Die Liste polizeilicher und sicherheitsdienstlicher Attachés des Deutschen Reiches, später mehrheitlich als Polizeiattachés bezeichnet, bietet eine Übersicht über die Träger des Arbeitsbereiches deutscher Polizeiattachés, Polizei-Verbindungsführer, Sonderbeauftragte der Polizei, Nachrichtenoffiziere des Sicherheitsdienstes der NSDAP an den deutschen diplomatischen Missionen im Ausland. Ihren Büros oder Stäben an den Botschaften/Gesandtschaften des Deutschen Reiches waren Gehilfen, Hilfskräfte, Anwärter, Koordinatoren, Bürokräfte, aber auch Spezialisten bestimmter Aufgabenbereiche zugeordnet, die den „Attachés“ direkt unterstanden. Es war der ausdrückliche und mit hohem Ehrgeiz verfolgte Wunsch des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes der NSDAP Reinhard Heydrichs, wie die Reichswehr und das Reichsluftfahrtministerium, selbst auch über „eigene“ Attachés im Ausland verfügen zu können. Werner Best teilte in einem Gespräch mit dem deutschen Historiker Hans-Jürgen Döscher am 2. Februar 1980 mit, dass das wichtigste Ziel dieser Bemühungen in der nachrichtendienstlichen Nutzung der Auslandsmissionen bestand, in: Sebastian Weitkamp, SS-Diplomaten – die Polizei-Attachés des RSHA, in: Die Polizei im NS-Staat: Beiträge eines internationalen Symposiums an der Deutschen Hochschule der Polizei, Verlag für Polizeiwissenschaft Frankfurt/Main 2009, S. 339 Von ihm stammte auch die ursprüngliche Bezeichnung als Polizei-Verbindungsführer.

Beschreibung Fast die Hälfte der Einsatzkräfte führte zwar, durch die Entsendeinstanz (Gestapo, SD-Hauptamt, Reichssicherheitshauptamt) vorbestimmt oder in der internen Kommunikation den Titel polizeilicher Attaché. Aber im Einsatzland, sowie bei ihrer Anmeldung im Gastland wurden überwiegend Tarnbezeichnungen wie Kulturattaché, Presseattaché oder Gehilfe eines Wirtschafts- oder militärischen Attachés benutzt. Auch die, den Prinzipien des diplomatischen Dienstes zuwiderlaufende Vergabe eines entsprechenden Titels zur Legendierung ihres polizeilich vorbestimmten Einsatzes gehörte mit zur Tarnung des SD-Personals im Ausland. Diese Herangehensweise muss als Versuch, die von vielen Ländern nicht akzeptierte Positionierung eines deutschen Polizeioffiziers oder SD-Mitarbeiters im eigenen Hoheitsgebiet zu umgehen, bewertet werden. Aus der bereits 1935/1936 gesammelten Erfahrung, dass entsprechende Anträge häufig mit Verweis auf nachrichtendienstliche Aktivitäten oder NS-Propaganda dieses Personenkreises auf Ablehnung stießen, wurde zielgerichtet, in Abstimmung mit den zuständigen Arbeitsbereichen des Auswärtigen Amtes in Berlin, ein „neutrales“ Einsatzziel vorgegaukelt. Zuständig für diese Koordination war vor allem die Abteilung "Deutschland". Nach erfolgter Installation dieses Personals wurde die vom Gastland gewährleistete Immunität diplomatischer Attachés von der Mehrzahl der SS-Angehörigen missbraucht. Alle Einsatzkräfte waren Mitglieder der NSDAP, fast ausnahmslos alle gehörten der SS an und waren personell beim Sicherheitsdienst der NSDAP (Hauptamt) geführt. Als „offizielle Vertreter in meiner Eigenschaft als Reichsführer der SS und Chef der deutschen Polizei“, Rundschreiben Heinrich Himmlers vom 31. Mai 1942, Bundesarchiv Berlin Sign. 58/243, in: Dienstanweisung für die einigen deutschenBotschaften und Gesandtschaften (Missionen) zuteilten Polizeiattachés, in: Sebastian Weitkamp, SS-Diplomaten – die Polizei-Attachés des RSHA, in: Die Polizei im NS-Staat: Beiträge eines internationalen Symposiums an der Deutschen Hochschule der Polizei, Verlag für Polizeiwissenschaft Frankfurt/Main 2009, S. 350f.; so hatte Heinrich Himmler (1900–1945) bestimmt, waren sie ausschließlich an seine Weisungen gebunden.

In den Anfangsjahren ihrer Tätigkeit im Ausland, beginnend mit deutsch-spanischen Kooperationen zur sicherheitspolizeilichen Absicherung des Einsatzes der Legion Condor auf spanischem Hoheitsgebiet und des Kampfes gegen die, sich im Land etablierten deutschen Emigrationen war davon ausgegangen, dass es lediglich eines bilateralen Vertrages, ein sogenannter „Polizeivertrag“, zwischen beiden Ländern bedurfte. Da die amtierende spanische Regierung von Francisco Largo Caballero 1936 von Deutschland nicht als Partner angesehen wurde, sondern die Absprachen in dieser Sache mit den putschenden Kräften um General Franco getroffen worden waren, bestanden bis 1938 lediglich „Sondervereinbarungen“ in dieser Angelegenheit. Auch verfügte der erste Polizeiattaché aus diesen Gründen über keine tatsächliche Notifizierung. Diese wurde erst im Sommer 1938 nachgeholt. Auch eigene, auf die Tätigkeit von Polizeikräften im Ausland zugeschnittene Arbeitsgrundsätze bestanden nicht, sondern es wurde de facto auf die für die militärischen Attachés 1933 ausgearbeiteten und 1935 konkretisierten Richtlinien zurückgegriffen. Erst nach erheblichen Eingriffen in die Souveränität einzelner Gastländer durch das eingesetzte Polizei- und SD-Personal sowie harscher Kritik des deutschen Reichsaußenministers am Wirken dieser Kräfte im Ausland, wurde im Mai 1942 eine entsprechende Dienstanweisung für die Polizeiattachés in Kraft gesetzt. Sebastian Weitkamp, SS-Diplomaten – die Polizei-Attachés des RSHA, in: Die Polizei im NS-Staat: Beiträge eines internationalen Symposiums an der Deutschen Hochschule der Polizei, Verlag für Polizeiwissenschaft Frankfurt/Main 2009. S. 350f.

Tätigkeitsschwerpunkte Die Bemühungen, Einflussmöglichkeiten über die alten Reichsgrenzen hinaus für die SS und den SD zu schaffen, erfolgte anfangs über ausgewählte Dienststellen der Geheimen Staatspolizei, die SD-Oberabschnitte und die Grenzpolizei. Vor allem betraf das Aktivitäten die freie Stadt Danzig betreffend und das polnische Territorium. Den dann ab 1936 im Ausland eingesetzten Polizeioffizieren, SD-Mitarbeitern und dem SS-Personal in diesen Positionen war es offiziell untersagt, sich in die inneren Angelegenheiten des Gastlandes, in dessen Außenpolitik und die des „Dritten Reiches“ einzumischen. Runderlass Heinrich Himmlers vom 23. Mai 1942, in: Sebastian Weitkamp, SS-Diplomaten: die Polizei-Attachés und SD-Beauftragten an den deutschen Auslandsmissionen, Wissenschaftlicher Verlag Berlin 2009, S. 342ff. Kaum einer von ihnen hat sich an die, zwischen Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop (1893–1946) und dem Chef des Reichssicherheitshauptamtes Reinhard Heydrich (1904–1942) unterzeichneten und dann als Befehl des Reichsführer-SS Heinrich Himmler in Kraft gesetzte Bestimmung gehalten.Walter Riccius, Die Institution der Polizeiattachés. Deutsche Polizeiattachés von Beginn bis 1945, Verlag Dr. Köster Berlin, 2025, ISBN 978-3-96831-071-8, S. 21ff. Das Hauptziel ihres Einsatzes bestand in der Umsetzung politisch motivierter Polizeiarbeit nach den Grundsätzen nationalsozialistischer Weltanschauung, Rassepolitik und ihrer Weltherrschaftsziele. Das war einer Ausweitung der Gestapo-Tätigkeit auf die Hoheitsgebiete anderer Länder. Die von ihnen im Ausland organisierte Informationsbeschaffung diente der Sicherung und Erweiterung des NS-Regimes, der Umsetzung ihrer Kriegsplanung und Bekämpfung der vom System selbst festgelegten „Feinde“. An deren Spitze standen die, in den einzelnen Ländern lebende Bevölkerung jüdischen Glaubens, Andersdenkende und nach NS-Rasse- und Sozialmerkmalen ausgesonderte Menschen.Sebastian Weitkamp, SS-Diplomaten – die Polizei-Attachés des RSHA, in: Die Polizei im NS-Staat: Beiträge eines internationalen Symposiums an der Deutsch-en Hochschule der Polizei, Verlag für Polizeiwissenschaft Frankfurt/Main 2009, S. 257ff. Spätestens ab 1939 setzten die hier wirkenden Personen bewusst und konsequent die Ziele des Holocaust um. Etwa ab 1942/1943 hatte sich die Mehrzahl dieser Attachés aus der ursprünglichen Rolle eines polizeilichen Beraters des eingesetzten Geschäftsträgers zu einer politisch-polizeilichen Kontrollinstanz der Abläufe und des Personals an den diplomatischen Missionen im Ausland hochstilisiert.

