Die elektronische Patientenakte (kurz ePA) ist eine elektronische Gesundheitsakte, in der die individuelle Anamnese, Behandlungsdaten, Arztbriefe, Medikamente, Allergien und weitere Gesundheitsdaten der Krankenversicherten sektor- und fallübergreifend deutschlandweit einheitlich gespeichert werden können. Sie wurde seit 2003 im Rahmen der E-Health-Strategie vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) erarbeitet. Für die Patienten selbst ist die ePA auf der Grundlage des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) vom 14. Oktober 2020 freiwillig. Sie ist seit 1. Januar 2021 (in Form der Version 2) für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nutzbar.

Wenn nicht jeweils vom GKV-Versicherten widersprochen wird, ist die elektronische Patientenakte seit dem 29. April 2025 in Form der Version 3.0 für alle gesetzlich Versicherten verfügbar: Im Januar und Februar 2025 wurden für jeden gesetzlich Krankenversicherten zeitnah automatisch von der jeweiligen Krankenkasse eine ePA Version 3.0 eingerichtet, sofern die jeweilige Person dem nicht bei ihrer Krankenkasse widersprochen hat, wobei der Widerspruch auch später jederzeit möglich ist und sodann eine bestehende ePA von der jeweiligen Krankenkasse unverzüglich zu löschen ist.

Geschichte und gesetzlicher Hintergrund Beginn Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. November 2003 erfolgte unter der damaligen 20sten Bundesregierung der gesetzliche Beschluss zur Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland. In den Folgejahren wurde dann lange um eine konkrete Ausgestaltung solch einer umfangreichen digitalen Plattform gerungen.

2021 bis 2024 18 Jahre nach dem Beschluss zur Einführung einer ePA in Deutschland ist am 1. Januar 2021 die elektronische Patientenakte für alle Versicherten in Krankenkassen als „Version 1.0“ gestartet. Das bedeutete, gesetzlich Krankenversicherte hatten ab da an ihren Krankenkassen gegenüber einen Anspruch auf eine ePA und ein Recht darauf, dass ihre Ärzte ihre persönliche Akte befüllen. Für die Patienten selbst war sie freiwillig, eine Nutzung erfolgte nur nach Zustimmung der Patienten mittels Opt-in. Grundlage hierfür war das im Juli 2020 vom Bundestag verabschiedete Patientendatenschutzgesetz (PDSG). Am 1. Januar 2022 wurde mit der ePA Version 2.0 die nächste Stufe freigeschaltet.

Am 14. Dezember 2023 verabschiedete der Bundestag unter der nun 25. Bundesregierung das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz – DigiG), so dass im März 2024 dadurch weitgehende Änderungen zur elektronischen Patientenakte wirksam wurden. Dabei wurde aber gerade die darin enthaltene Rückstufung einzelner Sicherheitsanforderungen u. a. vom damaligen BfDI als kritisch eingeschätzt.

Ab 2025 Version 3.0 Jeder gesetzlich Krankenversicherte soll gemäß dem Digital-Gesetz zum 15. Januar 2025 eine ePA mit dem Produktnamen ePA für alle bzw. der Bezeichnung ePA ab Version 3.0 erhalten, sofern er dem nicht bei seiner Krankenkasse widerspricht (Opt-out-Verfahren).

Akzeptanz Laut einer Umfrage der Deutschen-Presse-Agentur Ende September 2024 wollten nur wenige der Versicherten von der Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch machen. Eine um rund zwei Monate spätere Befragung des AOK-Bundesverbands von Ende November 2024 zeigte allerdings, dass zu dem Zeitpunkt doch etwa jeder fünfte, d. h. 21,3 Prozent, der Befragten von der Opt-out Möglichkeit Gebrauch machen wolle durch Widerspruch gegen das Anlegen der persönlichen Patientenakte.

