Die italienischen Aufnahmezentren in Albanien sind zwei Aufnahmezentren für Asylsuchende im Norden Albaniens, die von Italien gebaut wurden und von Italien betrieben werden. Albanien hat Italien Grundstücke im Hafen von Shëngjin und auf dem Militärflugplatz Gjadër überlassen, um im Mittelmeer aufgegriffene männliche Migranten aus „sicheren Herkunftsländern“ während der Beurteilung des Asylverfahrens unterbringen zu können. Die Aufnahmezentren – in den Medien auch „Meloniland“ genannt – sind seit Oktober 2024 betriebsbereit.

Italien ist das erste europäische Land, das Asylbewerber in ein Drittland verbringt für die Dauer der Prüfung des Asylverfahrens. Das Verfahren, oft als „Albanien-Modell“ bezeichnet, fand europaweit Aufmerksamkeit. Gerichte in Italien haben die Anwendung des Abkommens mehrmals blockiert, da sie die Inhaftierung von Asylbewerbern – ob in Albanien oder in Italien – als unzulässig erachtet haben.

Hintergrund und „Albanien-Modell“ mini|Giorgia Meloni und Ursula von der Leyen (links) bei einem Besuch im September 2023 auf Lampedusa, um sich ein Bild der Flüchtlingskrise zu machen

Die rechtskonservative italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte im Wahlkampf vor der Parlamentswahl am 25. September 2022 versprochen, die Einwanderungszahlen nach Italien deutlich zu reduzieren. Die Migration nach Europa ist nicht nur in Italien, sondern in der ganzen Europäischen Union seit Jahren ein bedeutendes politisches Thema. Nachdem die Zahl der Migranten zu Beginn von Melonis Amtszeit weiter gestiegen waren, kündigte sie im September 2023 an, härter gegen die illegale Einwanderung vorgehen zu wollen. So kündigte die Regierung eine Abschiebehaft von bis zu 18 Monaten an und beauftragte das Militär, in dünn besiedelten Regionen Italiens Abschiebegefängnisse einzurichten, um dort illegal Eingereiste festzusetzen. Noch im gleichen Monat wurde in Pozzallo auf Sizilien ein erstes geschlossenes Zentrum mit 80 Plätzen für Migranten aus „sicheren Herkunftsländern“ eröffnet. Gerichte beurteilten die Inhaftierung von Migranten dort aber als unzulässig.

Am 6. November 2023 verkündete Meloni die nächste Maßnahmen. Während eines Arbeitsbesuchs des albanischen Ministerpräsidenten Edi Rama in Rom vereinbarten die beiden Ministerpräsidenten, dass Italien Migranten, die in internationalen Gewässern gerettet wurden, in Albanien unterbringen dürfe – besonders schutzbedürftige Personen wie Minderjährige, Kranke und Frauen ausgenommen. Hierfür wurde der Bau von zwei Aufnahmezentren in Albanien vereinbart. Meloni begründete den Staatsvertrag damit, dass es brauche, um Schlepperei und illegale Einwanderung einzudämmen. Rama verwies auf die lange Verbundenheit zwischen den Ländern und den Willen, dem Nachbarn beizustehen. Beobachter erachteten das albanische Entgegenkommen vor allem als Aktion, um Goodwill zu schaffen für die anstehenden EU-Beitrittsverhandlungen.

Albanien hatte bereits zwei Mal Flüchtlinge aufgenommen, um US-amerikanische Probleme zu lösen. So entstand bei Manza nach 2016 eine kleine Stadt von aus dem Irak geflohenen iranischen Volksmudschahedin. In Shëngjin wurden afghanische Flüchtlinge in einem Hotel untergebracht, die dort ab September 2021 auf Visa für die USA warteten.

Zahlreiche Staaten haben versucht, ihre Asylverfahren ins Ausland zu verlagern. Bekannt sind vor allem das Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Ruanda und die Flüchtlingspolitik Australiens mit Einwanderungshaft für Boatpeople (aufgegriffen in der Migrationszone) im Nauru Regional Processing Centre auf der extraterritorialen Insel Nauru. Meloni stand 2023 im Austausch mit Alexander Downer, der als Außenminister diese Migrationspolitik Australiens geprägt hatte. Neu am Albanien-Modell ist der Aspekt, dass Asylanträge, die nicht innerhalb Italiens, sondern in internationalen Gewässern gestellt werden, auch außerhalb des Landes beurteilt werden können.

