Das Amtsgericht Oppeln war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Oppeln.

Geschichte In Oppeln bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Oppeln. Das königlich preußische Amtsgericht Oppeln wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 13 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Oppeln im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Oppeln. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Oppeln ohne den Teil, der den Amtsgerichten Carlsruhe, Krappitz und Kupp zugeordnet war.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 463 f., Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 sieben Richterstellen. Das Amtsgericht war damit das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 403 online

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Oppeln. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Opolu (1950–1975: Sąd Powiatowy w Opolu).

Richter Karl Magen (1924 bis 1928)

Einzelnachweise

Oppeln Kategorie:Opole Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945