mini|Amtsgerichtsgebäude (um 1918) Das Amtsgericht Carlsruhe war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Carlsruhe.

Geschichte In Carlsruhe bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Carlsruhe des Kreisgerichtes Oppeln. Das königlich preußische Amtsgericht Carlsruhe wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 13 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Oppeln im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Carlsruhe. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Oppeln die Amtsbezirke Carlsruhe, Dammratsch, Königlich Dombrowka und Teile der Amtsbezirke Creutzburgerhütte und Murow.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 463 f., Digitalisat Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 403 online

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Carlsruhe.

Einzelnachweise

Carlsruhe Kategorie:Gmina Pokój Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945