Das Amtsgericht Neuenkirchen war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Neuenkirchen.

Geschichte Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff. Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Neuenkirchen als eines von 19 Amtsgerichten des Kreisgerichts Flensburg. Den Gerichtssprengel bildete die Kirchspiele Neuenkirchen, Aventoft, Rodenaes, Klanxbüll, Horsbüll, Emmelsbüll, dem Ruttebüller Friedrichskoog und dem neuen Friedrichskoog.Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte ()

Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Neuenkirchen wurde aufgehoben. Seinen Sprengel übernahm das Amtsgericht Wesselburen.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 499, Digitalisat

Einzelnachweise

Neuenkirchen Kategorie:Neuenkirchen (Dithmarschen) Kategorie:Gerichtsgründung 1867 Kategorie:Aufgelöst 1879