Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, auch Plastischer, Rekonstruktiver und Ästhetischer Chirurg/Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgin, ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für einen Facharzt, der sich auf die ärztliche Tätigkeit im Bereich Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie des Gebietes Chirurgie spezialisiert hat.
Gebiet Chirurgie Das Gebiet Chirurgie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von chirurgischen Erkrankungen, Verletzungen und Verletzungsfolgen sowie angeborenen und erworbenen Formveränderungen und Fehlbildungen der Gefäße, der inneren Organe einschließlich des Herzens, der Stütz- und Bewegungsorgane sowie der Wiederherstellungs- und Transplantationschirurgie.
Facharzt-Weiterbildung in Plastischer, Rekonstruktiver und Ästhetischer Chirurgie Um in Deutschland als Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie tätig werden zu können, muss nach dem Abschluss eines Medizinstudiums und erteilter Approbation als Arzt eine mindestens 72 Monate dauernde Weiterbildung im Gebiet Chirurgie mit Erfolg absolviert worden sein. Die Berechtigung zur Führung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung wird nach einer mündlichen Prüfung von der zuständigen Landesärztekammer erteilt.
Die Weiterbildung muss an zugelassenen Weiterbildungsstätten absolviert werden: mindestens 72 Monate im Gebiet Chirurgie, davon müssen abgeleistet werden: 48 Monate in Plastischer, Rekonstruktiver und Ästhetischer Chirurgie, 6 Monate in der Notfallaufnahme sowie 6 Monate in der Intensivmedizin. Bis zu 12 Monate Weiterbildung können in anderen Gebieten erfolgen.
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) 2018 vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung. Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen, dass man über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Fach verfügt.
Inhalte der Weiterbildung Zur Weiterbildungsprüfung muss dargelegt werden können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat: Gemeinsame Inhalte der Facharzt-Weiterbildungen im Gebiet Chirurgie: siehe Facharzt für Allgemeinchirurgie.
Plastisch-chirurgische Notfälle Diagnostik-Verfahren, zum Beispiel sonographische und radiologische Verfahren Rekonstruktive plastische Eingriffe Débridement und Resektionen sowie Defektdeckung bei Infektionen und Tumoren einschließlich der septischen Traumachirurgie Mikrochirurgische Gefäßanastomosen Lappenplastiken Hauttransplantationen Rekonstruktive Eingriffe im Kopf- und Halsbereich an der Thoraxwand im Bereich der Mamma an Rumpf und Extremitäten, z. B. Defektdeckung bei Dekubitalulcera am äußeren Genitale, z. B. bei Tumoren, Genitalverstümmelung Nervendekompressionen, auch bei Karpaltunnelsyndrom Primäre Koaptationen bzw. Transplantationen an Nerven Wiederherstellung von Knorpel- und Knochenstrukturen an den Extremitäten Rekonstruktiv-plastische Eingriffe am Fuß einschließlich Korrekturen am knöchernen Skelett Ästhetisch-chirurgische und körperformende Maßnahmen Eingriffe an der Mamma Lipektomien Abdominoplastiken Verbrennungsmedizinische Eingriffe Handchirurgische Eingriffe Strahlenschutz
Die Inhalte der MWBO 2018 sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Zusatz-Weiterbildungen
Fachärztinnen und -ärzte für Gefäßchirurgie haben die Möglichkeit, sich durch Zusatz-Weiterbildung weiter zu qualifizieren. Hierzu gehören insbesondere die Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie. Außerdem besteht die Möglichkeit der Qualifizierung in den Zusatz-Weiterbildungen, die Fachärzten der Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung vorbehalten sind.
Siehe auch Ärztliche Weiterbildung in Deutschland Liste ärztlicher Weiterbildungsbezeichnungen in Deutschland Facharzt für Allgemeinchirurgie Facharzt für Gefäßchirurgie Facharzt für Herzchirurgie Facharzt für Kinder- und Jugendchirurgie Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Facharzt für Thoraxchirurgie Facharzt für Viszeralchirurgie
Weblinks
(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer (BÄK)
Einzelnachweise
Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Kategorie:Chirurgie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie