Die Richtlinie (EU) 2024/1799 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren trat am 30. Juli 2024 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe sie in nationales Recht umsetzen und ab dem 31. Juli 2026 anzuwenden.
Diese Richtlinie zielt darauf ab, einen nachhaltigeren Verbrauch zu fördern, indem die Reparatur und Wiederverwendung von Waren sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Garantie erhöht wird. Damit wird der Priorität der Kommission für den ökologischen Wandel, insbesondere dem europäischen Europäischen Green Deal, entsprochen.
Die Richtlinie ist eine von mehreren Rechtsvorschriften, die gemeinsam darauf abzielen, die Lebensdauer von Verbraucherprodukten zu verlängern. Sie ergänzt die Maßnahmen der Union im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie, die durch die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ersetzt wurde. Ökodesign-Maßnahmen fördern die Reparierbarkeit von Produkten, indem unter anderem Anforderungen an das Produktdesign und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen festgelegt werden. Diese Richtlinie ergänzt auch die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher im grünen Wandel, mit der den Verbrauchern bessere Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Waren an der Verkaufsstelle zur Verfügung gestellt werden sollen.
Europäische Online-Plattform für Reparaturen Mit der Richtlinie wird eine europäische Online-Plattform eingerichtet, die Verbrauchern dabei helfen soll, Reparaturbetriebe zu finden. Die EU-Mitgliedstaaten können sich dafür entscheiden, Teil der europäischen Plattform zu werden, indem sie einen eigenen nationalen Bereich auf der Plattform einrichten, oder stattdessen nationale Reparaturplattformen schaffen (im letzteren Fall werden die Links zu den nationalen Plattformen auf der europäischen Online-Plattform bereitgestellt). Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos und freiwillig.
Reparaturbetriebe können dem Verbraucher das Europäische Formular für Reparaturinformationen nach Anhang I zur Verfügung stellen. Das Formular ist kostenlos zur Verfügung zu stellen. Unbeschadet der Richtlinie 2011/83/EU informiert der Reparaturbetrieb den Verbraucher über die Kosten der Diagnosedienstleistung.
Verlängerung der gesetzlichen Garantie Wird die Reparatur als Abhilfemaßnahme gewählt, um die Konformität der Waren herzustellen, ändert die vorliegende Richtlinie die Richtlinie (EU) 2019/771 (Verträge über den Verkauf von Waren) und schreibt vor, dass die Garantiezeit einmalig um ein Jahr verlängert werden muss.
Bevor der Verkäufer die Abhilfe zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Waren erbringt, muss er den Verbraucher über sein Recht informieren, zwischen Reparatur und Ersatzlieferung zu wählen, sowie über die mögliche Verlängerung des Haftungszeitraums.
Anhänge Wie in EU-Verordnungen und EU-Richtlinie üblich, werden in den Anhängen die Anforderungen für einzelne Artikel spezifiziert.
Anhang I In Anhang I Teil I ist das in Artikel 4 genannte Europäische Formular für Reparaturinformationen als Musterdokument beschrieben. Anhang I Teil II beschreibt die erforderlichen Angaben zur Reparaturdienstleistung.
Anhang II In Anhang II ist eine Liste der Rechtsakte der Produkte mit Anforderungen an die Repararierbarkeit gelistet. Dies sind unter anderem z. B. die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien. Damit gilt für 16 Produkte ein Recht auf Reparierbarkeit.
Umsetzung in den Mitgliedstaaten Deutschland Deutschland hat mit dem Gesetz zur Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie vom 16. Juli 2026Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Vorsorgeverfügungen ( vom 22. Juli 2026) mit Wirkung ab 23. Juli 2026 diverse Gesetze geändert, primär Vorschriften im Kaufrecht des BGB.
Literatur Kathrin Bauwens, Reparieren statt Wegwerfen: Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren, Zeitschrift für Product Compliance (ZfPC) 2026, 85 Katharina Gelbrich, Erneute Änderungen im Mängelgewährleistungsrecht: Die Auswirkungen von Ökodesign-Verordnung und Recht-auf-Reparatur-Richtlinie auf das Kaufrecht, ZfPC 2026, 210
Einzelnachweise
Kategorie:Richtlinie (EU) Kategorie:Abfallvermeidung Kategorie:Instandhaltung Kategorie:Verbraucherrecht