rahmenlos|alt=|300px|Logo der Lippischen Landeskirche Karte 300px|rahmenlos|zentriert|Karte der Lippischen Landeskirche Basisdaten Fläche: 1.157,74 km² Landessuperintendent: vakant (Vertretung: Präses Michael Keil)Ulf Preuß: Dietmar Arends scheidet als Landessuperintendent aus. Reformiert.de, 27. Februar 2026. Mitgliedschaft: Union Evangelischer KirchenWeltgemeinschaft Reformierter KirchenÖkumenischer Rat der Kirchen Klassen: 5 Kirchengemeinden: 65 KSE-Nr.: 11 Gemeindeglieder: 130.705 (31. Dezember 2024) Anteil an derGesamtbevölkerung: 38,0 % (31. Dezember 2024) Gemeindeglieder: 159.396 (31. Dezember 2017)Evangelische Kirche in Deutschland – Kirchenmitgliederzahlen Stand 31. Dezember 2017, ekd.de, abgerufen am 17. Januar 2019. Anteil an derGesamtbevölkerung: 46,0 % (31. Dezember 2017) Website: www.lippische-landeskirche.de Die Lippische Landeskirche ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und eine von drei evangelischen Landeskirchen im Land Nordrhein-Westfalen, neben der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ihr Sitz ist in Detmold. Laut Statistik der Kirche gehörten am Jahresende 2022 140.276 Menschen (40,3 % der Gesamtbevölkerung) der Lippischen Landeskirche an, am Jahresende 2023 waren es 135.423 Menschen, am Jahresende 2024 130.705 Menschen (37,7 % der Gesamtbevölkerung).Lippische Landeskirche Zahlen – Daten – Fakten, abgerufen am 15. Februar 2025.Aktuelle Zahlen zur Lippischen Landeskirche, abgerufen am 28. Juli 2024. und mit Stand 31. Dezember 2025 gab es noch 126.065 Gemeindeglieder (36,3 % der Gesamtbevölkerung).Mitgliederentwicklung der Lippischen Landeskirche, abgerufen am 23. März 2026

Die Lippische Landeskirche ist eine Kirche mit zwei gleichberechtigten evangelischen Bekenntnissen (lutherisch und reformiert), aber überwiegend reformiert geprägt. Sie ist Mitglied in der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen und im Reformierten Bund. Die 58 reformierten Gemeinden sind regional in vier Klassen (Bezirken) zusammengefasst. Die zehn lutherischen Gemeinden bilden eine eigene lutherische Klasse innerhalb der Landeskirche. Diese Klasse ist Mitglied im Lutherischen Weltbund, in dem sie als Mitgliedskirche geführt wird. Als Kirche mit zwei verschiedenen Bekenntnissen ist die Lippische Kirche 2003 auch der Union Evangelischer Kirchen beigetreten.

Hauptkirche der Lippischen Landeskirche ist die Erlöserkirche in Detmold. Die beiden größten Kirchen sind die evangelisch-reformierte Christuskirche (Detmold-West) und die evangelisch-reformierte Kilianskirche in Schötmar. Die größte und älteste lutherische Kirche ist St. Nicolai in Lemgo.

Gebiet der Landeskirche Das Gebiet der Lippischen Landeskirche ist der Landesteil von Nordrhein-Westfalen, welcher das bis 1947 bestehende Land Lippe umfasst, das nach dem Zweiten Weltkrieg zur britischen Besatzungszone gehörte und seinerzeit in das Land Nordrhein-Westfalen eingegliedert wurde. Hier umfasste es zunächst die beiden Kreise Detmold und Lemgo, die bei der Kreisreform 1973 durch das Bielefeld-Gesetz zum Kreis Lippe (Kreissitz in Detmold) vereinigt wurden, so dass das Gebiet der Landeskirche im Wesentlichen den neuen Kreis Lippe innerhalb des Regierungsbezirks Detmold umfasst.

Es gibt einige Abweichungen zwischen dem lippischen Kreisgebiet und dem Gebiet der Landeskirche. Im Bereich der Stadt Lügde gehören nur die reformierten Kirchengemeinden Elbrinxen und Falkenhagen zur Lippischen Landeskirche. Der Altstadtbereich mit der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Lügde ist weiterhin eine Exklave des westfälischen Kirchenkreises Paderborn. Das niedersächsische Dorf Goldbeck gehört zur reformierten Kirchengemeinde Bösingfeld in Extertal. Das zur Stadt Steinheim im Kreis Höxter zählende Dorf Hagedorn gehört zur reformierten Kirchengemeinde Schwalenberg. Lipperode und Cappel (Lippstadt) gehören seit 1976 zur Evangelischen Kirche von Westfalen.