Einen Monat nach dem Beginn der vorgeschriebenen Nutzung der elektronischen Patientenakte im Oktober 2025 wurde das Angebot von den Versicherten noch kaum aktiv genutzt. Die Kassen kritisieren ein zu kompliziertes Zugangsverfahren. Für die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist zuerst die Installation von bis zu drei Apps erforderlich. Wie berichtet wurde, kommen viele Versicherte spätestens bei der Anmeldung und Identifikation nicht weiter, weil PINs und Geräte fehlen oder kompliziert zu benutzen sind. „Jeder Zweite bricht die Anmeldung ab.“Der Spiegel, Nummer 38 vom 11. September 2026, S. 81. „Große Zustimmung trotz geringer aktiver Nutzung.“Charlotte Kurz: Elektronische Patientenakte: Große Zustimmung trotz geringer aktiver Nutzung. In: Deutsches Ärzteblatt, Internet, Meldung vom 18. September 2026.

ePA-3.0-Pilotphase In den Modellregionen Franken,Die „ePA-Modellregion Franken“ ist identisch mit der bayerischen „TI-Modellregion Franken“, die die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken umfasst. Hamburg und UmlandDie Modellregion umfasst außer der Stadt Hamburg auch angrenzende ländliche Gebiete. sowie in Teilen Nordrhein-WestfalensRegionen Aachen, Düren, Essen und Jülich, siehe startete am 15. Januar 2025 in rund 300 Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern die Pilotphase für die ePA 3.0. Nach dem verzögerten Abschluss der Testphase startete die „ePA für alle“ am 29. April 2025 bundesweit.

Bis Mitte Februar 2025 stellten die Krankenkassen allen Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Versicherte können seitdem Dokumente in ihre ePA einstellen bzw. über die Krankenkassen einstellen lassen und über die ePA-App die Medikationsliste oder die sogenannten Abrechnungsdaten einsehen.

Bereits zuvor hatte die gematik die mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmten zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen für die bundesweite Einführung der ePA umgesetzt.

Sachstand im April 2025 Laut Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit von Anfang April 2025 wird die ePA ab dem zweiten Quartal 2025 auch außerhalb der Modellregionen getestet. Die breiter aufgesetzte Stufe der Tests ist für die Ärztinnen und Ärzte aber zunächst weiterhin noch freiwillig. Zur gleichen Zeit heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Bundesärztekammer ergänzend: Die Erfahrungen der ersten Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) im Zuge der Erprobung in den drei Modellregionen haben zahlreiche technische Verbesserungsnotwendigkeiten offengelegt, sodass eine bundesweite verbindliche Einführung derzeit unvertretbar wäre. Hinzu kommt gleichzeitig auch die Feststellung seitens Mitglieder des CCC, dass bisher keine der Forderungen zu besserer Sicherheit der ePA 3.0 des Chaos Computer Clubs an den verantwortlichen Stellen reflektiert worden sei und die Risiken von der Gematik schlichtweg akzeptiert würden.

Übergangsphase Ende April bis Ende September 2025 Gemäß Weisung des BMG an die Gematik von Mitte April werden für eine Übergangsphase vom 29. April bis 30. September 2025 die zwei folgenden grundlegenden Änderungen gegenüber der bisherigen 2025er Testphase vorgegeben: Die ePA Funktionen werden ab dem 29. April bundesweit für alle Leistungserbringer nutzbar sein. Ab dem 29. April wird keine integrierte Whitelist bzw. Positivliste bzgl. vertrauenswürdiger Leistungserbringer mehr vorhanden sein, wie sicherheitshalber in der Testphase bis zum 28. April 2025.

Regelbetrieb seit Oktober 2025 Seit dem 1. Oktober 2025 sind Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer zur Nutzung der ePA verpflichtet. Demnach müssen sie die ePA mit den gesetzlich festgeschriebenen Daten befüllen. Dazu gehören u.a, Arztbriefe, Befunde, Diagnosen und der elektronische Medikationsplan. Für die Versicherten bleibt die Nutzung der ePA freiwillig.

Gemäß Weisung des BMG an die Gematik von Mitte April ist seit dem 1. Oktober 2025 das Einspeisen der medizinischen Gesundheitsdaten in vorhandene ePAs für die niedergelassenen Mediziner sowie die Krankenhausärzte in Deutschland verpflichtend. werden seit dem 1. Januar 2026 Nichtbefüllungen durch Mediziner von vorhandenen ePAs sanktioniert. Im Februar 2025 kündigte das Bundesministerium für Gesundheit an, dass folgende kommende Versionen geplant sind:

Version 3.0.5 (Umsetzung Juli 2025) Diese Version dient vorrangig dazu, das System zu stabilisieren und zu optimieren. Darüber hinaus umfasst sie auch den TI-Messenger für die Kommunikation zwischen Leistungserbringenden und Patienten.

