Die Abgeordnetenentschädigung ist die Entschädigung, die den Mitgliedern des Bundestags und der Länderparlamente gewährt wird. Sie wird auch Diäten genannt. Neben der Entschädigung erhalten Abgeordnete gewöhnlich eine Amtsausstattung inklusive einer Büropauschale.
Allgemeines Die Höhe und Struktur der Abgeordnetenentschädigung steht kontinuierlich in der öffentlichen Diskussion. Kontrovers diskutiert werden folgende Sachverhalte: der Tageslohn eines Abgeordneten im Bundestag die absolute Höhe der Diäten, das Verhältnis zwischen Diätenhöhe und Arbeitsaufwand der Parlamentarier, insbesondere bei Landtagsabgeordneten (PDF; 264 kB) die Höhe der Diäten im Vergleich zum Einkommen, das ein Abgeordneter außerhalb der Politik verdienen würde (z. B. gemessen an seiner Qualifikation oder an seiner vorherigen beruflichen Tätigkeit), die Anpassung der Diäten an die allgemeine Lohnentwicklung, die Festlegung der Diäten durch die Parlamente selbst beziehungsweise eine automatische Anpassung an Lohnsteigerungen, zusätzliche Leistungen, die Abgeordnete gegenüber Arbeitnehmern oder Beamten erhalten (z. B. Übergangsgelder, Altersversorgung, Freifahrkarten etc.), (pauschalisierte) Leistungen für Mitarbeiter, Arbeitsmittel, Wahlkreisbüros etc., die Behandlung der Nebeneinkommen der Parlamentarier, Doppelversorgung von Abgeordneten, die gleichzeitig Regierungsämter innehaben, indirekte Parteienfinanzierung durch Mandatsträgerabgaben, Funktionszulagen (siehe unten) und
die Steuerfreiheit der neben den Diäten gezahlten Aufwendungsentschädigung.
Geschichte In der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 bestimmte anfangs Art. 32 ein Diätenverbot für die Mitglieder des Reichstags. Ab Januar 1874 erhielten die Abgeordneten lediglich eine Freifahrkarte für die Bahn zur Anreise.Hermann Butzer (1999): Diäten und Freifahrt im Deutschen Reichstag – Der Weg zum Entschädigungsgesetz von 1906 und die Nachwirkung dieser Regelung bis in die Zeit des Grundgesetzes. Droste Verlag, Düsseldorf, S. 122f. Hierdurch sollte der Professionalisierung entgegengewirkt werden („Berufsparlamentarier“) und die Unabhängigkeit der Parlamentarier gestärkt werden. Die Abgeordneten mussten daher über Vermögen verfügen, um mittels der Privateinkünfte ihr Mandat überhaupt finanzieren zu können. Arbeiter und kleine Angestellte (naturgemäß die Klientel der SPD) waren daher per se in ihrem Mandat benachteiligt, so sie denn überhaupt zur Parlamentswahl antreten konnten. Die frühere Deutsche Fortschrittspartei hatte daher einen Diätenfonds gebildet, aus welchem einzelne Abgeordnete solche Entschädigungen erhielten. Erst nach vielen Anläufen und vor allem auf Drängen der SPD, wurde 1906 durch ein verfassungsänderndes Reichsgesetz das Diätenverbot aufgehoben.Hermann Butzer (1999): Diäten und Freifahrt im Deutschen Reichstag – Der Weg zum Entschädigungsgesetz von 1906 und die Nachwirkung dieser Regelung bis in die Zeit des Grundgesetzes. Droste Verlag, Düsseldorf, S. 247. Auf Ebene der Länder wurden bereits früher Tagegelder gezahlt. So erhielten zum Beispiel die Abgeordneten der zweiten Kammer der Landstände des Großherzogtum Hessen gemäß dem Gesetz vom 20. Oktober 1894 ein Tagegeld von 9, ab 1911 von 15 Goldmark. des XXXV. Landtages des Großherzogtums Hessen (TIFF-Datei)
In der Weimarer Republik erhielt das Recht auf Abgeordnetenentschädigung erstmals Verfassungsrang (Art. 40 Weimarer Verfassung). Die Abgeordneten erhielten das ganze Jahr hindurch 25 Prozent des Grundgehaltes eines Ministers sowie zusätzlich einem Dreißigstel der Monatspauschale pro Tag, wenn sie außerhalb von Sitzungsperioden in Berlin sein mussten.