Geschichte mini|hochkant|Simon VI. zur Lippe führte 1605 die reformierte Konfession ein Die Geschichte der Lippischen Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Lippe verbunden, das vor der Reformation zu den Bistümern Minden und Paderborn gehörte. Ab 1522 wurde jedoch in Lemgo nach lutherischer Ordnung gepredigt, und 1533 hielt die Reformation im gesamten Lande Einzug. 1538 wurde die lutherische Kirchenordnung auf dem Landtag zu Cappel für Lippe angenommen. Diese Kirchenordnung wurde 1571 in überarbeiteter Form erneut beschlossen und gilt als Lippisch-Spiegelberger Kirchenordnung für den Bekenntnisstand der lutherischen Gemeinden Lippes bis heute. 1605 trat Graf Simon VI. zum reformierten Bekenntnis über. Freiwerdende Pfarrstellen besetzte er mit reformierten Pfarrern. Die geltende Kirchenordnung und der Katechismus Luthers blieben vorläufig in Geltung. Ab 1605 kam es in mehreren Orten Lippes zu Unruhen und Aufständen gegen die Einführung des reformierten Bekenntnisses. Lemgo, Teile des lippischen Adels und der Stadtbürger in Detmold blieben lutherisch. 1854 wurden katholische Gemeinden gesetzlich zugelassen, und die Lutheraner wurden den reformierten Gemeinden gleichgestellt. 1877 gab sich die Kirche eine Synodalordnung, wenngleich die Synode zunächst wenig Bedeutung hatte. Sie tagte erstmals 1878.

Oberhaupt der Kirche war der jeweilige Herrscher des Fürstentums Lippe als summus episcopus. Geistlicher Leiter war ein Generalsuperintendent. Nach Ende des Ersten Weltkriegs trat an die Stelle des landesherrlichen Kirchenregiments der neu geschaffene Landeskirchenrat mit dem Generalsuperintendenten (ab 1936 Landessuperintendenten) an der Spitze. 1931 gab sich die Kirche eine neue Verfassung.

Im Kirchenkampf ab 1934 gehörte die Landeskirche zu den intakten Kirchen, die nicht von den Deutschen Christen beherrscht wurden. Insbesondere ordinierte die lippische Kirche ausgebildete Pfarrer der Bekennenden Kirche.

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das Land Lippe zunächst noch bestehen und wurde erst 1947 Teil des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Lippische Landeskirche war davon nicht betroffen. Sie trat 1948 der Evangelischen Kirche in Deutschland bei. Die Kirchenverwaltung (Landeskirchenamt) befand sich von Anfang an in Detmold.

1973 war die Lippische Landeskirche die erste Kirche, die die Leuenberger Konkordie unterzeichnet hat. Diese verpflichtet die Mitgliedskirchen zu gegenseitiger Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft.Frei für die Zukunft lippische-landeskirche.de Die Frauenordination und die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare sind erlaubt.Lippische Landeskirche

Leitung der Landeskirche mini|hochkant|Ludwig Friedrich August von Cölln mini|hochkant|Georg Althaus

Leitender Geistlicher An der Spitze der Lippischen Landeskirche steht außerhalb der Tagungen der Landessynode der Landeskirchenrat. Sein Vorsitzender ist der Landessuperintendent (bis 1936 „Generalsuperintendent“), der von der Landessynode gewählt wird. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Landessuperintendent in der Regel in den Ruhestand. Der Landessuperintendent ist zugleich geistlicher Leiter der Reformierten in der Lippischen Landeskirche. Mit gleichen Rechten und Pflichten fungiert der Lutherische Superintendent für die 28.000 lutherischen Christen und 10 lutherischen Gemeinden in Lippe (lutherischer Superintendent seit 1. Mai 2005: Andreas Lange).

Generalsuperintendenten bzw. Landessuperintendenten Die Angaben bis 1881 entstammen dem Werk August Dreves’.August Dreves: Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes. Wagener, Lemgo 1881, insbesondere das Kapitel Die Generalsuperintendenten ab S. 30, abgerufen am 5. April 2013.

