Die Besoldungsordnung H (auch Besoldungsordnung AH oder Besoldungsordnung HS) regelte bis 1975 als Besoldungsordnung der Länder die Dienstbezüge für wissenschaftliche Beamte an deutschen Hochschulen (unter anderem für Professoren). Sie wurde durch die Besoldungsordnung C abgelöst, die wiederum 2002 durch die Besoldungsordnung W ersetzt worden ist. Die Ämter der Besoldungsordnung H gehörten zu den Laufbahnen des höheren Dienstes. Die Besoldungsordnung H umfasste – je nach Bundesland – die Besoldungsgruppen H 1 bis H 4, H 5 oder H 6.

Geschichte Die Besoldungsordnung H war nicht einheitlich auf Bundesebene geregelt, sondern über die jeweiligen Landesgesetze. Deswegen hatte sie auch abweichende Bezeichnungen: In Nordrhein-Westfalen hieß sie etwa Besoldungsordnung HAnpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021, S. 45–47., in Berlin Besoldungsordnung AHHochschule im Umbruch Teil VI: Die ungeliebte Reform (1969-1973) und in Bayern Besoldungsordnung HS.BayBVAnpG 2009/2010, S. 20. Sie wurde durch das „Zweite Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern“ () vom 23. Mai 1975 () durch die Besoldungsordnung C ersetzt.

Besoldungstabelle (ausgewählte Dienstaltersstufen) im Vergleich zur C- und W-Besoldung / monatliches Grundgehalt +Besoldung für das Land Nordrhein-Westfalen, Stand 1. April 2026Besoldungs­gruppeStufe 1Stufe 7Endstufe H 1–2: 14

H 3–5: 15Besoldungs­gruppeStufe 1Stufe 7Endstufe C 1: 14

C 2–4: 15Besoldungs­gruppeStufenlose BesoldungH 14506,21 €5366,46 €6381,49 €H 24597,71 €5718,75 €7035,03 €C 14506,21 €5366,45 €6381,49 €H 35011,90 €6252,32 €7906,23 €C 24514,89 €5892,01 €7740,72 €W 15590,96 €H 45427,28 €6861,89 €8774,66 €C 34924,88 €6494,20 €8587,44 €W 27288,92 €H 56697,76 €8260,79 €10344,70 €C 46156,07 €7734,32 €9838,49 €W 38028,44 €

Einzelnachweise

Kategorie:Besoldung