Im Jahr 1949 wurde die Abgeordnetenentschädigung in Abs. 3 Grundgesetz festgeschrieben. Die Entschädigung im Jahr 1949 betrug monatlich 600 DM. Hinzu kam ein Tagegeld von 450 DM sowie eine pauschalisierte Auslagenerstattung von 300 DM und 600 DM Reisekostenersatz. Eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Mitglieder des Bundestags wurde erst 1968 eingeführt.§ 4 ff. Diätengesetz 1968 vom 3. Mai 1968 (BGBl. 1968 I S. 334 ff.) Zuvor hatte seit 1964 eine Unfall- und Todesfallversicherung bestanden.§ 9 ff. Diätengesetz 1964 vom 25. März 1964 (BGBl. 1964 I S. 230 ff.)
Dagegen erhielten Abgeordnete der Volkskammer der DDR neben dem Gehalt aus dem von ihnen weiter ausgeübten Beruf eine Aufwandsentschädigung, die 1989 monatlich bei 500 Mark der DDR lag. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass die Volkskammer nur zwei bis dreimal im Jahr tagte. Erst nach der Volkskammerwahl 1990 fanden öfter Tagungen statt, weshalb eine steuerpflichtige Entschädigung von 3.600 Mark monatlich und eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 2.300 Mark monatlich eingeführt wurden.
Versorgung der Bundestagsabgeordneten
Abgeordnetenentschädigung Die Grundsätze für die Versorgung der Abgeordneten im Deutschen Bundestag sind im Abs. 3 GG festgelegt. Darin heißt es, dass die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben und alle staatlichen Verkehrsmittel frei benutzen dürfen. Das Nähere wird per Bundesgesetz, in diesem Falle durch das Abgeordnetengesetz, geregelt. Das Abgeordnetengesetz unterscheidet hierbei die Abgeordnetenentschädigung – das eigentliche Gehalt des Abgeordneten – und die Amtsausstattung. Vor 1977 erhielten die Mitglieder des Deutschen Bundestags eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die als Diäten bezeichnet wurde.
Die Mitglieder des Bundestages erhalten eine monatliche „Abgeordnetenentschädigung“ in Höhe von 11.833,47 Euro (Stand 1. Juli 2025). Seit 1977 ist die Abgeordnetenentschädigung steuerpflichtig, bleibt aber von Rentenbeiträgen befreit. Die gewährte Amtsausstattung ( AbgG) ist eine steuerfreie Pauschale. Ein Tagegeld erhalten die Mitglieder des Bundestags, im Unterschied etwa zu den Europaabgeordneten, nicht.
Seit dem Diäten-Urteil von 1975 des BundesverfassungsgerichtsBVerfG, Urteil vom 5. November 1975, Az. 2 BvR 193/74; . bestimmen die Bundestags- und Landtagsabgeordneten die Höhe ihrer Bezüge selbst. Nach diesem Urteil sind die Abgeordneten verpflichtet, „vor den Augen der Öffentlichkeit“ die Höhe ihres Einkommens zu bestimmen; eine automatische, an die Gehälter von Beamten gekoppelte Anhebung der Diäten, ist demnach nicht erlaubt. Bei Einführung der Bundestagsdiäten entsprachen die Bezüge den Einkünften eines Richters an einem obersten Bundesgericht. Heute hinken die Diäten um etwa 950 Euro hinter diesem Vergleichsmaßstab her, da die Abgeordneten wiederholt auf eine Diätenerhöhung verzichtet haben. Die Diäten sind wie die allgemeinen Einkommen und Lebenshaltungskosten seit 1977 deutlich angestiegen, statistisch gesehen sind die Diäten aber hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben, da sie nach dem Diäten-Urteil auch nicht mehr auf Durchschnittseinkommen basieren (BIP pro Kopf in Deutschland 2006, 2.952 Euro monatlich). Ein Vorstoß der Großen Koalition zur Angleichung der Abgeordnetenbezüge an die Bezüge der Bundesrichter zum Beginn des Jahres 2010 auf einen Betrag von 8.159 Euro führte Anfang Mai 2008 zu heftigen Diskussionen.Tagesschau: Schwarz-Rot will Diäten erhöhen (tagesschau.de-Archiv) vom 6. Mai 2008. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD stoppten daraufhin am 20. Mai 2008 das Vorhaben, da es „offensichtlich nicht vermittelbar“ war.Keine Lohnerhöhung für deutsche Abgeordnete, Neue Zürcher Zeitung vom 20. Mai 2008.
