Das Erfurter Gebiet, nach 1664 auch als Erfurter Staat bezeichnet, war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches, welches zum Erzbistum Mainz gehörte und das bis zum Jahr 1802/03 existierte. Während des 13. Jahrhunderts vollzog sich mit der Bildung des Erfurter Stadtrats eine gewisse Eigenständigkeit unter der Oberherrschaft der Mainzer Bischöfe. 1664 endete diese gewaltsam. Bis zum Ende des Erfurter Staats wurde das Gebiet nun von einem Mainzer Statthalter regiert.
Geografische Lage Das Territorium des Erfurter Gebiets lag im Zentrum des Thüringer Beckens. Im Süden wird das Erfurter Stadtgebiet von den bewaldeten Höhen des Steigerwalds umgrenzt. Hauptfluss des Gebiets war die Gera; im Westteil des Erfurter Territoriums entspringt die Nesse. Die nördlichen Exklaven wurden von der Unstrut und der Vippach berührt. Zum Erfurter Gebiet gehörten die Exklaven der Ämter Großvargula, Sömmerda und Vippach (drei Exklaven) im Norden und die Exklave des Amts Mühlberg im Westen. Der Großteil des ehemaligen Erfurter Staats gehört heute zur kreisfreien Stadt Erfurt im Zentrum von Thüringen. Ein Teil der Orte liegt in den angrenzenden Landkreisen.
Lage der Erfurtischen Ämter in Bezug auf die Stadt Erfurt
Angrenzende Verwaltungseinheiten Kerngebiet Seit der Ernestinischen Teilung im Jahr 1640 grenzte das Erfurter Gebiet an folgende Territorien: Norden: Kurfürstentum Sachsen (Amt Weißensee) und Herzogtum Sachsen-Eisenach, ab 1741 Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (Amt Großrudestedt) Osten: Herzogtum Sachsen-Weimar, ab 1741 Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (Ämter Weimar und Berka) Süden: Herrschaft Kranichfeld (wechselnde Besitzer), Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen (Oberherrschaft) und Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt (Exklave Elxleben der Oberherrschaft) Westen: Herzogtum Sachsen-Gotha, seit 1672 Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg (Ämter Wachsenburg mit Ichtershausen und Gotha, Grafschaft Gleichen, Herrschaften Tonna und Fahner, Amt Herbsleben)
Amt Vippach Die drei Exklaven des Amts Vippach lagen im Norden des Herzogtums Sachsen-Weimar bzw. im Osten des zum Herzogtum Sachsen-Eisenach gehörigen Amts Großrudestedt. Schloßvippach und Berlstedt wurden vollständig von dessen Territorium umschlossen, Kleinbrembach grenzte im Norden außerdem an das kursächsische Amt Eckartsberga.
Amt Sömmerda Das Amt Sömmerda grenzte im Norden an das kursächsische Amt Weißensee, im Nordosten an das kursächsische Amt Eckartsberga und im Südosten und Süden an das zu Sachsen-Eisenach gehörige Amt Großrudestedt. Im Westen grenzten die Exklaven Werningshausen (Herzogtum Sachsen-Gotha, obere Grafschaft Gleichen) und Kranichborn (kursächsisches Amt Weißensee) an.
Amt Vargula Der Ort Großvargula grenzte im Norden an das kursächsische Amt Langensalza und im Süden an das Herzogtum Sachsen-Gotha (Herrschaft Tonna und Amt Herbsleben)
Amt Mühlberg Das Amt Mühlberg lag komplett im Herzogtum Sachsen-Gotha und wurde im Norden von der Exklave Cobstädt (Amt Reinhardsbrunn), im Osten und Süden vom Amt Wachsenburg mit Ichtershausen und im Westen von der Grafschaft Gleichen begrenzt.
Geschichte Entstehung Erfurt am Schnittpunkt verschiedener Handelswege, u. a. der Via Regia, wurde 742 erstmals urkundlich durch Missionserzbischof Bonifatius aus Mainz als „Erphesfurt“ erwähnt. Zur gleichen Zeit erfolgte die Gründung des Bistums Erfurt, welches 755 mit dem Bistum Mainz vereinigt wurde.
Erfurt war unter den Karolingern und Ottonen eine Königspfalz. Ab etwa 1000 traten die Erzbischöfe von Mainz auch als weltliche Herren in Erfurt auf. mini|Rest der inneren Stadtmauer aus dem 11. Jahrhundert am Brühler Garten Im Jahr 1066 ließ das Erzbistum Mainz das bebaute Erfurter Stadtgebiet mit dem inneren Ring der Erfurter Stadtbefestigung sichern, um es vor den Landgrafen von Thüringen zu schützen. Landgraf Ludwig II. ließ die Befestigung 1165 schleifen; 1168 war ihr verstärkender Wiederaufbau vollendet. Als sich im 13. Jahrhundert die Fläche der Stadt Erfurt vergrößerte, bezog man beim Bau der äußeren Stadtbefestigung einige Vorstädte mit ein. Die Erzbischöfe ließen Erfurt durch Vizedoms verwalten, deren Amt ab Mitte des 13. Jahrhunderts für einige Generationen in der Familie Vitzthum erblich wurde.
