Frankreich kannte eine große Anzahl von Steuern, die vor allem den dritten Stand betrafen, während der Erste und Zweite Stand entweder befreit waren, oder sich befreien oder die Steuerlast vermindern konnten.
Die Steuern wurden zugunsten des Königs oder des Landesherrn (beispielsweise Herzog von Burgund bis 1477), des Adels, des Klerus, aber auch für das Gemeinwesen erhoben.
Die Steuerlast stieg zunehmend durch Kriegskosten und eine überteuerte Hofhaltung. Die Belastung für die Bauern stieg so ins Unerträgliche, was nicht zuletzt zur Revolution führte. Mit dem Dekret vom 15. März 1790 wurden die Vorrechte des Adels abgeschafft.
Steuerregionen mini|Legende: Pays d’Élection = weiß; Pays d’États = rot; Pays d’Imposition = gelb Das Königreich Frankreich wies bezüglich der Steuererhebung verschiedene Regionen auf. Das Kernland waren die Pays d’élection mit zentralistischer Verwaltung. Daneben bestanden die Pays d’État, die eine gewisse Selbstverwaltung hatten und sich bezüglich der Steuern üblicherweise auf Pauschalbeträge einigten. Die Pays d’État waren: Burgund, Languedoc, Bretagne, Provence, Franche-Comté ab 1. Oktober 1788, Dauphiné ab 22. Oktober 1788, ferner Artois, Flandern ab 1795, Cambrésis, Bugey, Bresse, Béarn, Nieder-Navarra, Soule, Bigorre, Vicomté de Nébouzan und die Grafschaft Foix. Schließlich bestanden noch die Pays d’imposition, deren Abgaben allein in der Hand des Königs lag, unter Ausschluss des Conseil du Roi. Sie unterstanden einer Généralité, die für ihr Gebiet für den Steuereinzug verantwortlich war. Dazu gehörten vor allem periphere Hoheitsgebiete: die Généralité de Metz, umfassend die Fürstbistümer Metz, Toul und Verdun ab 1552, die Généralité de Perpignan, umfassend die Grafschaft Roussillon ab 1660, die Généralité de Besançon, umfassend die Franche-Comté ab 1674, bis sie 1787 zum Pays d’État wurde. Ferner die Généralité de Valenciennes, umfassend das südliche Hennegau und das Cambrésis ab 1678, bis sie 1787 zum Pays d’État wurde, die Généralité de Strasbourg, umfassend das Elsass ab 1682, die Généralité de Lille, umfassend die westlichen Teile der Grafschaft Flandern und der Grafschaft Artois ab 1691, bis sie 1787 zum Pays d’État wurde, die Généralite de Nancy, umfassend Lorraine und das Herzogtum Bar ab 1737 bis 1766, die Généralité de Trévoux, umfassend das Fürstentum Dombes ab 1762 bis 1787, als es zur Généralité des Burgunds kam, die Généralité de Corse, umfassend Korsika ab 1768.
Königliche Steuern
Die königlichen Steuern waren die Taille, die Kopfsteuer, der Zwanzigstel, sowie die indirekten Steuern Aides, Gabelles und Traites.
Der Einzug der Steuern erfolgte durch Steuereinzieher, die in verschiedene Ebenen gegliedert waren. Teilweise war dieses Amt verpachtet und damit eine eigentliche Pfründe.
Taille
Die Taille war die umfangreichste Steuer
Steuerart: direkte Steuer Steuersubjekt: Angehörige des Dritten Standes. Adel und Klerus waren ausgenommen Steuerobjekt: Einkommen des Steuerpflichtigen (Steuerobjekt), bewirtschaftetes Land Steuerzweck: Ursprünglich eingeführt für den Unterhalt des stehenden Heeres, später zur Deckung aller Kosten des Königreichs. Steuerdetails: Die Höhe der Steuer wurde jährlich im Conseil du Roi festgelegt und in den Pays d’élection erhoben. Für die Pays d’État wurde der anteilige Betrag der Ständeversammlung vorgelegt, die darüber abstimmte und dem König als unentgeltliches Geschenk gewährte. Für Burgund wurde ein Betrag von 165. 