Die Höhe der Entschädigung orientiert sich seit 2014 am Gehalt eines einfachen Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes, bleibt aber inzwischen hinter ihr zurück. Die damals eingeführte automatische Inflations-Anpassung wurde 2020 wegen der COVID-19-PandemieDeutsches Ärzteblatt. und 2026 wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen des Irankriegs ausgesetzt, damit die Abgeordneten bescheiden wirken (vgl. unten)
Abgeordnetenentschädigungen der Bundestagsabgeordneten Abs. 1 AbgG, Verwaltung Deutscher Bundestag, Referat Entschädigung von Abgeordneten sowie Michael F. Feldkamp: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1994 bis 2003; Angaben für den Zeitraum bis 1994 siehe Peter Schindler: Datenhandbuch 1949 bis 1999, Kapitel 20.3. Zeitraum Diäten(zu jeweiligen Preisen) Kostenpauschale(zu jeweiligen Preisen) DM/Monat Euro/Monat DM/Monat Euro/Monat 1.9.1949 – 31.3.1951 600 307(*) – – 1975 – 1977 3.850 1.966 – – 1977 – 1982 7.500 3.835 – – 1983 – ? 7.819,50 3.998 – – 1.7.1992 – 30.09.1995 10.366 5.300 (**) 5.978 3.057 1.1.1996 – 31.12.1996 11.300 5.778 (**) 6.142 3.140 1.1.1997 – 30.06.1997 11.300 5.778 (**) 6.251 3.196 1.7.1997 – 31.12.1997 11.825 6.046 (**) 6.251 3.196 1.1.1998 – 31.03.1998 11.825 6.046 (**) 6.344 3.244 1.4.1998 – 31.12.1998 12.350 6.314 (**) 6.344 3.244 1.1.1999 – 30.06.2000 12.875 6.583 (**) 6.459 3.302 1.7.2000 – 31.12.2000 12.953 6.623 (**) 6.520 3.334 1.1.2001 – 31.12.2001 13.200 6.749 (**) 6.558 3.353 1.1.2002 – 31.12.2002 – 6.878 (**) – 3.417 1.1.2003 – 31.12.2007 – 7.009 (**) – 3.503 1.1.2008 – 31.12.2008 – 7.339 (**) – 3.782 1.1.2009 – 31.12.2009 – 7.668 (**) – 3.868 1.1.2010 – 31.12.2011 – 7.668 (**) – 3.969 1.1.2012 – 31.12.2012 – 7.960 (**) – 4.029. 1.1.2013 – 30.06.2014 – 8.252 (**) – 4.123. 1.7.2014 – 31.12.2014 – 8.667 (**) – 4.204. 1.1.2015 – 30.06.2016 – 9.082 (**)Deutscher Bundestag – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. – 4.267,06 1.7.2016 – 30.06.2017– 9.327 (**)– 4.305,46 1.7.2017 – 30.06.2018– 9.541,74– 4.318,38 1.7.2018 – 30.06.2019– 9.780,28– 4.339,97 1.7.2019 – 30.06.2021– 10.083,45– 4.418,09 1.7.2021 – 30.06.2022– 10.012,89– 4.560,591.7.2022 – 30.06.2023–10.323,29–4.583,391.7.2023 – 30.06.2024 -10.591,704.725,481.7.2024 – 30.06.2025–11.227,205.051,541.7.2025 – 30.06.2027–11.833,475.467,27 (*) plus Tagegeld 450 DM plus Kostenersatz 300 DM plus 600 DM Reisekostenersatz.
(**) Seit 1. Januar 1995 minus 1/365 des Betrages als Beitrag zur Pflegeversicherung (vgl. Abs. 3 AbgG).
Büroausstattung/Konto für Sachleistungen Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten Geld- und Sachleistungen. Zu den Sachleistungen gehören die Bereitstellung von eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin und der Anschluss an das gemeinsame Informations- und Kommunikationssystem des Bundestages, was Telefon, Internet, E-Mail usw. enthält. Zusätzlich wird den Abgeordneten jährlich ein Betrag von 12.000 Euro zur Verfügung gestellt, mit denen sie „vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge“ beschaffen können. Da die Ausgaben nachgewiesen werden müssen, wird von der Bundestagsverwaltung ein Konto für Sachleistungen eingerichtet, über das die Ausgaben bis zu 12.000 Euro jährlich abgerechnet werden.
Kostenpauschale Gemäß Abs. 2 AbgG erhalten die Bundestagsabgeordneten eine Kostenpauschale, die insbesondere zur Bezahlung von Bürokosten von Wahlkreisbüros außerhalb des Sitzes des Deutschen Bundestages (Miete, Porto, Inventar, Literatur), Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung am Sitz des Bundestages und bei Reisen, Fahrtkosten für Fahrten in Ausübung des Mandats, soweit sie nicht erstattet werden, und sonstige Kosten für andere mandatsbedingte Aufwendungen (Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung usw.) dient. Steht dem Abgeordneten ein personengebundener Dienstwagen zur Verfügung, z. B. als Bundesminister, wird die Kostenpauschale um ein Viertel gekürzt ( Abs. 6 AbgG). Die Kostenpauschale beträgt seit 1. Januar 2025 monatlich 5.349,58 Euro. Da die Kostenpauschale lediglich der Erstattung von mandatsbedingten Aufwendungen dient, ist sie steuerfrei und gilt nicht als Einkommen. Zudem ist sie nicht pfändbar.