1538–1563: keine Amtsbesetzung 1542: Antonius Corvinus / Anton Rabener, interimistisch für eine Kirchenvisitation berufen 1563–1599: Johann von Exter / Joannes Exterus, letzter lutherischer Generalsuperintendent 1599–1618: Henrich Dreckmeyer / Heinrich Dreckmeier († 1618) 1619–1626: Erasmus Phoenius († 1640) 1626–1631: Johann Mutius († 1631, 42-jährig) 1631–1637: Johann Obenolius 1638–1650: Henrich Thulemeyer († 1657), wegen seines Temperaments umstritten, in den Ruhestand versetzt 1650–1677: Conrad Sustmann († 1677, 65-jährig) 1677–1691: Jacob Zeller / Johann Jakob Zeller (Zürich, 2. März 1626 – 12. Oktober 1691, Detmold) 1692–1714: Johann Vineator/Weingärtner († 1714) 1715–1722: Johann Conrad Schieß († 1725 in England), Spätsommer 1721 wegen „ärgerlicher Aufführung und anstößiger Lebensart“ suspendiert, 1722 unerlaubt fortgezogen 1722–1727: Hermann Diederich Rickmeyer (1678–1751), wegen Pflichtversäumnis entlassen 1728–1743: Dietrich Köhler 1744–1746: Friedrich Christian Müller († 1746) 1746–1761: Caspar Curtius (1700–1761) 1762–1770: Christoph Philipp Erp-Brockhausen (1712–1770) 1771–1780: Ferdinand Stosch (1717–1780) 1781–1796: Johann Ludwig Ewald 1796–1804: Ludwig Friedrich August von Cölln 1805–1836: Ferdinand Weerth 1837–1857: Georg Friedrich Althaus (1789–1863), Rücktritt mini|hochkant|Dietmar Arends 2014 1857–1860: Vakanz 1857–1860: August von Cölln, Konsistorialrat, geschäftsführend als Generalsuperintendent 1860–1865: August von Cölln († 1865) 1866–1868: Friedrich August Wessel 1869–1886: Adolf Karl Koppen 1886–1901: Johannes Ludwig Credé 1901–1930: August Wessel 1930–1936: Vakanz 1936–1958: Wilhelm Neuser 1959–1970: Udo Smidt 1970–1979: Fritz Viering 1980–1996: Ako Haarbeck 1996–2005: Gerrit Noltensmeier 2005–2013: Martin Dutzmann 2014–2026: Dietmar Arends seit 1. März 2026: Vakanz (Vertreten durch Präses Michael Keil)

Landessynode Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodalen, werden auf vier Jahre von den Klassensynoden gewählt bzw. vom Landeskirchenrat berufen. Ihr gehören u. a. die Superintendenten der acht Klassen an. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Die Landessynode stellt die eigentliche Leitung der Kirche dar. Vorsitzender der Synode ist der Präses. Amtierender Präses ist seit Januar 2019 Michael Keil, Pfarrer der evangelisch-reformierten Kirchengemeinden Barntrup, Alverdissen und Sonneborn.Michael Keil ist Präses – Lippische Landessynode hat einen neuen Synodalvorstand gewählt lippische-landeskirche.de, 28. Januar 2019, abgerufen am 28. Januar 2019

Präsides der Synode Gerrit Noltensmeier (1986–1996)lippische-landeskirche.de Hans-Jürgen Meier (1996–1999)lippische-landeskirche.de Martin Böttcher (1999–2007)lippische-landeskirche.de Michael Stadermann (2007–2019) Michael Keil (2019–heute)lippische-landeskirche.de

Verwaltung der Landeskirche Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie Der Landessuperintendent hat seinen Amtssitz in Detmold. Er ist Vorsitzender des Kollegiums, das aus dem Landessuperintendenten sowie einem juristischen und einem theologischen Kirchenrat besteht und im Landeskirchenamt in Detmold seinen Sitz hat. Das Kollegium bildet wiederum zusammen mit dem Präses (Vorsitzender der Synode) und drei weiteren Synodalen den Landeskirchenrat, also die Kirchenleitung („Regierung der Kirche“), deren Vorsitzender ebenfalls der Landessuperintendent ist. Der Landeskirchenrat ist das Hauptorgan der Landeskirche. Er vertritt die Synode, wenn diese nicht tagt. mini|Landeskirchenamt der Lippischen Landeskirche, Alt- und Neubau In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden mit auf vier Jahre gewählten Kirchenvorständen, deren Mitglieder die „Kirchenältesten“ sind. Dem Kirchenvorstand gehören auch die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme an.