Erste Installationen von Polizei- und SD-Offiziere an deutschen Botschaften/Gesandtschaften erfolgten ab 1936 in Spanien, Italien und Jugoslawien. Dabei wurden die nach Spanien versetzten Attachés mit Beginn des spanischen Bürgerkrieges und des Einsatzes von deutschen Bodentruppen der Wehrmacht und der deutschen Luftwaffevauf der iberischen Halbinsel sowohl zur Aufspürung und Verfolgung der in den Internationalen Brigaden als Freiwillige kämpfenden Deutschen, als auch zur nachrichtendienstlichen Überwachung der sich im Land zusammengefundenen deutschen Emigration tätig. Es folgten Abordnungen nach China und Japan sowie die gezielte Vorbereitung auf die deutsche Besetzung weiterer Länder, so vor allem Österreichs am 12. März 1938. Bereits 4.30 Uhr, lange vor dem Einmarsch deutscher Truppen auf das Territorium des Nachbarlandes, landete eine Gruppe von SD-Offizieren auf dem Wiener Flugplatz um sich der Bundes- und Landespolizeistellen zu bemächtigen. Befehl Heinrich Himmlers vom 11. März 1938 zur polizeilichen Kontrolle über das zu annektierende Land in: Stiftung Topographie des Terrors, Reinhard Heydrich. Karriere und Gewalt, Katalog zur Ausstellung der Stiftung Topographie des Terrors, Berlin 2024, S. 138f. Was ihnen dabei nicht gelang, sich auch des Apparates der in Wien ansässigen Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission (IKPK) zu bemächtigen. mini|Heydrich und Heinrich Himmler im März 1938 in Wien zur Ersetzung der Österreicher in den Bundes- und Landespolizeistellen durch deutsche SS-Angehörige Noch die polizeiliche Vorbereitung des deutschen Überfalls auf Polen war vorrangig von Außen, vom schlesischen Gebiet, von Stettin und Danzig aus erfolgt. Aber der spätere Polizeiattaché in der Slowakei organisierte bereits ab Anfang 1939 von dort aus die deutschen Vorbereitung zum Überfall auf Polen. Eine ähnliche Herangehensweise ging auch der deutschen Okkupation von Dänemark und Norwegen im Frühjahr 1940 voraus. Hier wurden die zukünftigen Polizeiattachés bereits Ende 1939 für Oslo und im April 1940 für Kopenhagen in Position gebracht. Nach 1940 kamen in den Büros der polizeilichen Attachés extra angeforderte „Judenberater“ zum Einsatz. Das erfolgte vordergründig an den deutschen Gesandtschaften die gezielt mit ehemaligen SA-Führungskräften als „neue Diplomaten“ besetzt worden waren. Eckart Conze, Norbert Frei, Peter Hayes und Moshe Zimmermann: Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der BRD, Karl Blessing Verlag, München 2010, ISBN 3-896-67430-7, S. 274ff.

Liste und Länderzuordnung Die nachstehende Liste ist nach den Staaten geordnet, in denen die Polizeiattachés, Polizei-Verbindungsführer sowie SD-Nachrichtenoffiziere notifiziert waren oder ihre Gehilfen und Büromitarbeiter zum Einsatz kamen. Anders als bei den militärischen Attachés waren sie zumeist nur für ein Land zuständig. Eine Ausnahme bilden nur die Länder, die den Einsatz deutscher Polizeioffiziere oder SD-Angehöriger auf ihrem Territorium nicht zugelassen haben und deshalb ein Agieren aus einem anderen Land (z. B. in Richtung Polen, Schweden, Tschechoslowakei) erfolgte. Dort, wo die An- und Abreisedaten der Amtsträger Überschneidungen aufwiesen, wurde das Datum der offiziellen Amtsübernahme, der Notifizierung bzw. der Übergabe an den Nachfolger im Zielland zugrunde gelegt.

Belgien

1940: ein Mitarbeiter mit Zuständigkeit für die Polizeiverbindungsführung im Stab des Sonderbeauftragten

Bolivien

1936: SS-Sturmbannführer Kurt Geißler (1902–1963), für einen Einsatz als Sonderführer der Polizei eingeplant und vorbereitet. Auf Grund der Ablehnung durch das bolivianische Außenministerium wurde der Kandidat zurückgezogen.

Bulgarien

ab September 1940: SS-Sturmbannführer Friedrich Panzinger (1903–1959) als Sonderbeauftragter der Polizei eingesetzt.