mini|Ehem. Amtsgerichtsgebäude (2021) Das Amtsgericht Gleiwitz war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Gleiwitz.
Geschichte In Gleiwitz bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Gleiwitz. Das königlich preußische Amtsgericht Gleiwitz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Gleiwitz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Gleiwitz. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Tost-Gleiwitz außer dem Teil der den Amtsgerichten Peiskretscham, Tarnowitz (gehörte zum Landgericht Beuthen) und Tost zugeordnet war.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 456 f., Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 sechs Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 401 online Zum 1. April 1941 wurde der Landgerichtsbezirk Gleiwitz mit seinen Amtsgerichten dem neugeschaffenen Oberlandesgericht Kattowitz zugeschlagen.Erlaß über die Errichtung eines Oberlandesgerichtes in Kattowitz vom 20. März 1941 (RGBl. I S. 156)
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Gleiwitz. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Gliwicach (1950–1975: Sąd Powiatowy w Gliwicach).
Richter Johannes Brzoska, Amtsgerichtsrat (1941)Amtsblatt des Regierungspräsidenten in Oppeln, 25. Oktober 1941, S. 149 f., Digitalisat.
Einzelnachweise
Gleiwitz Kategorie:Gericht (Gliwice) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945