Das Amtsgericht Falkenberg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Falkenberg.

Geschichte In Falkenberg bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Falkenberg. Das königlich preußische Amtsgericht Falkenberg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Neisse im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Falkenberg. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Falkenberg O.S. ohne die Teile, die den Amtsgerichten Friedland und Löwen zugeordnet waren.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 463 f., Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 403 online Zum 1. April 1941 wurde der Landgerichtsbezirk Neisse mit seinen Amtsgerichten dem neugeschaffenen Oberlandesgericht Kattowitz zugeschlagen.Erlaß über die Errichtung eines Oberlandesgerichts in Kattowitz vom 20. März 1941 (RGBl. I S. 156)

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Falkenberg.

Einzelnachweise

Falkenberg Kategorie:Gmina Niemodlin Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945