Die Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Bereich Suchtmedizin für Fachärzte aller Facharztbezeichnungen.

Definition Die Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht-stoffgebundener Suchterkrankungen.

Mindestanforderung Um die Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte über eine Facharztanerkennung verfügen und einen Weiterbildungskurs in Suchtmedizinischer Grundversorgung mit einem Umfang von 50 Stunden absolviert haben.

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.

Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sind zum Führen der Zusatzbezeichnung berechtigt, da die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung integraler Bestandteil ihrer Weiterbildungsgänge sind.

Inhalte der Weiterbildung Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat: Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Suchtkrankheiten Beratung im Zusammenhang mit suchterzeugenden Stoffen und nicht-stoffgebundenen Suchterkrankungen Entzugs- und Substitutionsbehandlung Kriseninterventionen Erkennung psychiatrischer und somatischer Erkrankungen im Zusammenhang mit Suchterkrankungen und Indikationsstellung zur weiterführenden Behandlung.

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Siehe auch Ärztliche Weiterbildung in Deutschland Liste ärztlicher Weiterbildungsbezeichnungen in Deutschland

Einzelnachweise

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