Herausbildung der Erfurter Bürgerschaft und Bedeutungsaufstieg der Stadt 1120 ist erstmals von den „Bürgern Erfurts“ die Rede. 1212 bildete sich im Zuge der Wirren des staufisch-welfischen Thronstreits ein erster, noch von Ministerialen geprägter Rat. Durch eine grundlegende Ratsreform entstand 1255 eine machtvolle und eigenständige Bürgergemeinde, die nun nach und nach die Kompetenzen der erzbischöflichen Stadtherren an sich zog und zunehmend als Herrschaftsträger in die Region eingriff. Dadurch entstanden Auseinandersetzungen zwischen dem Erfurter Rat und dem Mainzer Erzbischof, welche 1279 mit der Misshandlung und Vertreibung erzbischöflicher Amtsträger einerseits und der Vollstreckung des Banns durch den Erzbischof andererseits ihren Höhepunkt erreichte.
Mit ca. 18.000 bis 20.000 Einwohnern entwickelte sich die Stadt im 14. und 15. Jahrhundert zu einer Stadt im Range einer mittelalterlichen Großstadt. Erfurt erreichte damit den Gipfel seiner wirtschaftlichen, politischen und geistig-kulturellen Entwicklung im Mittelalter und wurde der Mittelpunkt des Handels im mittleren Heiligen Römischen Reich. 1331 erhielt Erfurt das Messeprivileg von Kaiser Ludwig IV.
Ab dem Ende des 13. Jahrhunderts erwarb die Stadt Erfurt ein großes Landgebiet mit rund 900 Quadratkilometern und über 80 Dörfern und Burgen, welches teilweise aus Reichslehen bestand (Kapellendorf, Sömmerda, Tonndorf, Mühlberg, Vippach, Großvargula, Vieselbach).
Erfurt von der Reformationszeit bis zum Dreißigjährigen Krieg Zur Zeit der Reformation wandte sich die Stadt dem evangelischen Bekenntnis zu. Der Rat zu Erfurt unterzeichnete die lutherische Konkordienformel von 1577. BSLK, S. 766; vgl. S. 17. Dies führte zu ständigen Auseinandersetzungen mit den katholischen Landesherren in Mainz. Am 21. April 1618 kam es zu einem Vertrag zwischen dem Mainzer Erzbischof Johann Schweikhard von Cronberg und der Stadt Erfurt, der die schon früher zugestandene Religionsfreiheit bestätigte und sie ausdrücklich auf das Erfurter Landgebiet erweiterte. Zur rechtlichen Stellung der Stadt wurde festgelegt, dass sie Eigentum des Erzstifts Mainz sei und sie auf jegliche Reichsstandschaft verzichte.
mini|Im 17. Jahrhundert entstand die Zitadelle Petersberg Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Stadt schwer geschädigt und von 1632 bis 1635 und von 1637 bis 1650 von den Schweden besetzt. Während dieser Zeit erfuhr die Erfurter Stadtbefestigung nochmals einen erheblichen Ausbau. Zu diesem Zweck ließen die schwedischen Besatzer in der Erfurter Altstadt einige Pfarrkirchen abreißen, mit deren Steinen dann die Mauern verstärkt werden konnten. Die Zitadelle Cyriaksburg wurde 1480 angelegt, die Zitadelle Petersberg 1665. Später kamen auch verschiedene Schanzen dazu, etwa die Daberstedter Schanze (heute Stadtpark) oder die Auenschanze in der Andreasvorstadt.
Zeit der kurmainzischen Dominanz mini|Kurmainzische Statthalterei, heute Thüringer Staatskanzlei Im Ergebnis des 1648 ausgehandelten Westfälischen Friedens wurde der Stadt die erhoffte Reichsfreiheit verwehrt. Dem Kurfürsten von Mainz wurden erneut seine territorialen Rechte an Erfurt bestätigt. Daraufhin kam es wieder zu jahrelangen Auseinandersetzungen mit der Stadt, welche sich gegen das ausgehandelte Ergebnis weiterhin wehrte. 1664 wurde durch den Mainzischen Kurfürsten und Erzbischof Johann Philipp von Schönborn die über Erfurt verhängte Reichsacht vollstreckt und die Stadt Erfurt von französischen und kurfürstlich mainzischen Reichsexekutionstruppen erobert, was zur gewaltsamen Wiederherstellung der kurmainzischen Herrschaft über die Stadt führte. Der „Kurfürstlich-Mainzische Erfurter Staat“ wurde nun zusammen mit dem Eichsfeld bis 1675 von einem Vizedom, danach von einem Mainzer Statthalter im Auftrag der Erzbischöfe von Mainz regiert. Ab 1699 hatte der Erfurter Statthalter, der dem Mainzer Hofrat und der Hofkammer unterstellt war, seinen Sitz in der Kurmainzischen Statthalterei (heutige Staatskanzlei). Die Statthalter waren gleichzeitig diplomatische Vertreter von Kurmainz an den sächsischen Höfen von Eisenach und Gotha.
