mini|Das Ordensschloss in Absberg mini|Wappen des Landkomturs Karl Heinrich von Hornstein mini|Wappen eines Deutschordensmitglieds (Landkomtur?) aus dem Hause Eyb, ebenfalls in der Absberger Schlosskirche Die Deutschordensballei Franken war eine Ballei (vgl. mittellateinisch ballivus „Aufseher“), d. h. eine Ordensprovinz des Deutschen Ordens. Sie bestand aus 21 Kommenden, denen wiederum (Ober-)Ämter untergliedert waren. Die Ballei Franken hatte ihren Sitz in Ellingen, während das Oberhaupt des Deutschen Ordens, der Deutsch- und Hochmeister zunächst auf Burg Horneck und ab 1525 in Bad Mergentheim seinen Sitz hatte. 1268 ist mit Gerhard von Hirschberg erstmals ein Landkomtur (Vorsteher einer Ordensprovinz) der Ballei Franken genannt. Er führte damals den Titel „conmendator fratrum domus teutonice per Bawariam et Franconiam et Sweviam“.Dieter J. Weiß: Deutscher Orden: Territorium und Verwaltung in: Historisches Lexikon Bayerns Die Oberämter wurden von Komturen geleitet, die Ämter von Amtmännern und die Gemeinden von Schultheißen. Die Ballei Franken wurde 1789 in drei Oberämter, zu Ellingen, an der Tauber und am Neckar aufgeteilt.Dieter J. Weiß: Verwaltungsreform und drohende Säkularisation in: Hedwig Röckelein, Dietmar Schiersner: Weltliche Herrschaft in geistlicher Hand: Die Germania Sacra im 17. und 18. Jahrhundert 2017, 264Wirtembergischen Franken Zeitschrift des historischen Verein für das Wirtembergisch Franken, Jahrgang 1839 S. 335
Geschichte Ursprünge Die Ballei Franken, später die wichtigste und reichste Ballei des Deutschen Ordens im Reich, entstand als drittletzte Deutschordensballei: Mit Gerhard von Hirschberg ist 1268 erstmals ein Landkomtur von Franken, Schwaben und Bayern nachzuweisen.Militzer: S. 128 Die Stellung des Landkomturs von Franken war anfangs schwach, einerseits wegen der häufigen Eingriffe des Deutschmeisters in seine Amtsbefugnisse, andererseits wegen der starken Stellung einiger Kommenden, die eigene Tochterkommenden gründeten.Klaus Militzer: Entstehung der Deutschordensballeien S. 128 f.Dieter J. Weiß: Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken ..., S. 139 ff.
Spätestens seit dem Landkomtur Gottfried von Hohenlohe (1290–1294) waren jedoch fast alle Kommenden, die 1419 zur Ballei Franken gezählt wurden, dem Landkomtur unterstelltMilitzer: S. 134 1216 schenkte König Friedrich II. dem Deutschen Orden das Spital EllingenMilitzer: S. 120, die Keimzelle der späteren Landkommende Ellingen. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts hatte der Deutsche Orden diesen Besitz gegen die älteren Ansprüche des Stifts Berchtesgaden behauptet.Weiß: Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken .... S. 58 1253 ist mit Otto von Ulm J. Weiss, Deutschordensballei Franken S. 57 ff. und S. 64 erstmals ein Komtur zu Ellingen bezeugt. Die Kommende war seit 1367 mit dem Amt des Pflegers der Ballei Franken bzw. des Statthalters des Landkomturs verbunden Weiß: Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken ... S. 406 1367 war mit Konrad von Aschhausen erstmals ein Pfleger der Ballei Franken in Personalunion Komtur zu EllingenFindbuch B 332 Deutscher Orden: Kommende Oettingen mit Kastenamt Nördlingen (Kommende- bzw. Amtsakten im Landesarchiv Baden-Württemberg); mit Friedrich von Egloffstein (1371–1376) war erstmals ein Landkomtur zugleich Komtur von Ellingen.Weiß: Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken ...S. 406 ff. und S. 422 ff Ludwig der Bayer (reg. 1314–1347) ermöglichte den Herrschaftsausbau um Ellingen, als er dem Orden dort 1322 die hohe Gerichtsbarkeit verlieh. Nachdem der Deutsche Orden 1378 für Ellingen das Befestigungsrecht erhalten hatte, verstärkte sich diese Entwicklung: Ellingen entwickelte sich zum bevorzugten Sitz der Landkomture, schließlich zu ihrer prächtig ausgestatteten Residenz. Die Kommende selbst wurde zusammen mit der Kommende Nürnberg seit dem späten 16. Jahrhundert Pfründe des Landkomturs. Die Kommenden Ellingen und Oettingen Staatsarchiv Ludwigsburg Bestand B 332 Deutscher Orden:
Die fränkischen Komture dominierten auf Grund ihrer Wirtschaftskraft den Ordenszweig im Reich und die Wahl der Deutschmeister. Das Mergentheimer Kapitel von 1444 band den Deutschmeister verfassungsmäßig an die aus dem Landkomtur und den Komturen der Ballei Franken gebildete Korporation der (Beratungsgremium der genannten Komture). Der Deutschmeister hatte sich damit auf seine reale Machtgrundlage zurückgezogen.Dieter J. Weiß: Deutscher Orden: Politische Geschichte (Mittelalter). In: Historisches Lexikon Bayerns.
Verwaltung der Ballei Die Zentralverwaltung der Ballei Franken war in der Landkommende Ellingen angesiedelt und mit dieser strukturell verbunden. Für ein kleineres frühneuzeitliches Territorium war sie den Normen der Zeit entsprechend aufgebaut. Als höchstes administratives und judikatives Organ der zentralen Verwaltung fungierte die Balleikonferenz, in der „die eigene, den Hohen Orden und die Balley, dann die darunter sortirende Commenden und Häuser ohnmittelbahr betreffende, civil und peynliche Process, weniger nicht die in das Cameral, Contributions, Policey und Lands Verfassungswesen einschlagende sachen verhandelt“ wurden (Konferenz- und Kanzleiordnung von 1749, Landkommende Ellingen 63). In ihr waren neben dem vorsitzenden Obergerichtsverwalter weitere sieben Balleiräte vertreten, u. a. der Direktor der Kanzlei und der Revisor der Balleikasse. Als Behörden der Finanzverwaltung waren die Balleikasse, das Kontributionsamt und das Trisoleiamt für die Einnahme direkter und indirekter Steuern sowie für die Domänenverwaltung zuständig. Eine den Landkomtur beratende Stellung nahmen als sogenannte Ratsgebietiger die übrigen fränkischen Komture ein, die auch bei Stellenbesetzungen ihr Urteil abgaben.J. Staudenmaier: Deutscher Orden, Landkommende Ellingen Bestandssignatur: Rep. 205.1 bei: Staatsarchiv Nürnberg, Dezember 2014
Balleikonferenz
Als Ratsgremium fungierte dabei die Balleikonferenz. In der frühen Neuzeit dominierten darin die juristisch ausgebildeten Beamten. Sie bestand nominell aus acht Räten, darunter an erster Stelle dem Balleisyndikus, ferner dem Obergerichtsverwalter, dem Kanzleidirektor und dem Rechnungsrevisor.Staudenmaier: Die Ballei Franken... S. 222
Als oberste Regierungsbehörde der Ballei und des Landkomturs „übte die Balleikonferenz die gesamte landesherrliche Gewalt, die Steuererhebung, die Wehrhoheit sowie alle Blut- und zweitinstanzliche Zivilgerichtsbarkeit aus“
Wahl des Landeskomturs Bei der Wahl des Landkomturs wurde es schnell zur Gewohnheit, dass der Komtur der größten, finanzkräftigsten Kommende zugleich als zum Balleiobersten gewählt wurde. Dies war in der Ballei Franken der Komtur von Ellingen, der auch sehr häufig zugleich Komtur von Nürnberg war.Staudenmaier: Die Ballei Franken... S. 221
Bauernkrieg Im Bauernkrieg von 1525 überrannten die Aufständischen den Ordensbesitz an Tauber und Neckar. Die Residenz des Deutschmeisters, Horneck, und dessen Archiv gingen in Flammen auf. Die Landkommende Ellingen konnte dank der Besatzung des Ansbacher Schirmherren Markgraf Kasimir gehalten werden; die Ordenshäuser in den Reichsstädten mussten meist deren Bürgerrecht annehmen. Schließlich unterdrückte der Schwäbische Bund den Bauernaufstand.
