Salomon Philipp Gans (geboren 6. Februar 1788 in Celle; gestorben 2. November 1843 ebenda) war ein deutscher Jurist und Publizist aus Celle.

Herkunft Gans stammt aus einer der ältesten jüdischen Familien in Deutschland, deren Ursprünge sich bis in das 14. Jahrhundert zurückverfolgen lassen. Die cellesche Linie lässt sich auf Salomon Gans (gest. 1654) und Jente Hameln (gest. 1695), einer Tochter des Bankiers Joseph Hameln aus der Frankfurter Familie Goldschmidt zurückführen.

Jente Hameln gilt als die „Stammmutter“ einer weitverzweigten jüdischen Familie, zu deren Nachkommen in den verschiedenen Zweigen die Dichter und Schriftsteller Heinrich Heine, Carl Sternheim, Paul Heyse, die Professoren Eduard Gans (ein Cousin von Salomon Philipp Gans), Julius Oppert, der 1933 von den Nationalsozialisten ermordete Hannoveraner Philosophieprofessor Theodor Lessing und der Komponist Felix Mendelssohn Bartholdy gehören.

Bedeutung gewann die Celler Familie Gans unter dem Enkel Salmans, Isaac Jacob Gans (1723 – 12. März 1789), dem Großvater des Advokaten Salomon Philipp Gans. Er wurde am 16. Oktober 1777 zum Hofagenten des britisch-hannoverschen Thrones ernannt. Es gelang ihm, ein großes Vermögen zu erwirtschaften. Als er 1798 starb, hinterließ er seinen Erben etwa 100.000 Reichstaler. Das Erbe wurde in einem Testament vom 23. März 1797 in etwa gedrittelt, wobei 2/3 als direkte Erbschaft an seine Hinterbliebenen fiel. Das restliche Drittel in Höhe von 30.000 Reichstalern in Gold wurde in eine Familienstiftung eingebracht. Die Zinserträge waren für die Erziehung von bedürftigen Jungen der Familie, für die Ausstattung des Brautschatzes ebenso bedürftiger junger Frauen, für familiäre Notfälle und für religiöse Zwecke zugunsten des celleschen Rabbiners und der Synagoge bestimmt.

Das Fideikommiss bestand fast 150 Jahre, bis es am 28. Mai 1941 zwangsweise in den Besitz der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zur Enteignung durch den nationalsozialistischen Staat überging.

Leben Familie und Ausbildung Salomon Philipp Gans war der älteste Sohn von Hofagent Isaac Philipp Gans und Esther Wallich und der Enkel von Issac Jacob Gans. Er besuchte ab 1801 als erster Jude das Celler Gymnasium, wo eine Gewichtung auf den Naturwissenschaften lag und ab 1804 Hebräisch unterrichtet wurde.

1806 nahm Gans in Halle ein Jurastudium auf. Bereits nach einem halben Jahr verließ er mit nahezu 90 % seiner Kommilitonen die Universität, nachdem sie durch Napoleon im Anschluss an die Schlacht bei Jena und Auerstedt (14. Oktober 1806) vorübergehend geschlossen worden war. Gans immatrikulierte sich am 23. April 1807 an der Universität Göttingen. Bis zum Ende des Sommersemesters 1808 lässt sich ein Studienaufenthalt in Göttingen nachweisen. Eine schwere, langandauernde Krankheit unterbrach Ostern 1808 sein Studium. Seine Prüfung bestand er im Jahre 1810 am Celler Appellationshof.

Berufsleben Ab dem 1. März 1811 trat er als Advokat in Celle auf, die Ernennung zum Prokurator erfolgte umgehend. Die Zulassungen wurden durch den Code Napoleon ermöglicht, der im Königreich Westphalen unter der Herrschaft von Jérôme Bonaparte die vollständige Freiheit der jüdischen Bewohner garantierte. Gans gehörte zur ersten Generation deutsch-jüdischer Juristen, die aus Rabbiner- oder wohlhabenden Kaufmannsfamilien stammten und aus Interesse das juristische Studium aufnahmen.