Für die italienischen Aufnahmezentren in Albanien kommt schlussendlich nur ein kleiner Kreis der im Mittelmeer aufgegriffenen Flüchtlinge in Frage: Es müssen volljährige gesunde Männer aus Staaten sein, die als sichere Herkunftsländer gelten – somit Menschen, die wenig Chancen haben, in Italien Asyl zu erhalten. Minderjährige, Frauen, Flüchtlinge aus Krisenregionen, Kranke und Verletzte fallen in die Kategorie der „Vulnerablen“ und dürfen nicht nach Albanien gebracht werden. Durch die Triagierung der Asylbewerber erhofft man sich, die einfach zu beurteilenden Begehren in Albanien in einem beschleunigten Verfahren abwickeln zu können.

Die Aufnahmezentren werden von italienischem Personal betrieben. Es gilt italienisches Recht, und die Asylanträge werden nach solchem beurteilt. Albanien ist nur für den Schutz der Anlagen von Außen zuständig. Italien versprach, in Albanien die gleichen Standards wie in Italien anzuwenden. Über die Asylanträge, deren Beurteilung in Italien in der Regel über ein Jahr dauert, soll in Albanien innerhalb von höchstens vier Wochen entschieden werden. Auch Berufungen sollen in diesem Zeitraum entschieden werden. Abgelehnte Asylbewerber sollen in ihre Heimatländer oder in sichere Drittländer gebracht werden. Angenommene Asylbewerber können nach Italien einreisen.

Italien überwies Albanien 2023 einen Betrag von 16,5 Millionen Euro für Kosten, die aus der Zusammenarbeit entstehen. Das Geld wird in einem „Fonds zur Erstattung von Aufwänden, die durch die Anwendung des italienisch-albanischen Protokolls über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration entstanden“ () verwaltet. Anrechenbare Kosten können insbesondere entstehen durch sanitarische Kontrollen, Fahndung und Zurückbringen von geflohenen Migranten, Gerichtskosten, falls Albanien von Migranten verklagt würde, und andere Kosten im Zusammenhang mit der Einreise der Migranten (von Gesundheitskosten bis zu Fahrzeugen für die Bewachungsdienste).Protokoll zwischen Italien und Albanien vom 6. November 2023, insb. Art. 10 und Anhang 2.

Im Dezember 2025 wurde sich auf EU-Ebene bei der GEAS-Reform darauf geeinigt, das sogenannte „Verbindungselement“ zu streichen, so dass Asylbewerber auch in einen sicheren Drittstaat abgeschoben werden können, zu dem sie keine persönliche Verbindung haben. Der Gutachter des Europäischen Gerichtshofs Nicholas Emiliou hatte am 23. April 2026 seine Schlussanträge in der Rechtssache Sedrata (C-414/25) gestellt: Bei dem vorliegenden Fall handelte es sich um die Durchführung von Rückführungsverfahren in Gjadër für zwei Drittstaatsangehörige, die dorthin überstellt worden waren und Anträge auf internationalen Schutz gestellt hatten. Die GEAS-Reform sieht allerdings vor, dass Abschiebezentren von den Drittstaaten selbst verwaltet werden. In Albanien betreibt Italien die Lager in Eigenregie und unter eigenem Recht.

Aufnahmezentren Registrierungszentrum in Shëngjin mini|Der Hafen von Shëngjin mit dem Registrierungszentrum links Die Hafenstadt Shëngjin ist Zentrum des Badetourismus in Nordalbanien. Neben den Hotels an den Stränden im Süden und Norden der kleinen Stadt (2023: 7000 Einwohner) findet sich im Ort auch der wichtigste Hafen Nordalbaniens, der sowohl militärisch als auch für Handel genutzt wird (mit 10'000 bis 15'000 Tonnen Güter im Monat (2023–2024) aber deutlich kleiner als der Hafen Durrës, über den 95 % der per Schiff umgeschlagenen Güter Albaniens gehen). Der Ort liegt 180 Kilometer von Italien entfernt an der Ostseite der Adria.

In Shëngjin wurde ein „Empfangszentrum“ eingerichtet, das in erster Linie der Registrierung der in Albanien einreisenden Personen dient, bevor sie nach Gjadër weiterverbracht werden. Auch gesundheitliche und Hygieneuntersuchungen sind in Shëngjin vorgesehen. Das Zentrum wurde im Gelände des kleinen Hafen des Orts, der zwischen Meer und der Hauptstraße respektive dem Hügel dahinter liegt, errichtet.

Das von einem vier Meter hohen Zaun umgebene Areal des Registrierungszentrums ist bis zu 70 Meter lang und 55 Meter breit. Zweistöckige Container sind rund um einen Hof angelegt und werden von einem Fahrweg entlang der Mauer umgeben.Satellitenbilder auf Google Maps, abgerufen am 31. Oktober 2024. Im Registrierungszentrum können bis zu 200 Personen untergebracht werden. Von der Hafenmole ist es etwa 50 Meter entfernt und noch näher am Eingang zum Hafengelände.