Reformation und Markgrafenkrieg Zur gleichen Zeit führte die Reformation nicht nur zum Ende des gemeinsamen Lebens nach der alten Ordensregel, die beim alten Glauben verharrende Herrschaft Ellingen erhielt mit der Markgrafschaft Ansbach und den Reichsstädten Weissenburg und Nürnberg zudem protestantische Nachbarn. Das brandenburgische Ansbach wurde zum Hauptgegner des Deutschen Ordens und vor allem der Kommende Ellingen. 1552 zerstörte der Brandenburger Markgraf Albrecht Alcibiades die Komturei und die Stadt Ellingen in einem privaten Feldzug. Der Zweite Markgrafenkrieg mit dem Angriff des Markgrafen auf das Meistertum und die Deutschordensballei Franken führte zur Verwüstung des Deutschordens-Gebiets durch die Kriegszüge insbesondere gegen die Deutschordenshäuser Ellingen und Virnsberg, die Städte [Wolframs-]Eschenbach und Mergentheim und Schloß Neuhaus. Erst gegen eine Brandschatzung von 35 000 Reichstalern erfolgte der Abzug.Staatsarchiv Ludwigsburg JL 425 Bd 7 Qu. 29
Dreißigjähriger Krieg Der Ordensbesitz in Mergentheim, Ellingen und in den Reichsstädten ging im Dreißigjährigen Krieg zeitweilig (1632–1634) nach schwedischer Besetzung durch Schenkungen verloren. 1632 brannten die Truppen Gustav Adolfs 40 Häuser der Stadt Ellingen nieder. Der Schwedenkönig schenkte die Deutschordensherrschaft anschließend dem Markgrafen von Brandenburg. Die schwedische Besatzung und die protestantische Reichsstadt Weissenburg zerstörten 1633 Ellingen erneut «fast vollständig». 1635 wurde die Deutschordensherrschaft nach dem Prager Frieden (1635) wieder restituiert. In der Stadt waren keine Einwohner mehr anzutreffen, in der Herrschaft wurden von ursprünglich 700 Untertanen nur noch 150 gezählt.Ehemalige Residenz des Deutschen Ordens in Ellingen bei: Süddeutscher Barock Demgegenüber verlieh Kaiser Ferdinand II. (reg. 1619–1637) dem Deutschen Orden 1635/37 die Grafschaft Hohenlohe-Weikersheim. Im Westfälischen Frieden musste der Orden diese zurückerstatten, zur Rekompensation erhielt er 1651 das Reichslehen Absberg bei Ellingen. Der Friedensschluss stärkte die Position des Deutschen Ordens in den Reichsstädten.
Ausbau der Residenz Zu Beginn des 18. Jahrhunderts hatte sich die Ballei Franken von den Auswirkungen des Dreißigjährigen Kriegs erholt. Zeichen für die wiedergewonnene wirtschaftliche Leistungskraft und den damit einhergehenden wachsenden machtpolitischen Anspruch wurde der Ausbau des Residenzschlosses Ellingen, das mit dem Hauptbau 1717 bis 1721 unter dem Landkomtur Hornstein neu errichtet wurde.Staudenmaier: Die Ballei Franken... S. 227
Erwerbungen im 18. Jahrhundert Von dem unter dem Landkomtur Karl Heinrich von Hornstein (1668–1745) zum repräsentativen Residenzort ausgebauten Ellingen wurden auch die Ämter Absberg (1647 nach Aussterben des gleichnamigen Adelsgeschlechts durch kaiserliche Lehenexspektanz erworben), Ederheim, Hürnheim-Niederhaus, Lierheim, Mühlauhof, Reimlingen mit dem Kastenamt Nördlingen (1283 von den Grafen v. Oettingen), Röttenbach und Stopfenheim erworben. Die Hochgerichtsbarkeit konnte – neben dem erst 1647 erworbenen Obervogteiamt Absberg – nur in den geschlossenen Markungen Ellingen und Stopfenheim behauptet werden.Staudenmaier: Die Ballei Franken... S. 223 Die Halsgerichtsbezirke Ellingen-Stopfenheim-Röttenbach und Absberg nach Hanns Hubert Hofmann: Staat des Deutschmeisters S. 477
Inkorporation in das Meistertum