Der Begriff Datenrecht bezeichnet alle Normen des objektiven Rechts, die sich mit Daten beschäftigen.
Einordnung und Systematik Das Datenrecht wird nicht als eigenständiges Rechtsgebiet, sondern als Querschnittsmaterie und als Teil des Informationstechnologierechts verstanden. Daten werden dabei als kodierte Informationen verstanden, die maschinell auslesbar sind.Simon Apel, Christopher Huber: Das neue Datenrecht der EU – Eine Übersicht. In: Juristische Schulung. 2024, S. 410–414, 514–519 (410).
Innerhalb des Datenrechts wird unterschieden zwischen dem Datenschutzrecht, das im Wesentlichen den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt und den Schutz betroffener Personen hat, und dem Datenwirtschaftsrecht, welches die wirtschaftliche Zuordnung von Daten jeglichen Inhalts zum Gegenstand hat.
Regelung in der Europäischen Union Das Datenrecht der Europäischen Union ist Teil des Rechts des europäischen Binnenmarktes und umfasst das Datenschutzrecht als Schutz des Persönlichkeitsrechts und Regelungen des Datenwirtschaftsrechts mit wettbewerbsrechtlichen sowie verbraucherschützenden Normen ebenso wie Bestimmungen zur Regulierung von Handelsplattformen und den Einsatz künstlicher Intelligenz und das Daten- und IT-Sicherheitsrecht.
Anders als der bereits in der Datenschutz-Grundverordnung geregelte Umgang mit personenbezogenen Daten reguliert das EU-Datenwirtschaftsrecht sämtliche in digitaler Form gespeicherten Informationen. Auch sektorspezifische Regulierungsansätze wie die Verordnung (EU) 2025/327 (europäischer Gesundheitsdatenraum) fallen darunter. Kodifiziert ist das Datenrecht in zahlreichen Verordnungen und Richtlinien, die in nationalen Gesetzen umgesetzt werden.
Zielsetzung Die Europäische Union hat sich 2022 das Ziel gesetzt, das Datenrecht im Rahmen ihrer „digitalen Dekade“ bis 2030 umfassend zu regulieren.Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade. (PDF; 0,7 MB) In: Amtsblatt der Europäischen Union, 19. Dezember 2022.Europas digitale Dekade: digitale Ziele für 2030 in: Europäische Kommission: Strategie und Politik Die Gesetzgebung im Bereich des Datenrechts als Teil der europäischen Datenstrategie soll die Europäische Union zum Vorbild für eine digitale Gesellschaft machen.
Umsetzung Im Mittelpunkt stehen insbesondere folgende Verordnungen der EU:
Daten-Governance-Rechtsakt (DGA) Gesetz über digitale Märkte (DMA) Gesetz über digitale Dienste (DSA) Datenverordnung (DA) Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Platform-to-Business-Verordnung (P2B-Verordnung) Verordnung (EU) 2023/2854 (EU-Datenverordnung) Verordnung (EU) 2025/327 (europäischer Gesundheitsdatenraum)
sowie als Richtlinien der EU (die einer Umsetzung in nationales Recht bedürfen):
Digitale-Inhalte-RichtlinieSimon Apel, Christopher Huber: Das neue Datenrecht der EU – Eine Übersicht. In: Juristische Schulung. 2024, S. 410–414, 514–519 (411). (DIRL) Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation Richtlinie 2003/98/EG (PSI-Richtlinie) Richtlinie (EU) 2019/1024 (Open Data-Richtlinie)
Regelung in Deutschland In Deutschland wurden auf der Grundlage der beschriebenen EU-Rechtsakte zahlreiche neue Gesetze erlassen (zum Beispiel das Digitale-Dienste-Gesetz) und geändert (zum Beispiel das TTDSG, das GWB und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz) oder aufgehoben (zum Beispiel das Telemediengesetz).
Literatur Simon Apel, Christopher Huber: Das neue Datenrecht der EU – Eine Übersicht. In: Juristische Schulung. 2024, S. 410–414, 514–519.
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Digitale Welt Kategorie:Datenschutzrecht (Europäische Union) Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert)