Disputationes (von ) bezeichnen im römischen Recht eine Literaturgattung, die unter diesem Titel aus der klassischen Jurisprudenz herrührt.

Disputationes sind ausführliche Besprechungen von Rechtsfällen aus Theorie und Praxis.Detlef Liebs: Rechtsliteratur. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5. Band I, S. 193–221, hier S. 213 (Rn. 44). Ihrem besonderen Zweck nach sollen sie das (akademische) Streitgespräch fördern. Wie auch die quaestiones, bei denen juristische Fragen über Textanalysen erörtert werden, zählen disputationes zur Schriftgattung der Problemliteratur. Zunächst wird die Aufgabe verfolgt, Rechtsprobleme zu erkennen, damit sie diskutiert werden können. Nach der Analyse werden (im Gespräch) Lösungsmuster entwickelt. Methoden und Vorgehensweisen sind breit angelegt, weshalb ein Unterschied zu den responsa besteht, die sich der Analyse konkreter Einzelfälle zu Gutachtenzwecken widmen. Auch zur Kommentarliteratur (etwa Ad edicta) bestehen Unterschiede, denn dort getroffene Analysen richten sich samt Ausführungen an die interessierte Leserschaft im Außenverhältnis. Erläuternde Schriften sind zudem die Rechtsregeln (regulae), Grundregeln und Begriffsbestimmungen (definitiones) sowie Leitsätze und Rechtsmeinungen (sententiae).

Als bedeutender Autor der Literaturgattung hat sich der Spätklassiker Ulpian hervorgetan, der unter Kaiser Caracalla zehn Bücher publicae disputationes verfasst hatte. Sie sind ordentlich überliefert.Detlef Liebs, in Reinhart Herzog, Peter Lebrecht Schmidt (Hrsg.): Handbuch der lateinischen Literatur der Antike, hier Band 4: Klaus Sallmann (Hrsg.): Die Literatur des Umbruchs. Von der römischen zur christlichen Literatur 117 bis 284 n. Chr, 1997. S. 185 (= § 424 W.24). Ulpian trug viel dazu bei, dass die in der Praxis gewonnenen Erkenntnisse systematisch für theoretische Anwendungszwecke aufgearbeitet wurden. Seinem Einfallsreichtum ist es zu verdanken, dass er viele Fallkonstellationen erfand, um abweichende Muster besprechen zu können. Für den Lernenden trug das zu einem einfacheren Zugang zu den Materien bei, was auch das allgemeine Problembewusstsein schulte.

Auf sogar sechzig Bücher war das Werk des Claudius Tryphoninus angelegt. Davon wurden einundzwanzig tatsächlich veröffentlicht.Detlef Liebs, in Reinhart Herzog, Peter Lebrecht Schmidt (Hrsg.): Handbuch der lateinischen Literatur der Antike, hier Band 4: Klaus Sallmann (Hrsg.): Die Literatur des Umbruchs. Von der römischen zur christlichen Literatur 117 bis 284 n. Chr., 1997. S. 125 f. (= § 417.3).

Anmerkungen

Kategorie:Römisches Recht Kategorie:Antike Literaturgattung