450 Livres jeweils für sechs Jahre festgelegt und bis 1789 jährlich eingefordert. Die Verteilung auf die Pfarreien wurde von der Ständeversammlung vorgenommen, die Pfarreien wählten an einer Bauernversammlung einen Steuereintreiber (häufig den Syndic). Dieser schätzte die Steuerpflichtigen ein und hatte die Steuer einzutreiben. Er wurde mit Gefängnis bestraft, wenn er nicht genug Geld eintrieb und haftete mit seinem Privatvermögen für Ausfälle – erhielt dafür aber eine Entschädigung von zweieinhalb Prozent!Je mehr der Anteil der Privilegierten stieg, desto mehr zahlten die Nichtprivilegierten. In den meisten Dörfern konnten sich sogar nichtadelige Herren der Steuerpflicht entziehen, wodurch die Last noch stärker auf die arbeitende Landbevölkerung abgewälzt wurde. Es kam zu zahlreichen Prozessen und mehrfach wurden Beschwerden an die Stände von Burgund gerichtet: «Die Ungerechtigkeiten der Taille», so heißt es in einem Beschluss von 1703, «entstehen durch die Autorität und Gewalt, die die meisten nichtadligen Herren, die auf dem Land wohnen, auf die Bauern ausüben, indem die Pächter der Ländereien und die Justizbeamten der Orte ihnen mit Geldstrafen und gerichtlichen Maßnahmen drohen, die man nur allzu oft an diesen armen Unglücklichen vollstreckt. Oft werden sie sogar durch die Angst vor Gewaltanwendung und die Abhängigkeit, in der sie sich befinden, so sehr eingeschüchtert, dass die nichtadligen Herren keine Steuern zahlen oder weniger bezahlen werden als die Arbeiter der gleichen Orte». Die Kosten für die Steuereinnehmer beliefen sich jedes Jahr auf ein Viertel oder die Hälfte der Steuersumme. Man beschwerte sich überall. Der Intendant von Dijon stellte am 17. Februar 1663 fest: «Die Ungleichheit und Ungerechtigkeit der Abgaben und die Freiheit der Bürgermeister und Schöffen, nach eigenem Ermessen zu besteuern, was sie wollten…».
In Louhans heißt es in einem Antrag vom 1. Februar 1692: «Seit etwa zehn Jahren sind die Einwohner der Stadt so mit königlichen Zwängen überlastet, dass die Reichen anderswo leben und die Hälfte der Zurückgebliebenen zahlungsunfähig ist, dass darüber hinaus die größten und schönsten Häuser durch Justizbeamte bewohnt werden, die keine Abgaben leisten und dass man in der Stadt 18 Pfarrer zählt, die ausgenommen sind von allen Steuern.»
Man findet in den Archiven immer wieder Bemerkungen wie diese: «Kauf von Geschenken für den Steuereinzieher von Dijon (receveur), um die drohenden Kosten für die Zahlung königlicher Gelder zu vermindern.»
Capitation
Die Kopfsteuer wurde 1695 eingeführt, um die finanziellen Folgen des Pfälzischen Erbfolgekriegs zu mildern.
Steuerart: direkte Steuer Steuersubjekt: Angehörige des Dritten Standes, Adel und Klerus waren zwar pflichtig, vermochten sich jedoch in großem Maße, ihren Verpflichtungen zu entziehen. Steuerobjekt: Einkommen des Steuerpflichtigen, bewirtschaftetes Land Steuerzweck: Eingeführt zur Deckung der Kosten des Königreichs, die als Folge des Pfälzischen Erbfolgekriegs entstanden waren. Steuerertrag: 41 Millionen Livres in 1789. Steuerdetails: Es wurden 22 Steuerklassen gebildet, die höchste Klasse bezahlte 2000 Livres, die tiefste ein Livre. Ausgenommen waren lediglich die Ärmsten, die Taille-Pflichtigen deren Abgabe weniger als 2 Livres (später 1 Livres) betrug und die Bettelorden. Der Klerus war ausgenommen, durch ein unentgeltliches Geschenk von 4 Millionen Livres pro Jahr. 1710 wurden sie nach einer einmaligen Zahlung von 24 Millionen Livres gänzlich befreit. Die Adligen einigten sich üblicherweise direkt mit den Intendanten (staatlicher Steuereintreiber), und regelmäßig auf einen vorteilhaften Tarif.
Die Pays d’État einigten sich üblicherweise auf einen Pauschalbetrag, Burgund beispielsweise auf eine jährliche Summe von 600.000 Livres.Letztlich lastete auch diese Steuer vor allem auf den Angehörigen des dritten Standes. Ein Tagelöhner mit einem Lohn von 10 Sous pro Tag und damit einem Jahreseinkommen von rund 150 Livres, bezahlte leicht 8 bis 10 Livres an Kopfsteuer, also etwa 6 % seines Einkommens. In Burgund konnte der Steuerbetrag gar achtzehn bis zwanzig Livres und damit 12 % betragen. Die Taille-Pflichtigen trugen 1789 rund drei Viertel zur Gesamtsumme bei. Am 1. April 1698 wurde die Capitation nach dem Frieden von Rijswijk abgeschafft, wurde jedoch schon 1701 wieder eingeführt, um die Kosten des Spanischen Erbfolgekriegs zu decken. Die Steuer blieb bis zur Revolution bestehen.
