Bürgerentscheide in Sachsen sind auf Gemeindeebene ein Recht kommunaler Mitbestimmung. Sie finden statt bei Gebietsveränderungen, wenn es fünf Prozent der Bürger fordern oder wenn es der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder fordert. 2024 gab es in Sachsen mindestens acht Bürgerentscheide.
2024 gab es in Sachsen neun Bürgerentscheide.
Rechtslage Wie in der Einleitung beschrieben, findet ein Bürgerentscheid bei Gemeindefusionen, Eingemeindungen oder ähnlichen Gebietsveränderungen ohne reinen Bereinigungszweck obligatorisch statt. Zudem können fünf Prozent der Bürger der Gemeinde ein Bürgerbegehren an die Gemeinde richten, das Grundlage für den Bürgerentscheid ist. Zudem kann der Gemeinderat einen Bürgerentscheid beschließen. Gegenstand des Entscheidungsvorschlages dürfen alle Themen sein, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen, mit Ausnahme von Weisungsaufgaben, Fragen der inneren Organisation der Verwaltung, Haushaltssatzungen, Jahresabschlüssen, Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung oder gesetzeswidriger Ziele. Der Entscheidungsvorschlag muss mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein und die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten um erfolgreich zu sein, jedoch nur, wenn mindestens 25 % der Stimmberechtigten zustimmen. In den kreisfreien Städten kann der Stadtrat durch die Festlegung der Hauptsatzung dieses Quorum auf bis zu 15 % senken. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid kommt einem Gemeinderatsbeschluss gleich und kann innerhalb von drei Jahren nur durch neuerlichen Bürgerentscheid aufgehoben werden.
Liste Erfolgreich sind Bürgerentscheide dann, wenn sowohl die Spalte „JA“ als auch die Spalte „JA-Quorum“ grün markiert ist. Nr.GemeindeDatumThemaErgebnisErfolgStimmberechtigteungültige Stimmengültige StimmenW.-bet..JANEINJA-Quorum1Neukieritzsch25. Februar 2024Sind Sie für die Aufhebung des GemeinderatsbeschlussesWortlaut des Beschlusses: „Der Gemeinderat Neukieritzsch beschließt per Grundsatzbeschluss, der Planung und Realisierung des Vorhabens ‚Green-Power-Park‘ auf Flächen des Gemeindegebiets Neukieritzsch/OT Lobstädt und Großzössen durch den Vorhabenträger Green Power Park Lobstädt GmbH i.G. seine Zustimmung auszusprechen.“ vom 06.06.2023 mit der Vorlagennummer GR/065/2023?5.75842.42642,1 %1.301 53,6 %1.125 46,4 %1.440 Nein20x20px|Abgelehnt2Sind Sie für die Aufhebung des GemeinderatsbeschlussesWortlaut des Beschlusses: „Der Gemeinderat Neukieritzsch beschließt per Grundsatzbeschluss, der Planung und Realisierung des Vorhabens ‚Energiepark Kleinzössen‘ auf Flächen des Gemeindegebiets Neukieritzsch durch den Vorhabenträger Energiepark Kleinzössen GmbH i.G. seine Zustimmung auszusprechen.“ vom 06.06.2023 mit der Vorlagennummer GR/066/2023?52.42542,1 %1.320 54,4 %1.105 45,6 %1.440 Nein20x20px|Abgelehnt3Sind Sie für die Aufhebung des GemeinderatsbeschlussesWortlaut des Beschlusses: „Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag des Vorhabenträgers Green Power Park Lobstädt GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Wolfgang Pielmaier, Glück-Auf-Straße 35/37 in 04575 Neukieritzsch, zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die im Lageplan dargelegten Flächen und der gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplans zuzustimmen.“ vom 27.06.23 mit der Vorlagennummer GR/083/2023?42.42642,1 %1.295 53,4 %1.131 46,6 %1.440 Nein20x20px|Abgelehnt4Sind Sie für die Aufhebung des GemeinderatsbeschlussesWortlaut des Beschlusses: „Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag des Vorhabenträgers Energiepark Kleinzössen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Wolfgang Pielmaier, Glück-Auf-Straße 35/37 in 04575 Neukieritzsch, zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die im Lage plan dargelegten Flächen und der gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplans zuzustimmen.“ vom 27.06.23 mit der Vorlagennummer GR/084/2023?42.42642,1 %1.322 54,5 %1.104 45,5 %1.440 Nein20x20px|Abgelehnt5Waldhufen9. Juni 2024Stimmen Sie der Vereinbarung über den freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinden Waldhufen und Vierkirchen zu?1.960161.54678,9 %1.041 67,3 %505 32,7 %490 Ja20x20px|AngenommenVierkirchen1.309161.04481,0 %736 70,5 %308 29,5 %328 Ja6Kriebstein23. Juni 2024Befürworten Sie den Bau eines Solarparks auf den Flurstücken 300/a, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307/1, 308, 309, 310 der Gemarkung Grünlichtenberg?1.659311.25277,3 %554 44,3 %698 55,8 %415 Ja20x20px|Abgelehnt7Altenberg1. September 2024Soll die Teilfläche des Flurstückes 1110/1 der Gemarkung Altenberg zum Zwecke der Errichtung eines Einkaufszentrums verkauft werden?6.266674.87178,8 %2.174 44,0 %2.697 54,6 %1.567 Ja20x20px|Abgelehnt8Wiedemar1. September 2024Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Wiedemar das Bebauungsplanverfahren „Industrievorsorgegebiet Wiedemar“ für den Bereich zwischen den Ortslagen Pohritzsch und Zschernitz im Westen und Storkwitz im Osten fortführt?4.419133.28474,6 %1.141 34,7 %2.143 65,3 %1.104 Ja20x20px|Abgelehnt
Anmerkungen
Belege
Kategorie:Plebiszit in Sachsen Sachsen