Bearbeitungszentrum in Gjadër mini|Der Militärflugplatz von Gjadër im Jahr 2016. Das Aufnahmezentrum wurde im südlichen (unteren) Bereich am Hügelfuss erbaut.

Gjadër ist ein kleines Dorf in der nordalbanischen Zadrima-Ebene, bekannt insbesondere für seinen Militärflugplatz. Luftlinie beträgt die Entfernung nach Shëngjin nur rund sechs Kilometer. Da sich zwischen den beiden Orten aber zwei Hügelzüge erheben, ist die Küste weit entfernt. Auf der Straße via die Hauptstadt der Gemeinde, Lezha, beträgt die Distanz 20 oder mehr Kilometer.

Auf dem Gelände des Militärflugplatzes hat der albanische Staat den Italienern ein mit 77.700 Quadratmetern deutlich größeres Gelände zur Verfügung gestellt. Es liegt am südwestlichen Dorfrand zwischen dem Fluss Gjadër und dem Fuß des Hügels, in dem sich die Kavernen des Flugplatzes befinden.

In Gjadër sind die Migranten während der Prüfung ihres Asylantrags untergebracht. Die erstellten Einrichtungen bieten Raum für bis zu 880 Personen. Zudem gibt es eine Abteilung mit 144 Plätzen für rückzuführende Migranten, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, sowie ein Gefängnis für 20 Personen. Die Vereinbarung zwischen den beiden Ländern erlaubt aber einen Ausbau für bis zu 3000 Personen.

Das Areal des Aufnahmezentrums umfasst rund 5000 Quadratmeter und beinhaltet ebenfalls vor allem Container, teilweise zweistöckig aufeinandergetürmt. Die Gebäudekomplexe sind teilweise über 300 Meter voneinander entfernt und durch einen eingezäunten Verbindungsweg miteinander verbunden. Es ist von mehreren, bis zu acht Meter hohen Zäunen umgeben; die Migranten dürfen das geschlossene Lager nicht verlassen.

Geschichte Vereinbarung und Bau Nach der Unterzeichnung im November 2023 erklärte Giorgia Meloni, dass die Aufnahmezentren im Mai 2024 in Betrieb gehen sollten. Die rechtlichen, organisatorischen und technischen Herausforderungen waren aber größer, so dass sich die Arbeiten hinzogen. Das Verfassungsgericht Albaniens gab Ende Januar 2024 mit knapper Mehrheit grünes Licht für das Abkommen. Die italienische Abgeordnetenkammer hatte dem Abkommen bereits am 24. Januar 2024 zugestimmt. Am 15. Februar genehmigte auch der italienische Senat das entsprechende Gesetz. Am 22. Februar 2024 ratifizierte schlussendlich auch das Albanische Parlament das Abkommen.

Im März waren in Gjadër erste Bauaktivitäten zu erkennen. Bau und Betrieb der beiden Aufnahmezentren während fünf Jahren wurden anfänglich mit 650 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen etwa 63,25 Millionen Euro auf die Erstellung der Anlagen und 30,7 Millionen Euro auf Betrieb und Technik. Weitere 11,65 Millionen Euro sind für zusätzliche Räumlichkeiten und Telefon vorgesehen und 94 Millionen Euro für die Überwachung. Mit über 260 Millionen Euro machen die Reise- und Verpflegungskosten, die Unterkünfte und die Besoldung der Vollzugsbeamten den größten Kostenpunkt aus. Mit fast 30 Millionen Euro sollen die Reisekosten und Entschädigungen für Anwälte und Übersetzer zu Buche schlagen. 42,5 Millionen Euro sind für das Anwerben und Einarbeiten neuer Mitarbeiter vorgesehen. Mit 18 Millionen Euro ist die Beurteilung der Asylanträge veranschlagt. Und 104 Millionen Euro sind vorgesehen für die Miete von Schiffen für den Transport der Flüchtlinge nach und von Albanien. Spätere Zahlen gegen Ende des Jahres 2024 gingen von 670 Millionen Euro aus.

Anfang Juni 2024 besuchte Giorgia Meloni Albanien und inspizierte das Registrierungszentrum in Shëngjin, das zu diesem Zeitpunkt praktisch fertig war. Am Schluss sollte es Oktober werden, bis die Arbeiten abgeschlossen und beide Aufnahmezentren betriebsbereit waren.