Eine Wröhe war eine freiwillige Gerichtsbarkeit, mit der die in ihr zusammengeschlossenen Ackerbürger ihre Feldbestellungs- und Flur-Streitigkeiten selbstständig regelten. Rudolf Schmidt, Geschichte der Stadt Eberswalde, 1939, S. 267 Die Mitglieder dieses Gerichtes, die »Wröheherren« oder »Wröhmänner«, entschieden über Rügen, die sich bei der Feldarbeit zwischen den Bauern ergeben hatten.https://www.projekt-gutenberg.org/nordhaus/maerkisc/chap004.html Die Funktionen der Wröhe reduzierten sich im Zeitablauf zuletzt nur noch im Bewerten von Wiesen und Äckern bei Verkäufen und FlurbereinigungenProjekt Gutenberg.

An die Wröhe erinnert noch heute der Wröhmännerpark in Berlin-Spandau.

Literatur Winfried Schich "Stadtrandphänomene bei den Städten im Großberliner Raum (Berlin-Cölln, Spandau und Köpenick) vom 13. bis zum 16. Jahrhundert" S. 72, in: Siedlungsforschung. Archäologie-Geschichte-Geographie 1, 1983, S. 65–85 Rudolf Schmidt: Geschichte der Stadt Eberswalde, 1939

Weblinks Berliner Morgenpost vom 13.10.14 Winfried Schich "Stadtrandphänomene bei den Städten im Großberliner Raum (Berlin-Cölln, Spandau und Köpenick) vom 13. bis zum 16. Jahrhundert" S.72, in: Siedlungsforschung. Archäologie-Geschichte-Geographie 1, 1983, S. 65–85 Geschichte von Neuenhagen (Freienwalde) Projekt Gutenberg

Siehe auch Zeichenschläger Saltner Feldgeschworene Ortsgericht (Organe der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Hessen)

Einzelnachweise

Kategorie:Gerichtsbarkeit