mini|Freipfennig aus Köhlers Münzbelustigung Der Freipfennig, alte Schreibweise Frey-Pfennig, ist ein mittelalterlicher Erfurter Pfennig, der eigens zur Entrichtung einer Abgabe an den Erzbischof von Mainz diente. Der wegen der Verschlechterung der üblichen Pfennige hauptsächlich im 14. Jahrhundert geprägte besondere Pfennig aus feinem Silber wurde als Hohlpfennig (Blechmünze, Brakteat) ausgebracht.Helmut Kahnt: Das große Münzlexikon von A bis Z. (2005), S. 143
Münzbeschreibung (Siehe Bild oben)
Nach Johann David Köhlers Münzbelustigung ist der oben abgebildete Erfurter Pfennig, eine sonderbare Blechmünze, ein Freipfennig, auf dem das mit der Inful (Mitra) bedeckte Mainzer Wappenrad mit dem dahinter gesteckten Schwert und dem Bischofsstab zu sehen ist. Die Umschrift lautet nach Köhler: „S9. Sanctus MARTINVS“.Johann David Köhler: Münzbelustigung T. XII. S. 137 (1740), S. 137
Weitere Erklärung der Umschrift: S(anctus) MARTINVS – S9 steht für Sanctus. [Die der Ziffer 9 ähnelnde Abbreviatur steht für (us)].
Geschichte mini|175px|Freipfennig aus der Universitätsbibliothek Leipzig (Silber; Durchmesser; 21 mm; 0,44 g)
Erzbischof Adalbert I. war von 1109 bzw. 1111 bis 1137 Erzbischof von Mainz. Er löste die Dienstbarkeit der Inhaber erzbischöflichen Eigentums wie Gebäude und Äcker durch einen Erbzins (Erbpacht) ab, der in gängiger Münze zu bezahlen war. Die erhebliche Verschlechterung der Pfennigmünze war der Grund dafür, eigens zur Entrichtung einer Abgabe einen Freipfennig aus feinem Silber wertstabil auszubringen. Damit konnten die Erfurter zu freien Leuten gemacht werden. Die Abgabe musste am St.-Martins-Tag, dem Fest des Patrons von Erzbistum und Erzstift Mainz, entrichtet werden. Deshalb setzte man diesen Heiligen als notabene (= wohlgemerkt oder merke wohl) auf die Münze.Carl Christoph Schmieder: Handwörterbuch der gesammten Münzkunde. (1811), S. 183. Der Freipfennig musste zur Bezahlung des Erbzinses für mehrere Pfennige des umlaufenden Gelds jährlich vor Martini von zinspflichtigen Bürgern gekauft werden.J. Leitzmann: Das Münzwesen und die Münzen Erfurts (1862), S. 38.
Die aus feinem Silber bestehenden Freipfennige wurden vor allem seit dem 14. Jahrhundert ausgebracht. Sie wiegen etwa 0,4 g und haben unterschiedliche Münzbilder, aber alle MARTINVS in der Umschrift. Beispiele sind:
das Mainzer Rad allein, das Mainzer Rad unter einer Inful mit Schwert und Bischofsstab (siehe Köhlers Freipfennig oben), das Mainzer Rad zwischen gekreuzten Bischofsstäben (siehe den Freipfennig aus der Universitätsbibliothek Leipzig) und das Bild des heiligen Martins sitzen.
Freipfennige wurden noch im 17. Jahrhundert geprägt; der letzte im Jahr 1663.Helmut Kahnt: Das große Münzlexikon von A bis Z. (2005): Geschichte
Nach J. Leitzmann erfolgte die Ausprägung dieser Freipfennige sowohl in Erfurt als auch in der erzbischöflichen Münze in Heiligenstadt.J. Leitzmann: Das Münzwesen und die Münzen Erfurts (1862), S. 36: Heiligenstadt
Historische Erklärung nach Johann David Köhler mini|hochkant|Johann David Köhler schrieb eine Historische Erklärung zum Freipfennig
Eine bestimmte Anzahl Freipfennige musste „von den Inhabern gewisser liegender Güter“ wie Häuser, Äcker, Gärten, Weinberge, Fleischbänke dem Kurfürsten zu Mainz jährlich entrichtet werden. Es sind Hohlpfennige, also einseitige Pfennige, aber von verschiedenem Gepräge. Etliche, „und zwar die ältesten zeigen“, so Köhler „das Bild des heiligen Martins, sitzend mit der segnenden Hand und dem Bischofs-Stab; andere nur das Mayntzische Rad: jedoch alle den Nahmen Martinus“. Freipfennige sind auch in Gold geprägt worden. „Die goldenen wiegen einen viertels Ducaten, und sind von feinem Golde […].“Johann David Köhler: Münzbelustigung T. XII. S. 137 (1740), S. 138: Erklärung
Zur Ablösung der Dienstbarkeit durch den Erbzins erklärt Köhler Folgendes:
Der von Köhler verwendete lateinische Begriff glebae adscripti bedeutet „an die Scholle gefesselt“.
Die Bezahlung des Erbzinses erfolgte
Der jährlich zu entrichtende Zins musste also am Tag nach dem Martinstag (nach dem 11. NovemberJoachim Schäfer: Martin von Tours. In: Ökumenisches Heiligenlexikon.) bis auf den Elisabeth-Tag (19. NovemberFrieder Schulz: Das Gedächtnis der Zeugen …, Göttingen 1975, S. 103) bezahlt sein.
Restanten Die Namen der Restanten (säumigen Schuldner) wurden am Elisabeth-Tag durch einen Gerichtsbediensteten angeschlagen und ausgerufen. Mit jedem Namen wurde
Nach dem Elisabeth-Tag (19. November), am Tag EdmundCarl Christoph Schmieder: Handwörterbuch der gesammten Münzkunde. (1811), S. 183 (20. NovemberJoachim Schäfer: Ökumenisches Heiligenlexikon: darin Edmund von Ostanglien) musste der Restant demnach mit einer größeren Strafe rechnen. Am dritten Tag an Mariä Opferung (21. November) war das Haus oder Gut des Schuldners verfallen. Die Erfurter hatten daher das Sprichwort: Elisabeth geklopft, Edmund gezopft, Marien geopfert.Johann David Köhler: Münzbelustigung T. XII. S. 137 (1740), S. 139: SprichwortCarl Christoph Schmieder: Handwörterbuch der gesammten Münzkunde. (1811), S. 183: Sprichwort
Literatur Johann David Köhler: Münzbelustigung T. XII. S. 137 (1740). Helmut Kahnt: Das große Münzlexikon von A bis Z. Regenstauf 2005. Carl Christoph Schmieder: Handwörterbuch der gesammten Münzkunde. Halle / Berlin 1811. J. Leitzmann: Das Münzwesen und die Münzen Erfurts. Weißensee 1862. Darin § 13: Die Freipfennige.
Einzelnachweise
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