Vingtième
Der Zwanzigstel wurde 1710 als Dixième eingeführt um die Staatsschulden zu decken. 1717 bis 1741 wurde der Dixième ausgesetzt, am 19. Mai 1749 als Zwanzigstel definitiv verankert und bis zur Revolution erhoben.
Steuerart: direkte Steuer Steuersubjekt: Angehörige des Dritten Standes, Adel und Klerus waren zwar pflichtig, vermochten sich jedoch in großem Maße, ihren Verpflichtungen zu entziehen. Steuerobjekt: Einkommen des Steuerpflichtigen aus Vermögen, Arbeitsleistung und wirtschaftlicher Tätigkeit. Steuerertrag: 57 Millionen Livres in 1789. Steuerdetails: Bei der Einführung wird ein Zwanzigstel des Einkommens – also 5 Prozent – zusätzlich zu den anderen Steuern erhoben. 1756 wird ein weiterer Zwanzigstel eingeführt und 1759 gar ein dritter zur Deckung der Kosten des Siebenjährigen Krieges. 1763 wird der dritte Zwanzigstel wieder abgeschafft, die beiden ersten bleiben jedoch in Kraft. 1771 wird die Steuer erhöht um quatre sous pour livre, also 20 Prozent. Im Juli 1782 wird der dritte Zwanzigstel wieder eingeführt, um die Kosten des Amerikanischen Unabhängigkeitskrieges zu decken.
Der Klerus widersetzte sich der Erhebung des Zwanzigstel mit der Begründung, die kirchlichen Güter und deren Erträge dienten religiösen Zwecken. Sie wurden ausgenommen und leisteten ein unentgeltliches Geschenk (Pauschale). Die Adligen einigten sich ebenfalls direkt mit den zuständigen Intendanten und erhielten üblicherweise vorteilhafte Bedingungen. Die Pays d’État verhandelten ebenfalls mit den Intendanten und bezahlten pauschale Beträge, die sie ihrerseits bei ihren Steuerpflichtigen eintrieben.
Aides royales
Die Aides (eigentlich: Hilfen) wurden 1360 eingeführt, um das Lösegeld für Jean le Bon zu bezahlen.
Steuerart: indirekte Steuer Steuersubjekt: Konsum und Handel von Getränken und Lebensmitteln Steuerobjekt: Ursprünglich eine Konsumsteuer auf den Verkauf von Wein. Später Verkauf, Transport, Verarbeitung von Getränken und Lebensmitteln. Noch später wurden die Aides auf alle erdenklichen Tatbestände ausgeweitet. Steuerertrag: 50 Millionen Livres in 1788. Steuerdetails: Zu Beginn musste jede Aide jährlich gutgeheißen werden. Ab 1663 wurden sie en bloc genehmigt. Der Einzug wurde oft an Dritte vergeben und wurden damit zu eigentlichen Pfründe. Die Aides wurden erst mit der Revolution abgeschafft.
Die Aides bestanden aus verschiedenen Abgaben, um den nahezu unbegrenzten Geldbedarf des Königreichs zu decken:
Gros et augmentation (so viel wie: der Hauptteil und seine Erhöhung) wurde 1360 eingeführt zur Deckung des Lösegeldes für König Jean le Bon, der in der Schlacht von Poitiers durch die Engländer gefangen genommen wurde. Die Steuer betrug einen Zwanzigstel – also 5 % – auf den Verkaufspreis und wurde 1663 erhöht um einen Viertel. Die Steuer wurde ursprünglich auf alle Handelswaren erhoben, ab 1668 nur noch auf Getränke, Meeresfische, Paarhufer und Holz. Droit du huitième, quatrième, subvention et augmentation (so viel wie: Achtel-, Viertelsteuer, Zuschuss und Erhöhung) eingeführt 1465 als indirekte Steuer von einem Viertel auf den Detailpreis von Getränken. Später wurde die Steuer halbiert und wurde zum Achtel, 1640 wurde der Zuschuss eingeführt und 1657 dieser um einen Viertel erhöht. Schließlich wurde die Steuer nicht mehr prozentual erhoben, sondern nach Tarif. Dabei betrug die Abgabe ungefähr acht Livres pro Mütt (268 Liter) Wein, wenn gleichzeitig Essen angeboten wurde, 6 Livres und 15 Sous (6. 75 Livres) ohne Essen, die Hälfte für Apfelmost und ein Viertel für Birnenmost. Droit d’annuel (Patentgebühr), eingeführt 1577 als jährliche Abgabe für Hotels und Restaurants, die keine Bewilligung des Königs hatten, am 30. Dezember 1582 erweitert auf Wein- und Getränkehändler. Sie war zahlbar jährlich am 15. Februar im Betrag von sechs Livres für jede Art von Getränken (Wein, Most und Spirituosen), verdoppelt bei einem Verkauf von mehr als 3 Mütt (~ 805 Liter).