Mit dem Ende der napoleonischen Herrschaft verlor er zunächst seine Zulassungen, erhielt jedoch bereits am 7. Februar 1814 die landesherrliche Genehmigung, seinen Beruf wieder auszuüben,HStA Hannover, Hann. 70 Nr. 3720, Die Advocaten jüdischer Religion ertheilten Dispensationen zur Treibung der Advocatur, betr. 1814; Stadtarchiv Celle Celle 1 D Nr. 14, Acta die dem Advocaten Salomon Philipp Gans hieselbst vom Königl. Cabinets=Ministerio ertheilte Concession zur Ausübung der Advocatur betr. 1814. allerdings nur die Advokatur, die Prokuratur blieb ihm verschlossen. Die Dispensation von Gans wurde praktisch zum Muster für alle weiteren. Insgesamt lassen sich bis 1828 noch sieben jüdische Advokaten außer Gans im Königreich Hannover nachweisen. Ab 1828 wurden im Königreich Hannover keine neuen Advokaten jüdischen Glaubens mehr zugelassen. Die vorherige Lage wurde erst wieder im „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Juden“ vom 30. September 1842 hergestellt.

Privatleben Gans Leben war von frühester Jugend durch schwere Krankheiten beeinträchtigt. Er heiratete 1819 seine Cousine Amalia (1797–1868), Tochter seines Onkels Susmann Gans. Aus dieser Ehe gingen sechs Töchter hervor, die zwischen 1821 und 1830 geboren wurden. Seit 1821 war er als Nachfolger des Bürgermeisters Schulze Administrator der Gansschen Familienstiftung und ab 1828, nach dem Tod seines Vaters, auch Senior der Familie, der sich um die Einhaltung des Testamentes von Isaac Jacob Gans kümmern musste. Nachdem er in jungen Jahren häufig unter Geldknappheit litt, bezeichnete Gans seine Vermögenslage später selbst als „genug um sich und die Seinigen ernähren zu können, und noch einiges Wenige darüber“.HStA Hannover Hann. 70 Nr. 3507, Aktenstück Nr. 31, Protokoll vom 27. April 1832. HStA Hannover, Hann. 70 Nr. 3720.

Gans bekannte sich zu seinem Glauben, anders als sein Cousin Eduard, der zum Christentum konvertierte. Die Erziehung und das Leben in einer christlichen Umwelt und das Streben, sich in die bürgerlich-christliche Welt zu integrieren, hatten ihre Spuren auch in seinem religiösen Leben hinterlassen. Distanz zur jüdischen Gemeinde und zum jüdischen Gemeindeleben prägten vor allen Dingen die letzten Jahre seines Lebens. Mit der Gemeinde geriet er überdies in Streit über den Sinn jüdischen Religionsunterrichtes. Seine Töchter ließ er zwar noch in den religiösen Fächern unterrichten, schickte sie aber in die Celler Bürgerschule.

Salomon Philipp Gans starb am 1. November 1843 im Kreise seiner Familie in Celle.Siegfried Schütz: Salomon Philipp Gans (1788 – 1843), jüdischer Advokat im Vormärz. In: Brigitte von Streich, (Hrsg.): Juden in Celle – Biographische Skizzen aus drei Jahrhunderten. Celle 1996. S. 144.

Wirken Juristisch-politische Publizistik Mit schriftstellerischer Arbeit begann Gans im Jahre 1810 mit einem Werk über das Erbrecht im napoleonischen Gesetzbuch. Diese Auseinandersetzung mit dem französisch-westfälischen Recht dürfte seinem fulminanten Karrierestart nachgeholfen haben. Für die zweite Veröffentlichung „Von dem Amte der Fürsprecher vor Gericht“ ließ er sich bis 1820 Zeit. Im Jahre 1824 erregte er über die Grenzen des hannoverschen Königreichs hinaus Aufsehen mit seinem Buch „Von dem Verbrechen des Kindermordes“, die bis zu diesem Zeitpunkt umfangreichste Monografie zu diesem Thema. Bemerkenswert war insbesondere die Erklärung der Kindestötung vom Motiv her (der Kindesmord werde nur verübt, um das uneheliche Verhältnis zu verdecken, da es als noch größere Schande angesehen wurde), was zu der einzigen Konsequenz führen musste, dass die Tötung eines Neugeborenen durch die Mutter nicht mehr mit dem Tode zu bestrafen sei. Gans sah in den Kindermörderinnen ebenso Täterinnen wie Opfer. Beide Werke aus der ersten Hälfte der zwanziger Jahre begründeten seinen Ruf als juristischer Schriftsteller. Für diese Arbeit wurde er außerhalb Hannovers durch den preußischen König Friedrich Wilhelm III. mit der großen goldenen Medaille für Kunst und Wissenschaft geehrt, der russische Zar Alexander I. beschenkte ihn mit einem Brillanten.Siegfried Schütz: Salomon Philipp Gans (1788–1843), jüdischer Advokat im Vormärz. In: Brigitte von Streich (Hrsg.): Juden in Celle. Celle 1996, S. 138.

