Kinder- und Jugendradiologe (Kinder- und Jugendradiologin) ist die Bezeichnung für einen Facharzt für Radiologie, der sich auf die ärztliche Tätigkeit im Fach Kinder- und Jugendradiologie spezialisiert hat.

Um in Deutschland als Kinder- und Jugendradiologe tätig werden zu können, muss nach dem Abschluss einer Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie eine mindestens 24 Monate umfassende Schwerpunktweiterbildung im Schwerpunkt Kinder- und Jugendradiologie mit Erfolg absolviert worden sein. Sie ist Voraussetzung für das Führen der Berufsbezeichnung Kinder- und Jugendradiologe/Kinder- und Jugendradiologin.

Inhalte der Weiterbildung Zur Weiterbildungsprüfung muss dargelegt werden können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat: Technik, Strahlenschutz und Kontrastmittel Grundlagen und Spezifika kinderradiologischer Diagnostik Notfälle Sonographie: Indikation, Durchführung und Befunderstellung von Ultraschalluntersuchungen aller Körperregionen bei Früh- und Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen, z. B. Doppler/Duplexsonographie von Arterien und Venen, transfontanelläre und transkranielle Sonographie sowie Sonographie von Weichteilen und Bewegungsapparat einschließlich der Säuglingshüfte Radiographie-, Fluoroskopie- und CT-Untersuchungen aller Körperregionen bei Früh- und Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen, Indikation, Durchführung und Befunderstellung Magnetresonanztomographie Interventionelle und minimal invasive bildgestützte Verfahren Nuklearmedizinische Verfahren

Siehe auch Ärztliche Weiterbildung in Deutschland Liste ärztlicher Weiterbildungsbezeichnungen in Deutschland

Einzelnachweise

Kategorie:Radiologie Kategorie:Facharztbezeichnung in Deutschland Kinder- und Jugendradiologe !