Version 3.1.3 (Umsetzung März 2026) Die Version enthält unter anderem die vollständige Umsetzung des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) und die Volltextsuche.OneRoadmap gematik-Produkte Q3-2025 (High-Level) vom 24. Juli 2025 Version 3.2 (Umsetzung März 2027) Die Version enthält den Laborprozess und Arzt- & Entlassbriefe.

Dabei hält sich die Gematik ausdrücklich vor, ihre Roadmap beziehungsweise ihre weitere Projektplanung von kommenden Funktionsergänzungen jederzeit inhaltlich und terminlich abzuändern. Bislang ist eine Speicherung zum Beispiel auch von Röntgenbildern und Tomogrammen nicht vorgesehen.

Kritik vor der Einführung Kritiker befürchten, dass in der ePA eine Vielzahl persönlicher Gesundheitsdaten gesammelt werden, die potenziell missbraucht werden könnten. Die zentrale Speicherung der Daten birgt grundsätzlich auch das Risiko von Datenlecks und unberechtigtem Zugriff in deutschlandweitem Umfang.

Laut der Gematik habe der „Patient die volle Kontrolle über die Freigabe der Informationen in ihrer ePA“. Diese Aussage ist jedoch irreführend, da diese Kontrolle nicht kryptografisch sichergestellt ist, sondern nur von der Sicherheit der Implementierung und der aktuellen Gesetzeslage abhängt.

Neben Datenschutzbedenken und Sicherheitsbedenken, wie u.a vom ehemaligen BfDI Ulrich Kelber im Jahr 2024 vorgebracht, bestehen mit Stand Dezember 2024 bzw. Januar 2025 weiterhin sehr große Unklarheiten, welche Eigenschaften die deutsche ePA in der Version 3.0 beinhaltet. Dabei betreffen die Unklarheiten auch weiterhin insbesondere Fragen der Haftung und des Datenschutzes, Fragen rund um die Unabhängigkeit der Ärzte und umfassende Einsicht in die Daten, Stichwort „Aushöhlung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht“, sowie ein jetzt hinzukommendes beschränktes Berechtigungsmanagement, so dass voraussichtlich z. B. selbst Mitarbeiter der Apotheken inklusive Versandapotheken umfassenden Zugriff auf die Inhalte der ePA 3.0 haben werden.

Zu den von Kritikern bemängelten inhaltlichen und Bedienbarkeits-Aspekten zählen u. a., dass in der ePA 3.0 zum Start Anfang 2025 keine Volltextsuche möglich ist, d. h. alle PDF-Dokumente müssten für eine Suche jeweils manuell gesichtet werden. Auch liegen die hinterlegten Daten zum Großteil als PDF-Dateien und nicht als auswertbare strukturierte Daten vor und es gibt dort keinerlei Dateien aus bildgebenden Verfahren. Die Hersteller von Patientenverwaltungssystemen (PVS) kritisieren zudem den im November 2024 erreichten Qualitätsstand der Software.

Die seitens des BMG angekündigten Forschungsvorteile durch die ePA-Daten werden laut Expertenmeinungen nicht realisierbar sein. Zudem stehen zahlreiche statistische Gesundheitsdaten für Aspekte der deutschen Krankenversorgungsplanung bereits heute an anderen Stellen zur Verfügung, u. a. seitens der Krankenkassen sowie der Wissenschaftlichen Institute der Krankenkassen, seitens des InEK, der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Deutschen Medizinischen Register sowie seitens des Statistischen Bundesamtes (Destatis) bzw. dessen gbe-Internetseite zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes und des seit längerem bestehenden Forschungsdatenzentrums der Statistischen Ämter der Länder.

Die Freie Ärzteschaft kritisiert darüber hinaus Anfang Dezember 2024 bekannt gewordene Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, internationalen Konzernen wie u. a. den Big-Tech-Konzernen die Nutzung der Krankheitsdaten für kommerzielle Zwecke zu ermöglichen.

Patientenschützer sehen einen Tag vor dem Start keine Möglichkeiten, einzelne Dokumente nur bestimmten Ärzten zur Verfügung zu stellen, und fühlen sich getäuscht. Das ZDF heute journal berichtet, anders als die Tagesschau, dennoch abends das Gegenteil ohne Hinweis auf die ARD-Berichte.

Bündnis Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte