Das Amtsgericht Bramsche war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Bramsche.

Geschichte In Folge der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Malgarten zum 30. September 1932 aufgehobenVerordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat und sein Sprengel zwischen dem Amtsgericht Osnabrück und dem Amtsgericht Bersenbrück verteilt.Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat

Gegen die Schließung dieser Amtsgerichte agitierte die NSDAP in vielen Fällen. Nach der Machtergreifung 1933 wurden mit dem Gesetz über die Wiedereinrichtung aufgehobener Amtsgerichte und die Schaffung von Zweigstellen der Amtsgerichte vom 29. August 1933 eine Reihe dieser im Vorjahr aufgehobenen Gerichte zum 1. Oktober 1933 wieder eingerichtet. Anstelle des Amtsgerichts Malgarten wurde nun aber das Amtsgericht Bramsche eingerichtet.Gesetz über die Wiedereinrichtung aufgehobener Amtsgerichte und die Schaffung von Zweigstellen der Amtsgerichte vom 29. August 1933, GS 1933, S. 319, Digitalisat

Im Jahre 1972 wurde das Amtsgericht Bramsche aufgehoben.Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Bramsche vom 20. November 1972, Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 481.

Einzelnachweise

Bramsche Bramsche Kategorie:Bramsche Kategorie:Gerichtsgründung 1932 Kategorie:Aufgelöst 1972