV ersetzt. Im Kanton Basel-Landschaft löste AGOV im Juni 2025 beispielsweise die zuvor für das kantonale Online-Konto verwendete SwissID ab. Ab Juni 2026 wurde AGOV zudem für das zentrale Online-Konto der Stadt Zürich eingesetzt; bei Neuregistrierungen kam AGOV zum Einsatz.
Funktionsweise
AGOV dient der Authentifizierung, also der Feststellung, welches AGOV-Konto bei einem Anmeldevorgang verwendet wird. Die fachlichen Rollen und Berechtigungen innerhalb einer angeschlossenen Behördenanwendung werden dagegen grundsätzlich vom jeweiligen Zielsystem festgelegt.
Ein AGOV-Konto repräsentiert eine natürliche Person; mehrere AGOV-Konten pro Person sind möglich. Ob eine Person bei einer Behörde für sich selbst oder beispielsweise für eine Organisation handeln darf, entscheidet nicht AGOV, sondern das jeweilige Zielsystem nach den dort geltenden Regeln.
Technisch arbeitet AGOV als Identitätsprovider. Zielanwendungen oder vorgeschaltete Identitäts- und Zugriffsmanagementsysteme können über OpenID Connect (OIDC) oder SAML 2.0 angebunden werden.
Loginfaktoren
AGOV verwendet keine klassische Anmeldung mit Benutzername und Passwort. Als Loginfaktoren stehen die AGOV access App auf einem Mobilgerät sowie physische FIDO2-Sicherheitsschlüssel zur Verfügung. Einem Konto können mehrere Loginfaktoren zugeordnet werden.
Die für AGOV zugelassenen Loginfaktoren müssen die von AGOV geforderten Sicherheitsanforderungen erfüllen. Synchronisierbare Passkeys, bei denen kryptografische Schlüssel zwischen Geräten übertragen werden können, werden nicht als AGOV-Loginfaktoren akzeptiert.
Je nach angeschlossener Anwendung kann zusätzlich eine Überprüfung der Identität verlangt werden. Welche Identitätsqualität erforderlich ist, bestimmt die jeweilige Anwendung.
AGOV access App
Die AGOV access App ist einer der für AGOV verfügbaren Loginfaktoren. Sie ist damit nicht mit dem Authentifizierungsdienst AGOV als Ganzem gleichzusetzen.
Mit Stand August 2026 wird die App auf Android ab Version 11 sowie auf iOS ab Version 15 unterstützt. Vorausgesetzt werden grundsätzlich Betriebssystemversionen, die noch Sicherheitsaktualisierungen des Herstellers erhalten. Gerootete Android-Geräte, iOS-Geräte mit Jailbreak sowie manipulierte Betriebssystemumgebungen werden nicht unterstützt.
Als Alternative zur App kann ein unterstützter FIDO2-Sicherheitsschlüssel verwendet werden.
Verbreitung
Ende 2025 berichtete die Netzwoche von mehr als einer Million eingerichteten AGOV-Konten und einem Einsatz in zwölf Kantonen.
Im Juni 2026 konnte AGOV nach Angaben der Digitalen Verwaltung Schweiz in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Neuenburg, Schaffhausen, St. Gallen, Wallis, Zug und Zürich für ausgewählte Dienstleistungen genutzt werden. Hinzu kamen die Stadt Zürich, einzelne Gemeinden, Anwendungen der Bundesverwaltung und weitere Organisationen.
Die Bundeskanzlei wies im Juni 2026 rund zwei Millionen Konten, mehr als 1000 angeschlossene Anwendungen und 26 unmittelbar angeschlossene Relying Parties aus. Zu diesen zählten 14 Kantone, elf weitere Organisationen und die Bundesverwaltung. Gemeinden und andere kantonale Untereinheiten werden in dieser Statistik nicht separat gezählt, wenn sie über ihren Kanton angeschlossen sind. Im Jahr 2025 wurden nach Angaben der Bundeskanzlei rund acht Millionen Anmeldevorgänge über AGOV durchgeführt.
Sicherheit
Seit dem 8. Dezember 2025 wird für AGOV ein öffentliches Bug-Bounty-Programm durchgeführt. Damit wurde ein zuvor nicht öffentliches Programm für Sicherheitsforschende geöffnet. Für qualifizierte Meldungen von Schwachstellen können Prämien ausgerichtet werden. Das Programm läuft über eine Plattform des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS).
Nach Angaben der Netzwoche gehören zu den im Programm untersuchten Bereichen unter anderem der Token-Austausch, die Verschlüsselung, Programmierschnittstellen, die Serverinfrastruktur und mobilgerätebasierte Komponenten.
AGOV und die Schweizer e-ID
AGOV und die staatliche Schweizer e-ID erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die e-ID ist als staatlicher elektronischer Identitätsnachweis vorgesehen, während AGOV der Authentifizierung gegenüber angeschlossenen Diensten dient.
Nach ihrer Einführung soll die e-ID direkt als weiterer Loginfaktor in AGOV eingesetzt werden können. Die AGOV access App und FIDO2-Sicherheitsschlüssel sollen als Alternativen bestehen bleiben. Die e-ID soll zudem als Identitätsnachweis für AGOV verwendet und mit bestehenden AGOV-Konten verknüpft werden können.
Die ursprünglich für 2026 vorgesehene Einführung der e-ID wurde im Juni 2026 verschoben. Das Bundesamt für Justiz begründete dies mit zusätzlichen Entwicklungsarbeiten zur Gewährleistung von Datenschutz und Sicherheit angesichts neuer Möglichkeiten im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ein neuer Einführungstermin wurde nicht genannt. Die zugrunde liegende Vertrauensinfrastruktur soll nach Angaben des Bundes voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 ihren Betrieb aufnehmen.
Organisation und rechtliche Grundlagen
AGOV gehört zu den Standarddiensten der Bundeskanzlei. Die Steuerung und Führung liegt beim Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) der Bundeskanzlei; der technische Betrieb erfolgt durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation im Auftrag der Bundeskanzlei.
Der allgemeine Rechtsrahmen für die Bereitstellung des Dienstes ergibt sich insbesondere aus dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG). Artikel 11 ermöglicht dem Bund unter bestimmten Voraussetzungen, IKT-Mittel auch Kantonen, Gemeinden sowie Organisationen und Personen des öffentlichen oder privaten Rechts zur Erfüllung von Behördenaufgaben zur Verfügung zu stellen.
Für Authentifizierungen im E-Government der zentralen Bundesverwaltung ist AGOV nach den Vorgaben des Bundes verpflichtend. Für andere Schweizer Behörden ist die Nutzung nicht verpflichtend; der Bund empfiehlt den Einsatz. Systeme weiterer Organisationen können angeschlossen werden, sofern dies durch das EMBAG oder spezialgesetzlich zugelassen ist.
Finanzierung
Nach Angaben der Bundeskanzlei belaufen sich die Kosten für Entwicklung und Einführung von AGOV auf rund 16 Millionen Franken. Rund zwei Drittel davon werden über die Agenda DVS finanziert. Die jährlichen Betriebskosten werden mit rund fünf Millionen Franken angegeben und je zur Hälfte von Bund und den teilnehmenden Kantonen getragen; der Verteilschlüssel zwischen den Kantonen basiert auf der Bevölkerungszahl.
Weblinks
Offizielle Website von AGOV AGOV bei der Digitalen Verwaltung Schweiz
Einzelnachweise
Kategorie:E-Government Kategorie:Öffentliche Verwaltung (Schweiz) Kategorie:Authentifizierungstechnik