Facharzt für Strahlentherapie, auch Strahlentherapeut/Strahlentherapeutin, ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für einen Facharzt, der sich auf die ärztliche Tätigkeit im Gebiet Strahlentherapie spezialisiert hat.

Gebiet Strahlentherapie Das Gebiet Strahlentherapie umfasst nach der Definition der deutschen Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte von 2018 die Strahlenbehandlung maligner und benigner Erkrankungen einschließlich der medikamentösen und physikalischen Verfahren zur Radiosensibilisierung und Verstärkung der Strahlenwirkung am Tumor unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen der gesunden Gewebe. Facharzt-Weiterbildung Um in Deutschland Facharzt für Strahlentherapie werden zu können, muss nach dem Abschluss eines Medizinstudiums und erteilter Approbation als Arzt eine mindestens fünfjährige Weiterbildung in Strahlentherapie mit Erfolg absolviert worden sein. Die Berechtigung zur Führung einer Facharzt- oder Zusatzbezeichnung wird nach einer mündlichen Prüfung von der zuständigen Landesärztekammer erteilt.

Die Weiterbildung muss an zugelassenen Weiterbildungsstätten absolviert werden: mindestens 60 Monate Strahlentherapie, davon können zum Kompetenzerwerb abgeleistet werden: bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten.

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die Musterweiterbildungsordnung vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung. Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen, dass man über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Fach verfügt.

Inhalte der Weiterbildung Zur Weiterbildungsprüfung muss dargelegt werden können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:

Indikationsstellung für alle strahlentherapeutischen Verfahren Strahlenschutz Medizinische Strahlenphysik und Informationstechnologie Strahlenbiologie Strahlentherapie gutartiger Erkrankungen Strahlentherapeutische Behandlung, auch im Kontext interdisziplinärer Behandlungskonzepte einschließlich onkologischer Notfälle und der Behandlung von Metastasen, insbesondere Tumore des zentralen Nervensystems Kopf-Hals-Tumore gastrointestinale Tumore Tumore der Lunge und des Mediastinum Tumore der Brust gynäkologische Tumore urologische Tumore Lymphome und Leukämien Knochen- und Weichteilsarkome Hauttumore Tumore mit unbekanntem Primärtumor Tumore des Auges und der Orbita pädiatrische Tumore Bestrahlungsplanung Externe Strahlentherapie Brachytherapie Medikamentöse Tumortherapie und Supportivtherapie

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Zusatz-Weiterbildungen Fachärztinnen und -ärzte für Strahlentherapie haben die Möglichkeit, sich durch Zusatz-Weiterbildung weiter zu qualifizieren. Hierzu gehören die Zusatz-Weiterbildungen, die Fachärzten der Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung vorbehalten sind.

Siehe auch

Ärztliche Weiterbildung in Deutschland Liste ärztlicher Weiterbildungsbezeichnungen in Deutschland

Einzelnachweise

Strahlentherapie