Das Hofgericht Aurich war ein Gericht in der Grafschaft Ostfriesland.

Geschichte Appellationen gegen Entscheidungen von Untergerichten gingen in der Grafschaft Ostfriesland an das gräfliche Kanzleigericht Aurich (bis 1561 hatte es seinen Sitz in Emden und wurde dann nach Aurich verlegt), welches auch Eingangsgericht für die Privilegierten Gerichtsstände war. Die Landstände strebten eine Vergrößerung ihres Einflusses an und konnten 1593 erreichen, dass daneben das Hofgericht Aurich eingerichtet wurde. Hintergrund war der Konflikt der gemeinsam regierenden Brüder Edzard II. und Johann II., der die Verwaltung und Rechtsprechung lämte. 1588 erreichten die Stände, dass eine kaiserliche Kommission sich der Missstände annahm. 1589 wurde die Errichtung des Hofgerichts durch kaiserliches Dekret formell angeordnet. Die beiden Grafen fügten sich dem Druck und erließen 1590 eine Hofgerichtsordnung. Nach dem Tod Johanns 1591 verzögerte der nun alleinregierende Edzard II. die Gerichtsbildung, musste aber 1593 dem Druck von Ständen und Kaiser nachgeben.

Das Hofgericht Aurich bestand aus dem adeligen Hofrichter und acht Assessoren. Von diesen wurden vier vom Landesherren, zwei von der Ritterschaft und zwei von den Städten ernannt.

Die klagenden Parteien hatten in Zivilsachen die Wahl sich an das gräfliche Kanzleigericht oder an das ständische Hofgericht zu wenden. Als dritte Instanz konnte beim Reichskammergericht, beim Reichshofrat oder per Aktenversendung appelliert werden. In Strafrechtsfällen konnten die Stände im Osterhusischen Akkord 1611 sogar durchsetzen, dass das Hofgericht das höchste Strafgericht in der Grafschaft war.

Im Jahre 1751 fiel die Grafschaft an Preußen. Die neue Landesherrschaft löste sowohl Hofgericht als auch Kanzleigericht auf und übertrug die Rechtsprechung zweiter Instanz auf die Regierung Aurich.

Quellen Bernd Kappelhoff: Ostfriesland, Grafschaft; in: Brage Bei der Wieden (Hrsg.): Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte, Bd. I, 2004, ISBN 3-7752-6016-1, S. 156–157. Tileman Dothias Wiarda: Geschichte Ostfrieslands. 3. Band 1540–1611, 1793, S. 208, Digitalisat Geschichte des Landgerichts Aurich

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