Zum Erfurter Gebiet gehörte zu dieser Zeit eine Fläche von 16 Quadratmeilen mit etwa 40.000 Einwohnern. Die 72 Ortschaften und die Stadt Sömmerda wurden in sieben Vogteien und 6 Ämtern verwaltet. Diese Verwaltungsaufteilung entstammte noch von der Zeit vor 1664. Durch Graf Boineburgs Verwaltungsreform von 1706 entstanden acht Ämter, später neun. Die Vorsteher dieser Ämter waren die Amtmänner. Höhe- und Endpunkt der kurmainzischen Epoche bildete die Amtszeit des Statthalters Karl Theodor von Dalberg 1772–1802.
Übergang an Preußen, französisches Fürstentum Erfurt 1802 kam der Erfurter Staat gemäß dem preußisch-französischen Vertrag als Entschädigung für die abgetretenen Gebiete östlich des Rheinufers zum Königreich Preußen. Damit endete die Zeit der Mainzer Statthalter in Erfurt. Daraufhin besetzten preußische Truppen unter den Generälen von Voß und Wartensleben die Stadt. Die Kurmainzische Statthalterei diente den Preußen als Gouvernementsgebäude, in dem der preußische Militärgouverneur saß und das nunmehrige „Fürstentum Erfurt“ verwaltete.
Nach der Niederlage der Preußen in der Schlacht bei Jena und Auerstedt kapitulierte die Stadt schon am 16. Oktober 1806. Am 17. Oktober wurde sie kampflos durch die Truppen Napoleons besetzt. Dieser erklärte im Jahr 1807 Erfurt zusammen mit der Herrschaft Blankenhain als Fürstentum Erfurt zu einer kaiserlichen Domäne, die nicht Teil des Rheinbunds war, sondern direkt dem Kaiser unterstand. Die Statthalterei wurde weiterhin als Gouvernementsgebäude genutzt und war nun Sitz des kaiserlich-französischen Gouverneurs der Provinz Erfurt. 1813 wurde das Dorf Daberstedt von Napoleonischen Truppen zerstört und nicht wieder aufgebaut.
1814 endete nach erfolgreicher Belagerung durch preußische, österreichische und russische Truppen die französische Besetzung. Das Erfurter Gebiet wurde 1815 aufgrund des Wiener Kongresses wieder dem Königreich Preußen zugesprochen. Diese trat einen großen Teil des Erfurter Landgebietes im Nordosten, Osten und Süden (d. h. die Ämter Azmannsdorf, Vippach und Tonndorf, sowie aus dem Amt Gispersleben die Orte Stotternheim und Schwerborn) mit dem Blankenhainer Gebiet an das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach ab.
Endgültige Eingliederung in den preußischen Staat mini|Staatszugehörigkeit des heutigen Erfurter Stadtgebietes im Jahr 1918 Im Jahr 1816 kam es zu grundlegenden Reformen im Erfurter Gebiet. Die Universität Erfurt wurde geschlossen. Die bei Preußen verbliebenen Erfurter Gebiete, d. h. die Stadt Erfurt, das Stadtamt Erfurt und die Ämter Gispersleben (ohne Stotternheim und Schwerborn), Alach, Sömmerda, Vargula und Mühlberg, wurden dem Regierungsbezirk Erfurt der neu gegründeten preußischen Provinz Sachsen angegliedert. Ab dem 1. Januar 1816 diente die Statthalterei in Erfurt als Sitz des preußischen Regierungspräsidenten, der den neu gebildeten Regierungsbezirk Erfurt zu verwalten hatte. Im gleichen Jahr wurde der neue Landkreis Erfurt eingerichtet, dessen Landratsamt sich in der Stadt befand. Die Stadt Erfurt bildete zunächst einen eigenen Stadtkreis, welcher bereits 1818 wieder aufgelöst und dem Landkreis Erfurt angegliedert wurde. Das ehemalige Amt Mühlberg bildete eine Exklave des Kreises im Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg. Das Amt Sömmerda wurde im Jahr 1816 hingegen dem Landkreis Weißensee und das Amt Vargula dem Landkreis Langensalza angegliedert.
Geschichte der zu Erfurt gehörigen Ämter Stadtamt mit dem Küchenmeistereiamt