Die Liste der Mitglieder des Deutschen Gemeindetages umfasst den Vorsitzenden und die Vorstandsmitglieder der durch Zwangsvereinigung aufgrund des Gesetzes über den Deutschen Gemeindetag vom 15. Dezember 1933 als Körperschaft des öffentlichen Rechts geschaffenen Spitzenorganisation der deutschen Gemeinden und Gemeindeverbände, des Deutschen Gemeindetages während der Zeit des Nationalsozialismus.

Vorsitzender Zum ersten Vorsitzenden des Deutschen Gemeindetages wurde am 14. Februar 1934 der Oberbürgermeister und Leiter des Hauptamtes für Kommunalpolitik der NSDAP Karl Fiehler aus München durch den Reichsminister des Inneren Wilhelm Frick ernannt.

Vorstandsmitglieder Beginnend bereits im Mai 1933 erfolgte zunächst die Einrichtung von 22 Landes- und Provinzialverbänden des Deutschen Gemeindetages in den deutschen Ländern und Provinzen an Stelle der bisherigen sechs kommunalen Spitzenverbände mit ihren 83 Unterorganisationen. Die einzelnen Landes- und Provinzialverbände besaßen keine Rechtsfähigkeit, sondern waren lediglich Dienststellen des Deutschen Gemeindetages und wurden überwiegend ehrenamtlich von aktiven Mitgliedern der NSDAP geleitet, die nach erfolgter Einweisung ab 14. Februar 1934 den Vorstand des Deutschen Gemeindetages bildeten. Im späteren Verlauf erfolgte die Reduzierung auf 10 Landes- und 9 Provinzialdienststellen. Hinzu kam 1938 eine Außenstelle des Deutschen Gemeindetages in Wien, der sechs Dienststellen in der „Ostmark“ unterstanden. Ferner wurde eine Außenstelle auch im Reichsgau Sudetenland eingerichtet.

Angestrebt war eine Personengleichheit zwischen den Vorsitzenden der Landes- und Provinzialdienststellen des Deutschen Gemeindetages mit den Leitern der Gau- und Kreisämter für Kommunalpolitik, die nicht durchgängig erreicht wurde.

Als erste Vorstandsmitglieder des Deutschen Gemeindetages wurden am 14. Februar 1934 auf Vorschlag des Vorsitzenden Fiehler berufen und durch Innenminister Frick eingewiesen:

1936 hatte sich die personelle Zusammensetzung wie folgt verändert:

a. Vertreter von Städten

a. Vertreter von Landkreisen und Landgemeinden

Literatur Gesetz über den Deutschen Gemeindetag vom 15. Dezember 1933. In: Reichsgesetzblatt, Teil I vom 16. Dezember 1933, S. 1065 f. Eine Reichs-Kommunalverfassung. In: Süddeutsche Zeitung vom 15. Hornung 1934, S. 1. Geschäftsordnung für die Geschäftsstelle des Deutschen Gemeindetages und die Landes- und Provinzialdienststellen. Berlin 1934. Deutscher Städtetag im Dienst deutscher Städte 1905–1980. 1980.

Kategorie:Kommunalpolitik (Deutsches Reich, 1933–1945) Kategorie:Liste (Politiker)