Wichtigstes Ziel seiner publizistischen Tätigkeit war die Einflussnahme auf politische Entscheidungen über den Weg der Schaffung von Öffentlichkeit für juristische, später auch politische Probleme. Am Ende der 1820er Jahre weitete Gans seine juristisch-politische Publizistik aus. Er gab die Zeitschrift für die Civil- und Criminal-Rechtspflege heraus, in der neben ihm fast alle namhaften Celler Juristen seiner Zeit, wie der Direktor der Celler Justizkanzlei Hagemann, der Oberappellationsrat Dr. Spangenberg und Gans’ juristischer Gegner im Prozess gegen die Osteroder und Göttinger Staatsgefangenen Justizrat von Bothmer Beiträge veröffentlichten. In diese Zeit fiel auch sein ausführlicher Kommentar zum Entwurf eines Strafgesetzbuches für das Königreich Hannover, der in zwei Bänden in den Jahren 1827/28 erschien.

Politischer Prozess nach der Göttinger Revolution Neben der publizistischen Tätigkeit wurde Gans auch durch zwei Ereignisse überregional bekannt. Ab dem Jahr 1831 verteidigte er die Anführer der Unruhen der Göttinger Revolution als Pflichtverteidiger. Im Januar 1831 kam es im Zuge der französischen Julirevolution von 1830 in Göttingen und Osterode zu Aufständen und gewalttätigen Ausschreitungen von Studenten, Privatdozenten und Teilen des Bürgertums, die erst durch ein Aufgebot von 5.000 hannoverschen Soldaten niedergeschlagen werden konnten. Die Göttinger Revolution oder Göttinger Erhebung hatte das Ziel, König Wilhelm IV. eine demokratische und liberale Verfassung abzutrotzen. Die Anführer der Unruhen wurden verhaftet, zunächst nach Hannover und anschließend nach Celle gebracht. Das Kabinettsministerium bestimmte am 21. Januar 1831 die Justizkanzlei in Celle zum zuständigen Gericht. Damit wurde den Gefangenen das rechtmäßige Gericht vorenthalten. Die Regierung wollte damit verhindern, dass es in Göttingen zu Solidaritätsbekundungen kommen könnte.

Die Verlegung des gesamten Prozesses nach Celle war für die Gefangenen, den Verteidiger Gans und die Öffentlichkeit ein wichtiger Ansatzpunkt für eine Kritik am ganzen Verfahren, zeigte es ihnen doch, dass auch auf gesetzliche Garantien nicht unbedingt Verlass war. Erst Ende April 1832 erhielt Gans als alleiniger Verteidiger zum ersten Mal Einsicht in die Untersuchungsakten.Arne Kuhne: Protest und Repression im Königreich Hannover. 1993. Gans hatte als einziger Rechtsanwalt, der sich vor Ort mit der Sache beschäftigte, eine Aktenmenge zu bewältigen, die nach seiner eigenen Einschätzung ca. 60.000 Blatt umfasste, Vernehmungsprotokolle der Angeklagten und der etwa 500 Zeugen, sowie umfangreiche Behördenberichte über die Ereignisse. In achtwöchiger Arbeit verschaffte er sich einen Überblick über die Aktenlage, so dass er einen ersten Bericht für die Ständeversammlung und einen Revisionsantrag wegen einer verweigerten Haftentlassung gegen Kaution für die Angeklagten, einreichen konnte. Erst 1836 wurden die Verfahren erstinstanzlich abgeschlossen, Revisionen zogen sich bis 1840 hin. Erst nach dem Tod von Gans wurde 1845 der letzte Verurteilte unter der Bedingung der Auswanderung nach Amerika aus der Haft entlassen.

Die Vorstellungen von Gans zum Verfahren gegen sogenannte Staatsverbrecher implizierten die grundsätzliche Bereitschaft in einem Prozess, wie er gegen die Staatsgefangenen geführt wurde, neben juristischen auch politische Mittel zu benutzen. Den theoretischen Hintergrund für dieses Vorgehen hatte er bereits in den Jahren 1827 und 1828 in seinem zweiteiligen Werk „Kritische Beleuchtung des Entwurfs eines Strafgesetzbuches für das Königreich Hannover“ gelegt. Unter dem Eindruck der Prozesse gegen die Staatsgefangenen wandte sich Gans 1834 in seinem Entwurf einer Criminal=Proceßordnung für das Königreich Hannover dagegen, dass die Regeln des Inquisitionsprozesses auf politische Verfahren angewandt würden. Gerade durch die Ereignisse habe sich gezeigt, wie wichtig seine Gedanken zur Trennung der Staatsverbrechen von den Strafgesetzen und Eingliederung in ein Grundgesetz gewesen seien.