Stromliefervertrag ist ein Überbegriff für Verträge zur Bereitstellung und Abnahme von elektrischer Energie. Grundsätzlich lassen sich diese zwischen Kraftwerksbetreibern, Netzbetreibern, Stromhändlern, Versorgungsunternehmen und Endkunden als Vertragsparteien in allen Kombinationen schließen. Der Vertrag regelt die bereitzustellende Vertragsleistung sowie das dafür zu erbringende Entgelt (Strompreis), das sich aus bis zu neun unterschiedlichen Entgelten, Umlagen und Steuern zusammensetzt.Bundesnetzagentur: Wie setzt sich der Strompreis zusammen? abgerufen am 4. September 2022. Es ist zwischen individuell ausgehandelten Verträgen und Standardverträgen (Formularverträgen) zu unterscheiden.

Vertragstypen (Beispiele)

Power Purchase Agreement (PPA) Differenzkontrakt, bzw. Contract for Difference (CFD) Anschlussnutzungsvertrag Netzanschlussvertrag Lieferantenrahmenvertrag

Preismodelle

Merit-Order

Literatur

Siehe auch Stromanbieterwechsel

Einzelnachweise

Kategorie:Stromhandel Kategorie:Vertragstyp Kategorie:Elektrische Energieverteilung